Hallo Krakauer,
habe mir zunächst mal erlaubt deine Überschrift etwas zu ergänzen und zudem dein ganzes Thema in den passenderen Bereich zu verschieben.
zum 02.08.18 endete mein Krankengeldbezug auf Grund des Erreichens des Höchstanspruches und somit wurde ich ausgesteuert.
Ich war vergangenen Monat bei der
AfA und habe mich dort persönlich gemeldet sowie online
ALG I beantragt.
Dazu hättest du besser schon mal vorher angefragt und dich etwas zur Aussteuerung eingelesen, der Online-Antrag ist ziemlich "unpassend" nach einer Aussteuerung, weil das meist nur Probleme gibt.
Da die
AfA mir Fragebögen mitgab und ich diese auch vor einer Weile ausgefüllt wieder eingereicht habe (zudem auch ärztliche Befunde sowie Unterlagen meiner Krankenkasse), erhielt ich erst heute Post von der
AfA .
Auch dazu hättest du hier vorab schon wichtige Informationen nachlesen können, wo genau hast du denn die Gesundheits-Unterlagen eingereicht und wen konkret hast du (schriftlich und nachweislich) auf die bereits bewilligte Reha hingewiesen ???
In diesem Brief steht, dass über meinen Antrag mit Wirkung zum 03.08.18 noch nicht entschieden werden kann, da das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung noch nicht vorliegt und mir eine Reha bewilligt wurde und ich mitteilen solle, ob mir bekannt ist, wann die Reha beginne (telefonisch habe ich der
AfA gestern mitgeteilt, dass mir dies noch nicht bekannt ist).
Was in diesem Brief steht wird mit welchen Rechtsgrundlagen genau belegt ???
Die
ÄD -Untersuchung ist überhaupt nicht Leistungsrelevant (was dir ja bereits bestätigt wurde) und in der Regel wird die
VOR einer geplanten Reha auch gar nicht erst durchgeführt.
Trotzdem hast du (nach § 145
SGB III) einen Rechtsanspruch bis zum Antritt einer Reha schon
ALGI zu bekommen, das soll ja "nahtlos" nach einer Aussteuerung deinen Lebensunterhalt sichern und nicht erst "irgendwann" nach einer Reha oder einer
ÄD -Beurteilung.
Zuerst solltest du dir abgewöhnen mit der
AfA zu telefonieren, was dir da so "erzählt" wird ist ohne Bedeutung.
Nun steht in dem Brief zudem noch, dass ich zur Sicherung des Lebensunterhalts
ALG II beantragen soll.
Soweit ich weiß, habe ich keinen Anspruch auf
ALG II und bin daher auf
ALG I angewiesen.
Das ist gar nicht zulässig, denn
ALGI ist vorrangig als Lohnersatzleistung, es gibt oft auch viele weitere Gründe warum man
ALGII gar nicht bekommen wird, es gibt keinen Grund das prüfen zu lassen weil die
AfA meint ohne
ÄD -"Gutachten" nicht zahlen zu müssen.
Zunächst mal dafür sorgen, dass sowohl die
AfA -
SB (Leistungsabteilung) also auch der
ÄD der
AfA schriftlich und nachweislich informiert sind, dass du auf deinen Reha-Termin (Anreisetermin der Klinik) wartest (Reha-Bewilligung vom XX kopieren) und nachweislich mit einreichen.
Bis dahin wird man bei der
AfA sowieso
KEIN Gutachten mehr erstellen, weil das schon durch das Reha-Ergebnis wieder "überholt" wäre, trotzdem hast du einen Bescheid und dein Geld von der
AfA bis zum Beginn der Reha zