Ausgesteuert, Antrag ALGI (§ 145) gestellt, soll warten auf ÄD, Reha-Termin noch offen, wie weiter ?

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G

Gelöschtes Mitglied 58727

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Hallo,

zum 02.08.18 endete mein Krankengeldbezug auf Grund des Erreichens des Höchstanspruches und somit wurde ich ausgesteuert.
Ich war vergangenen Monat bei der AfA und habe mich dort persönlich gemeldet sowie online ALG I beantragt.

Da die AfA mir Fragebögen mitgab und ich diese auch vor einer Weile ausgefüllt wieder eingereicht habe (zudem auch ärztliche Befunde sowie Unterlagen meiner Krankenkasse), erhielt ich erst heute Post von der AfA .

In diesem Brief steht, dass über meinen Antrag mit Wirkung zum 03.08.18 noch nicht entschieden werden kann, da das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung noch nicht vorliegt und mir eine Reha bewilligt wurde und ich mitteilen solle, ob mir bekannt ist, wann die Reha beginne (telefonisch habe ich der AfA gestern mitgeteilt, dass mir dies noch nicht bekannt ist).

Nun steht in dem Brief zudem noch, dass ich zur Sicherung des Lebensunterhalts ALG II beantragen soll.
Soweit ich weiß, habe ich keinen Anspruch auf ALG II und bin daher auf ALG I angewiesen.

Was kann ich nun tun? Ich muss unbedingt zum 01.09 meine Miete pünktlich überweisen, da ich in der Vergangenheit eine Räumungsklage an der Backe hatte, die sich zwar nun erledigt hat, ich aber nicht erneut in Zahlungsverzug kommen darf.

Danke und Grüße,
Krakauer
 

BerndB

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Ein Knackpunkt kann sein, dass der AfA -Arzt noch Befunde bei einem deiner Ärzte anfordern muss. Dann solltest du bei denen nachhaken, damit das schnell geht. Wenn du aber alle Befunde bereits vorgelegt hast, sollte es da kein Problem geben.

Nur du kannst einigermaßen einschätzen, wie das Gutachten der AfA ausfallen kann. Es gibt drei Alternativen. Die schlechte:

Der Arzt stellt fest, du bist (erst) nach erfolgreicher REHA in ein paar Monaten leistungsfähig. Nur dann kann es passieren, dass Alg erst nach der Kur gezahlt wird. Dann hilft davor nur ALG II .

Die Regel des AfA -Gutachtens ist aber entweder langfristig nicht leistungsfähig (möglicher Rentenfall) oder du bist mit Einschränkungen ab sofort leistungsfähig. Beides ergibt Alg-Zahlung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

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AW:

Falsch. Das ALG nach der Aussteuerung ist nicht vom Gutachten ueber das restleistungsvermoegen abhängig. Das Gutachten ist nicht leistungserheblich.

Beschwerde an die AfA und ans KRM.

Heißt also, Beschwerde an die AfA Nürnberg und nicht zum JC ?


Anmerken möchte ich noch, dass damals (Ende 2016), als ich arbeitslos wurde und mich arbeitslos meldete sowie ALG I beantragte, auch ein Gutachten erstellt wurde, allerdings erst 4-5 Monate 'nach' meinem Antrag auf ALG I . Das ganze erfolgte aber ohne Formulare oder Auskünfte meiner Ärzte bzw. wusste ich erst gar nichts davon, bis zum damals letzten Termin bei der AfA . Da wurde ich dann an meine Krankenkasse verwiesen mit der Begründung, dass ich als arbeitsunfähig eingestuft wurde, da ich pro Tag weniger als (ich glaube) 3 (?) Stunden arbeiten kann.
 

BerndB

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Es gibt drei Alternativen. Die schlechte:

Der Arzt stellt fest, du bist (erst) nach erfolgreicher REHA in ein paar Monaten leistungsfähig. Nur dann kann es passieren, dass Alg erst nach der Kur gezahlt wird. Dann hilft davor nur ALG II .

Ich will hier nur noch einen Link nachschieben. Punkt 145.4.2(4) in diesem Dokument.

Sollte die Reha-Maßnahme von der Rentenversicherung genehmigt sein, wird die AfA vermutlich dort noch Unterlagen anfordern. Dies ist zumindest aus den Fachlichen Weisungen zu § 145 SGB III (obiger Link) zu schließen.
Helfen kann vielleicht auch Punkt 145.4.1(3).

Ergänzung: Die Links im Dokument funktionieren nur, wenn es heruntergeladen und in Adobe geöffnet wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

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Bei Aussteuerung kann man dich ja nicht zu KK schicken, Krankengeld bekommst du ja nicht mehr.

Das hat die AfA ja nicht jetzt gemacht, sondern damals.
Ich wollte lediglich darlegen, dass ich damals ohne ärztlichen Dienst arbeitsunfähig eingestuft wurde und dann an meine KK verwiesen wurde.


Sollte die Reha-Maßnahme von der Rentenversicherung genehmigt sein, wird die AfA vermutlich dort noch Unterlagen anfordern.

Wie ich bereits schrieb, weiß die AfA über die Reha schon Bescheid, nur halt nicht, wann.
Telefonisch teilte mir gestern auch die Hotline der AfA mit, dass ich dies, sobald ich den Termin weiß, unverzüglich mitteilen soll.
Zudem hat der Herr der AfA am Telefon gestern meine Sozialversicherungsnummer erfragt, so konnte er selber direkt einsehen, dass mir eine Reha genehmigt wurde.

Was aber, wenn sich das jetzt noch wochenlang zieht?
Es kann ja nicht sein, dass ich mich fristgerecht bzw. pünktlich arbeitslos melde und jetzt wochenlang warten muss.
Zudem bin ich noch in regelmäßiger ärztlicher Behandlung aber aktuell weder Sozial- noch Krankenversichert!
Wie soll ich zum Ende des Monats meinen Arzttermin wahrnehmen und mir weiterhin Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen?
 

Doppeloma

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Hallo Krakauer,

habe mir zunächst mal erlaubt deine Überschrift etwas zu ergänzen und zudem dein ganzes Thema in den passenderen Bereich zu verschieben.

zum 02.08.18 endete mein Krankengeldbezug auf Grund des Erreichens des Höchstanspruches und somit wurde ich ausgesteuert.
Ich war vergangenen Monat bei der AfA und habe mich dort persönlich gemeldet sowie online ALG I beantragt.

Dazu hättest du besser schon mal vorher angefragt und dich etwas zur Aussteuerung eingelesen, der Online-Antrag ist ziemlich "unpassend" nach einer Aussteuerung, weil das meist nur Probleme gibt.

Da die AfA mir Fragebögen mitgab und ich diese auch vor einer Weile ausgefüllt wieder eingereicht habe (zudem auch ärztliche Befunde sowie Unterlagen meiner Krankenkasse), erhielt ich erst heute Post von der AfA .

Auch dazu hättest du hier vorab schon wichtige Informationen nachlesen können, wo genau hast du denn die Gesundheits-Unterlagen eingereicht und wen konkret hast du (schriftlich und nachweislich) auf die bereits bewilligte Reha hingewiesen ???

In diesem Brief steht, dass über meinen Antrag mit Wirkung zum 03.08.18 noch nicht entschieden werden kann, da das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung noch nicht vorliegt und mir eine Reha bewilligt wurde und ich mitteilen solle, ob mir bekannt ist, wann die Reha beginne (telefonisch habe ich der AfA gestern mitgeteilt, dass mir dies noch nicht bekannt ist).

Was in diesem Brief steht wird mit welchen Rechtsgrundlagen genau belegt ???
Die ÄD -Untersuchung ist überhaupt nicht Leistungsrelevant (was dir ja bereits bestätigt wurde) und in der Regel wird die VOR einer geplanten Reha auch gar nicht erst durchgeführt.

Trotzdem hast du (nach § 145 SGB III) einen Rechtsanspruch bis zum Antritt einer Reha schon ALGI zu bekommen, das soll ja "nahtlos" nach einer Aussteuerung deinen Lebensunterhalt sichern und nicht erst "irgendwann" nach einer Reha oder einer ÄD -Beurteilung. :icon_evil:

Zuerst solltest du dir abgewöhnen mit der AfA zu telefonieren, was dir da so "erzählt" wird ist ohne Bedeutung.

Nun steht in dem Brief zudem noch, dass ich zur Sicherung des Lebensunterhalts ALG II beantragen soll.
Soweit ich weiß, habe ich keinen Anspruch auf ALG II und bin daher auf ALG I angewiesen.

Das ist gar nicht zulässig, denn ALGI ist vorrangig als Lohnersatzleistung, es gibt oft auch viele weitere Gründe warum man ALGII gar nicht bekommen wird, es gibt keinen Grund das prüfen zu lassen weil die AfA meint ohne ÄD -"Gutachten" nicht zahlen zu müssen.

Was kann ich nun tun?

Zunächst mal dafür sorgen, dass sowohl die AfA -SB (Leistungsabteilung) also auch der ÄD der AfA schriftlich und nachweislich informiert sind, dass du auf deinen Reha-Termin (Anreisetermin der Klinik) wartest (Reha-Bewilligung vom XX kopieren) und nachweislich mit einreichen.

Bis dahin wird man bei der AfA sowieso KEIN Gutachten mehr erstellen, weil das schon durch das Reha-Ergebnis wieder "überholt" wäre, trotzdem hast du einen Bescheid und dein Geld von der AfA bis zum Beginn der Reha zu bekommen.

Hast du etwa eine Vorstellung wann du die Reha antreten kannst, denn bei Mitteilung des Anreisetermins wird ALGI wieder eingestellt und du bekommst "Übergangsgeld" von der DRV über die Reha-Wochen.

So kann es passieren, dass du nur Anteilig für den August ALGI bekommen wirst, die DRV zahlt immer erst nach Abschluss der Reha und bei der AfA musst du dich direkt danach wieder neu melden.

Das mal so im Groben zum weiteren Ablauf ... es kann also auch im nächsten Monat wieder eng für die Miete werden.

Wie ich bereits schrieb, weiß die AfA über die Reha schon Bescheid, nur halt nicht, wann.
Telefonisch teilte mir gestern auch die Hotline der AfA mit, dass ich dies, sobald ich den Termin weiß, unverzüglich mitteilen soll.

Das ist normal, dass man den Beginn der Reha dann auch mitteilen muss, zunächst mal hat die AfA aber zu ZAHLEN bis das klar ist wann das los geht, also schildere das genau so wie hier mal (per Mail) beim KRM und verlange zumindest einen vorläufigen Bescheid, denn dein Anspruch darf gar nicht vom ÄD -Gutachten abhängig gemacht werden.

Zudem hat der Herr der AfA am Telefon gestern meine Sozialversicherungsnummer erfragt, so konnte er selber direkt einsehen, dass mir eine Reha genehmigt wurde.

Was der am Telefon so erzählt hat kann dir egal sein, davon hast du keinen Bescheid und kein Geld auf der Bank ... die AfA zahlt allerdings erst rückwirkend, das bedeutet, das Geld für den August kommt erst ENDE August ... bis dahin brauchst du aber erst mal den schriftlichen Bescheid.

Was aber, wenn sich das jetzt noch wochenlang zieht?

Das sollst du ja durch eine umgehende Beschwerde in Nürnberg verhindern, was man dir schriftlich geschickt hat, solltest du als Anhang mitschicken und direkt mal fragen was dieses ÄD -Gutachten mit deinem Anspruch auf ALGI zu tun haben soll ... Deine Antragsunterlagen liegen komplett vor seit dem XX und du brauchst zum Monatsende dein Geld und deine Krankenversicherung kommt dann auch in Gefahr.

Auf ALGII hast du keine Ansprüche (warum geht die in Nürnberg erst mal gar nichts an, dafür reicht ja schon ein Partner mit genug Einkommen) und der Verweis ist auch gar nicht zulässig, du hast nach der Aussteuerung ALGI zu bekommen, bis deine Reha tatsächlich beginnen wird (und danach wieder), das JC (JobCenter / ALGII ) ist GAR NICHT für dich zuständig aktuell. :icon_evil:

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Bei deiner AfA brauchst du dich nicht zusätzlich beschweren, das kommt dann schon "von ganz oben" bei denen an und höre auf mit denen zu telefonieren, da wird man dir immer nur "Müll" erzählen.

Es kann ja nicht sein, dass ich mich fristgerecht bzw. pünktlich arbeitslos melde und jetzt wochenlang warten muss.

Du hast dich nicht "arbeitslos" gemeldet, sondern wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, das ist ja gerade der Unterschied ... die haben dich doch schon einmal "abgeschoben" (ohne überhaut erst wegen Arbeitslosigkeit zu zahlen) weil du angeblich Arbeits-Unfähig gewesen bist (das hat der ÄD der AfA normal gar nicht zu entscheiden, sondern nur dein behandelnder Arzt) ... nun werden sie eben wegen der Aussteuerung zahlen müssen ...

Zudem bin ich noch in regelmäßiger ärztlicher Behandlung aber aktuell weder Sozial- noch Krankenversichert!
Wie soll ich zum Ende des Monats meinen Arzttermin wahrnehmen und mir weiterhin Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen?

Du bist durchaus noch weiter Krankenversichert, es gibt eine gesetzliche Nachversicherung (1 Monat gültig), leider informieren darüber auch die KK nicht selber, du kannst also weiter zum Arzt gehen, bis zum Monatsende sollte aber dein Leistungs-Bescheid da sein, der sorgt dann dafür, dass die AfA auch deine Beiträge an die KK nachzahlen muss.

Es wird wohl noch einige finanzielle "Turbulenzen" für dich geben, bis wenigstens (ab nach der Reha) mal ALGI regelmäßig gezahlt wird, deine KK hat sich auch viel Zeit gelassen den Reha-Antrag zu fordern oder war das deine eigene Idee ???

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo BerndB,

Ein Knackpunkt kann sein, dass der AfA -Arzt noch Befunde bei einem deiner Ärzte anfordern muss. Dann solltest du bei denen nachhaken, damit das schnell geht. Wenn du aber alle Befunde bereits vorgelegt hast, sollte es da kein Problem geben.

Dieser "Knackpunkt" muss den Antragsteller nach der Aussteuerung überhaupt nicht interessieren (wer schlau ist gibt sowieso selber was beim ÄD ab und unterschreibt keine Schweigepflicht-Entbindungen), sogar in den Dienstanweisungen steht irgendwo, dass diese Begutachtung kein Grund sein darf den Bescheid zu verzögern. :icon_evil:

Nur du kannst einigermaßen einschätzen, wie das Gutachten der AfA ausfallen kann. Es gibt drei Alternativen. Die schlechte:

Er muss dazu aktuell gar nichts einschätzen wollen, die AfA "begutachtet" in der Regel überhaupt nicht wenn schon klar ist, dass bald eine Reha folgen wird, denn das Ergebnis ist dann auch bindend für die AfA (Leistungseinschätzung / Erwerbsfähigkeit nach Rentenrecht).
Man wird also anschließend dringend den Reha-Bericht haben wollen, um daraus einfach "abzuschreiben" ... :idea:

Der Arzt stellt fest, du bist (erst) nach erfolgreicher REHA in ein paar Monaten leistungsfähig. Nur dann kann es passieren, dass Alg erst nach der Kur gezahlt wird. Dann hilft davor nur ALG II .

Auch der ÄD der AfA kann nicht voraussehen, ob diese Reha erfolgreich sein wird oder nicht (das ist keine KUR, sowas gibt es bei der DRV nicht mehr), darum warten die ja ab was dabei rauskommen wird, was NICHTS daran ändert, dass die AfA im Rahmen der Nahtlosigkeit erst mal die Zahlungen direkt nach der Aussteuerung aufzunehmen hat.

Wie kommst du darauf , dass man dann ALGII in Anspruch nehmen muss, ALGI ist als Lohnersatzleistung IMMER vorrangig auszuzahlen.
Das gilt auch bis zum Beginn einer Reha die bereits bewilligt wurde, auch dir ist zu empfehlen hier mal einige Beiträge dazu nachzulesen, wie das in solchen Fällen abzulaufen hat.

Auch die AfA hat sich vorrangig an die geltenden Gesetze zu halten, die (internen) Dienstanweisungen setzen das auch nicht außer Kraft ... dann muss man sich notfalls an höhere Instanzen wenden wenn die AfA vor Ort das anders sehen möchte.

Das haben wir hier schon mehr als einmal praktiziert ... in sehr ähnlichen Fällen.

MfG Doppeloma
 

BerndB

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Wie ich bereits schrieb, weiß die AfA über die Reha schon Bescheid, nur halt nicht, wann.
Telefonisch teilte mir gestern auch die Hotline der AfA mit, dass ich dies, sobald ich den Termin weiß, unverzüglich mitteilen soll.

Die AfA weiß Bescheid, dass eine REHA kommt. Sie bzw. der AfA -Arzt weiß aber nicht was der RV-Arzt konkret festgestellt hat.
In den "Fachliche Weisungen zu § 145 SGB III - Minderung der Leistungsfähigkeit vom 20.07.2017 - Anlage 1" der AfA wird bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit auf eine einvernehmliche Regelung zwischen AfA und RV hingewiesen. Also liegt es nahe, dass der AfA -Arzt auch das Gutachten der RV anschauen wird. Das könnte ein paar Tage dauern.

Zudem hat der Herr der AfA am Telefon gestern meine Sozialversicherungsnummer erfragt, so konnte er selber direkt einsehen, dass mir eine Reha genehmigt wurde.
Wo kann er dies einsehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Datenschutz einen gegenseitigen Zugriff von AfA und RV auf die Daten des anderen zulässt. Ich denke eher, dass sie für gegenseitige Meldungen und Anfragen benötigt wird.
 
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BerndB

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Hallo BerndB,Dieser "Knackpunkt" muss den Antragsteller nach der Aussteuerung überhaupt nicht interessieren (wer schlau ist gibt sowieso selber was beim ÄD ab und unterschreibt keine Schweigepflicht-Entbindungen), sogar in den Dienstanweisungen steht irgendwo, dass diese Begutachtung kein Grund sein darf den Bescheid zu verzögern.

Hallo Doppeloma,

Zumindest deutet die Verwaltungsvereinbarung zwischen AfA und RV zur Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines Versicherten durch den Rentenversicherungsträger und durch das Arbeitsamt
sowie zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen
auf eine Abstimmung hin. (Anlage 1 zu den Fachlichen Weisungen zu § 145 SGB III) Aber evtl. hat Krakauer die RV-Gutachten ja beigelegt.

In den "Fachlichen Weisungen" unter Punkt 145.4.1:
Grundsätzlich entscheidet das Team Alg Plus über den Antrag erst nach vorliegender ärztlicher Begutachtung. Liegt die Ärztliche Begutachtung auch nach Ablauf von 4 Wochen nicht vor, soll der Antrag auf Alg auf der Grundlage des § 328 Abs. 1 Nr. 3 vorläufig bewilligt werden.
Auch wenn sich ein Richter nicht daran halten muss, ein SB wird es wohl tun (müssen).

Er muss dazu aktuell gar nichts einschätzen wollen, die AfA "begutachtet" in der Regel überhaupt nicht wenn schon klar ist, dass bald eine Reha folgen wird, denn das Ergebnis ist dann auch bindend für die AfA (Leistungseinschätzung / Erwerbsfähigkeit nach Rentenrecht).

Sehe ich grundsätzlich zwar auch so, wenn das Alg bereits läuft. Denn nach einer REHA kann sich das Leistungsvermögen ja ändern. Hier wurde das Alg aber noch nicht bewilligt und vermutlich deshalb wurde ja eine ärztliche Begutachtung beantragt. Denn das steht in den Fachlichen Weisungen:

"Potentieller Nahtlosigkeitsfall:
Die Einschaltung des ÄD ist unmittelbar ... zu veranlassen."

... was NICHTS daran ändert, dass die AfA im Rahmen der Nahtlosigkeit erst mal die Zahlungen direkt nach der Aussteuerung aufzunehmen hat.
... evtl. mit kleiner Verzögerung von 4 Wochen (siehe weiter oben).

Wie kommst du darauf , dass man dann ALGII in Anspruch nehmen muss, ALGI ist als Lohnersatzleistung IMMER vorrangig auszuzahlen.

Ja, wenn bei der AfA , wie bei einer Lohnfortzahlung durch die Krankenversicherung, die Vorschriften der AfA erfüllt sind.

Es kommt aber noch hinzu, dass sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Übergang zur Arbeitslosigkeit ändert (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien). Und der AfA -Arzt wird deshalb um Begutachtung gebeten.
Ob eine REHA bereits ansteht, darf natürlich keine Rolle spielen. Sie könnte aber in diesem Fall dazu führen, dass ein jetzt von der AfA erstelltes Gutachten besagen könnte, dass "(noch) keine Leistungsfähigkeit vorliegt, diese aber nach der REHA eintreten wird".
Und hier kommt die 6-Monats-Frist ins Spiel (Auszug aus den Fachlichen Weisungen Punkt 145.4.2(4)) :
Ist der Arbeitslose bis zu 6 Monaten nicht leistungsfähig, ist der Antrag auf Arbeitslosengeld abzulehnen.​
Das gilt auch bis zum Beginn einer Reha die bereits bewilligt wurde, auch dir ist zu empfehlen hier mal einige Beiträge dazu nachzulesen, wie das in solchen Fällen abzulaufen hat.
Und auch die internen Weisungen der AfA anzuschauen und richtig zu interpretieren. Und natürlich ist es möglich, dass ich diese nicht richtig interpretiere oder dass ein SB im Zweifel anders entscheidet.

Auch die AfA hat sich vorrangig an die geltenden Gesetze zu halten, die (internen) Dienstanweisungen setzen das auch nicht außer Kraft ... dann muss man sich notfalls an höhere Instanzen wenden wenn die AfA vor Ort das anders sehen möchte.

Das haben wir hier schon mehr als einmal praktiziert ... in sehr ähnlichen Fällen.

MfG Doppeloma
Die Gesetze stehen natürlich vor den Dienstanweisungen / Fachlichen Weisungen. Sie sind aber Richtschnur für den SB und seine Entscheidung. Der Richter kann dies natürlich aushebeln. Das dauert aber auch.

Ich hoffe das Alg wird jetzt bald bewilligt. Es wäre dann nur interessant von Krakauer zu hören, was das Gutachten im Kern aussagt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

Gast
Auch dazu hättest du hier vorab schon wichtige Informationen nachlesen können, wo genau hast du denn die Gesundheits-Unterlagen eingereicht und wen konkret hast du (schriftlich und nachweislich) auf die bereits bewilligte Reha hingewiesen ???

Ich habe bei der persönlichen Arbeitslosmeldung den Bescheid über die Reha vorgelegt, sodass die AfA natürlich direkt darüber Bescheid weiß.

Was in diesem Brief steht wird mit welchen Rechtsgrundlagen genau belegt ???

Da wird rein gar nichts belegt, sondern stichpunktartig aufgeführt, weshalb über meine beantragte Leistung noch nicht entschieden werden kann.

Hast du etwa eine Vorstellung wann du die Reha antreten kannst, denn bei Mitteilung des Anreisetermins wird ALGI wieder eingestellt und du bekommst "Übergangsgeld" von der DRV über die Reha-Wochen.

Leider nicht. Auf eine Antwort der Klinik (im Übrigen Ambulant) warte ich noch.
Ich gehe davon aus, dass es diesen Monat wohl nichts mehr wird.

die AfA zahlt allerdings erst rückwirkend, das bedeutet, das Geld für den August kommt erst ENDE August

Das ist kein Problem, da das Geld von der KK auch immer zum Monatsende bzw. mit dem Einreichen meiner AU kam.

Wo kann er dies einsehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Datenschutz einen gegenseitigen Zugriff von AfA und RV auf die Daten des anderen zulässt. Ich denke eher, dass sie für gegenseitige Meldungen und Anfragen benötigt wird.

So wie es sich anhörte, klang es so, als hätte er Zugriff auf meine Daten bei der RV, kann mich aber auch täuschen.
Allerdings habe ich ja Schweigepflichtsentbindungen meiner Ärzte und der RV unterschrieben an die AfA geschickt und weiß ja nicht, ob das evtl. so einen Zugriff ermöglicht.


Ich werde jetzt die Beschwerde an die AfA verfassen und hier informieren, falls es was Neues gibt.

Ich bedanke mich erst mal sehr für eure Hilfe !
 

Doppeloma

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Hallo BerndB,

Die AfA weiß Bescheid, dass eine REHA kommt. Sie bzw. der AfA -Arzt weiß aber nicht was der RV-Arzt konkret festgestellt hat.

Bingo, das die AfA zur Reha Bescheid weiß wussten wir schon, wo steht was geschrieben, dass schon irgendein RV-Arzt irgendwas festgestellt haben will ???

In den "Fachliche Weisungen zu § 145 SGB III - Minderung der Leistungsfähigkeit vom 20.07.2017 - Anlage 1" der AfA wird bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit auf eine einvernehmliche Regelung zwischen AfA und RV hingewiesen. Also liegt es nahe, dass der AfA -Arzt auch das Gutachten der RV anschauen wird. Das könnte ein paar Tage dauern.

Diese "Fachlichen Weisungen" sind interne Überlegungen und KEIN GESETZ ... und diese "einvernehmlichen Regelungen" mit der DRV gibt es NUR auf dem Papier bei der AfA ...

In der Realität interessiert es die DRV NICHT im Geringsten mit der AfA irgendwelche "Einigungen" zu treffen, bei denen ist sogar dieser § schon vor Jahren "ersatzlos" gestrichen worden ...

Kannst ja gerne mal nachlesen im § 44 SGB VI, da war diese "Verwaltungsvereinbarung" mal erfasst, von der die AfA den Kunden heute noch Märchen erzählt.

Zumindest deutet die Verwaltungsvereinbarung zwischen AfA und RV zur Vermeidung von unterschiedlichen Beurteilungen der Leistungsfähigkeit eines Versicherten durch den Rentenversicherungsträger und durch das Arbeitsamt
sowie zur Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen auf eine Abstimmung hin. (Anlage 1 zu den Fachlichen Weisungen zu § 145 SGB III) Aber evtl. hat Krakauer die RV-Gutachten ja beigelegt.

Diesen Unsinn hat man mir schon vor 10 Jahren erzählt, da wollte man (bei der AfA ) angeblich auch noch medizinische "Divergenzen" klären (mit Hinweis auf genau diesen "Verwaltungs-Schmus") und erbat daher Einsicht in die DRV -Gutachten.

Merkwürdig nur, dass man diese Klärung erst angestrebt hat als meine EM-Rente längst abgelehnt war, ich dachte so was macht man dann VOR einer Eintscheidung.

Untersuchungen "eingespart" wurden auch nicht, nach dem AfA -Gutachten gab es noch 2 von der DRV um das AfA -Gutachten besser widerlegen zu können (ohne erst lange was zu klären mit denen) ... die hätte man sich dann ja schon sparen können.

Welche "Gutachten" soll denn der TE da schon beigelegt haben, er soll eine Reha machen (vermutlich auf "Wunsch" seiner KK ), da gibt es in der Regel noch keine DRV -Gutachten.

Zudem gehen deine Argumente komplett am Kern vorbei, dass die AfA JETZT zu zahlen hat nach der Aussteuerung und nicht mit "1000 Winkelzügen" immer öfter versucht sich davor zu drücken.

Diese "Verwaltungsvereinbarung" ist ein "toter Hund" (hast du mal nachgelesen von wann die stammt bei der AfA , bei der DRV gibt es die ja gar nicht mehr) ... sonst wäre manches Verfahren an den Sozialgerichten völlig überflüssig ...

Die stimmen nichts ab, die AfA übernimmt einfach die Einschätzungen der DRV nach Ende einer Reha = FERTIG, das nennt man wohl den Weg des geringsten Widerstandes nutzen ...
Abstimmungen unterschiedlicher medizinischer Ansichten (Klärung von ärztlichen Divergenzen) stelle zumindest ich mir irgendwie anders vor. :icon_kinn:

MfG Doppeloma
 
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Gelöschtes Mitglied 58727

Gast
er soll eine Reha machen (vermutlich auf "Wunsch" seiner KK )

Das wurde mir von meiner KK vorgeschlagen, korrekt.
Aber auch von meinen Ärzten, aber ich habe auch nichts dagegen... nur damit man kein falsches Bild von mir hat. :wink:

Die Beschwerde habe ich am Nachmittag bereits rausgeschickt.
Nochmals viele Dank!
Ich melde mich, sobald es was Neues gibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

Gast
AW aus Nürnberg:

Sehr geehrter Herr Krakauer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie hat das zentrale Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg erreicht.

Ich bedauere, dass Sie Anlass zur Beschwerde sehen. Dem zentralen Kundenreaktionsmanagement liegen jedoch keine Unterlagen im Einzelfall vor. Deshalb kann ich Ihr Vorbringen nicht abschließend beurteilen.

Ich habe daher Ihr Anliegen an das für Sie örtlich zuständige Kundenreaktionsmanagement der Agentur für Arbeit 'Wohnort' (E-Mail-Adresse) abgegeben mit der Bitte, ihm nachzugehen und Ihnen zu antworten.

Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.


Vielen Dank.


Mit freundlichen Grüßen
Zentrales Kundenreaktionsmanagement



Unabhängig davon ist mir nicht genau bekannt, welche Stelle der AfA nun überhaupt was genau macht.
Post und Urteile kommen und sollen immer nach Düsseldorf, aber die Beschwerde wird an die AfA meines Wohnortes weitergeleitet.
Heißt also, die leiten das dann wiederum an Düsseldorf weiter?! :doh:
 

Antik 63

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Hallo Krakauer,

Unabhängig davon ist mir nicht genau bekannt, welche Stelle der AfA nun überhaupt was genau macht.
Post und Urteile kommen und sollen immer nach Düsseldorf, aber die Beschwerde wird an die AfA meines Wohnortes weitergeleitet.
Heißt also, die leiten das dann wiederum an Düsseldorf weiter?! :doh:
Das ist schon richtig so und deine AFA bekommt auch Ärger vom KRM in Nürnberg .
Wenn du dich direkt bei deiner AFA beschwerst können die ja auch keinen Ärger bekommen.

Das war bei mir auch so ich habe mich 2 mal in Nürnberg erfolgreich beschwert und danach lief alles auf einmal und sehr schnell.

Also ich habe nur gute Erfahrungen gemacht mit dem KRM und mir war egal wo die danach was hingeschickt haben.

Wichtig war das ich Erfolg hatte mit meinen Beschwerden und den hatte ich.

Es Grüßt Antik63
 

Doppeloma

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Hallo Krakauer,

das ist die "übliche" sehr lapidare Antwort aus Nürnberg, im Hintergrund gibt es aber (vermutlich) richtig Ärger bei den zuständigen SB deiner AfA .

Unabhängig davon ist mir nicht genau bekannt, welche Stelle der AfA nun überhaupt was genau macht.

Das ist auch nicht dein Problem, die "Obrigkeit" sollte schon wissen wer da vor Ort für was genau zuständig ist.
Falls die deine Telefon-Nummer noch haben könnte es durchaus passieren, dass die "Geschäftsführung" dich kontaktiert und dich am Telefon "zulabern" möchte, welches "böse Missverständnis" es da doch gegeben haben muss ... :icon_laber:

Lass dich da auf KEINE Diskussonen ein, du möchtest ALLES nur noch schriftlich haben, "schönen Tag noch und TSCHÜSS" ... :idea:

Post und Urteile kommen und sollen immer nach Düsseldorf, aber die Beschwerde wird an die AfA meines Wohnortes weitergeleitet.

Darum solltest du dir also keine Gedanken weiter machen (welche "Urteile" meinst du denn, das sind Bescheide, Urteile gibt es nur vom Gericht :idea:), "abwarten und Tee trinken", der "Ball rollt" und das Ergebnis sollte bald in deinem Briefkasten sein (ALGI -Leistungs-Bescheid), damit auch zum Monatsende dann dein Geld gezahlt wird.

Heißt also, die leiten das dann wiederum an Düsseldorf weiter?!

Die werden wohl alle ihren Teil aus Nürnberg bekommen, so wie es erforderlich ist ... :bigsmile:

Danke erst mal für die Rückmeldung, da waren die ja zumindest mal wieder recht schnell mit der Antwort ... den Text kennen wir hier schon ... klingt erst mal nach NIX aber das "passt schon" ...

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

Gast
Hallo Doppeloma und Antik 63,

mir war zwar klar, dass ich jetzt nicht gleich eine Antwort erhalte, in der ersichtlich ist, dass es 'Ärger' gibt, andererseits dachte ich mir auch erst, dass es jetzt nicht viel gebracht hat, da die Angelegenheit einfach weitergeleitet wird.

Aber es ist schön von euch zu lesen, dass da jetzt was geht.
Nochmals tausend Dank und ich melde mich dann bei Neuigkeiten. :bigsmile:
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

Gast
So,

ich habe heute einen Anruf erhalten, sowie im eService einen Vorabbescheid gesehen, der mir auch noch postalisch zugestellt wird.

Über meinen Antrag kann noch nicht abschließend entschieden werden, aber mir werden ab sofort Leistungen gewährt mit dem Vorbehalt, dass ich, sobald bekannt, den Termin der Reha mitteilen werde.

Es hat also soweit geklappt und bedanke mich bei allen noch einmal (vor allem bei Doppeloma) und wünsche noch eine angenehme Woche. :peace:
 

Doppeloma

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Hallo Krakauer,

Über meinen Antrag kann noch nicht abschließend entschieden werden, aber mir werden ab sofort Leistungen gewährt

Na siehst du, es GEHT DOCH ...:peace:

mit dem Vorbehalt, dass ich, sobald bekannt, den Termin der Reha mitteilen werde.

Ist das ein "Vorläufiger Bescheid" mit dieser "Begründung" ???

Es gibt KEINEN "Vorbehalt" weil der Reha-Termin noch nicht feststeht, zum Beginn musst du die AfA sowieso informieren, weil dann ALGI zunächst wieder aufgehoben wird.

Die bringen einen "Mist" in Ordnung und schreiben gleich den nächsten Unsinn dazu ...

Aber EGAL, wichtig ist erst mal nur der Bescheid und, dass du ALGI bekommen wirst ... :cheer2:

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

Gast
Hallöchen nochmal!

Ich hätte noch eine Frage im Bezug auf die Höhe der monatlichen Leistungen.

Die Höhe der mir monatlich ausgezahlten ALG I Leistungen basiert ja Prozentual auf mein Gehalt meiner letzten Erwerbstätigkeit. Die Leistungen müssten demnach jetzt in etwa der Höhe entsprechen, wie bei meinem ALG I Bezug vor meiner Arbeitsunfähigkeit letztes Jahr.
Wie kann die jetzige Leistung knapp 90 EUR höher sein, als vor meiner Arbeitsunfähigkeit?

Der Krankengeldsatz meiner KK richtete sich auch nach der Höhe des von mir damals bezogenen ALG I und das waren locker 100 EUR weniger als das, was mir jetzt bewilligt wurde.

Nicht, dass ich mich darüber beschwere, aber es wäre schon interessant, den Grund zu erfahren. :bigsmile:

Danke und ein schönes Wochenende!
 

Doppeloma

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Hallo Krakauer,

Der Krankengeldsatz meiner KK richtete sich auch nach der Höhe des von mir damals bezogenen ALG I und das waren locker 100 EUR weniger als das, was mir jetzt bewilligt wurde.

Wie lange ist denn deine letzte aktive Erwerbstätigkeit her ???
Es könnte sich um eine "fiktive" Berechnung handeln, weil der Zeitraum mit "echtem" Arbeitseinkommen schon länger als 2 Jahre (24 Monate) zurück liegt.

Dazu sollte aber in deinem Bescheid was zu finden sein, aus dem langen Krankengeld-Bezug ist ja auch ein neuer / zusätzlicher Anspruch auf ALGI entstanden ...

Nicht, dass ich mich darüber beschwere, aber es wäre schon interessant, den Grund zu erfahren.

Die KK "übernimmt" zwar das zuletzt gezahlte ALGI (wenn du im Leistungsbezug länger krank wirst) aber die AfA muss unter bestimmten Umständen dann dein ALGI nach einer Aussteuerung wieder komplett neu berechnen.

Genauer kenne ich mich damit nicht aus aber ich kann mir gut vorstellen, dass es damit was zu tun hat ... :idea:
Vielleicht meldet sich ja noch Jemand, der dir das besser erklären kann.

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

Gast
Wie lange ist denn deine letzte aktive Erwerbstätigkeit her ???
Es könnte sich um eine "fiktive" Berechnung handeln, weil der Zeitraum mit "echtem" Arbeitseinkommen schon länger als 2 Jahre (24 Monate) zurück liegt.

Zum 31.10.16 endete das Arbeitsverhältnis. Somit noch nicht ganz 2 Jahre.

In dem Bescheid steht:

Bemessungsentgelt
Das Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf einen Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das
Sie im letzten Jahr vor Entstehung Ihres Leistungsanspruchs am 03.08.2018 verdient haben und das bei Beendigung
der Beschäftigung abgerechnet war.
Falls Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Entstehung Ihres Leistungsanspruchs Arbeitslosengeld nach einem
höheren Bemessungsentgelt bezogen haben, bleibt dieses maßgebend.

Zur Bemessungsgrundlage Ihrer Leistung ab 03.08.2018 erhalten Sie ein ergänzendes Schreiben , das Bestandteil
dieses Bescheides ist .
Ab 03.08.2018 wird Ihre Leistung nach einem Arbeitsentgelt von XXX EUR täglich berechnet.
Ab dem 03.08.2018 ist Ihr Leistungsvermögen nicht eingeschränkt. Ihr Bemessungsentgelt ist daher nicht vermindert
und beruht auf den durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitsstunden, welche der Bemessung zu Grunde liegen


Das mit der Aussteuerung klingt plausibel.
Ich hoffe jedenfalls, dass kein Berechnungsfehler vorliegt und ich hinterher irgendwas abgezogen oder gekürzt bekomme, weil mir zu viel gezahlt wurde. :bigsmile:
 
G

Gelöschtes Mitglied 58727

Gast
Hallo,

ich hätte noch ein kurzes Anliegen,

da ich ja aktuell ausgesteuert bin, würde ich gerne noch wissen, ob ich weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der AfA einreichen muss oder ich aktuell ohnehin als arbeitsunfähig eingestuft bin, sodass es für die AfA nicht relevant ist und der ÄD darüber entscheiden wird.

Danke und Grüße!
 
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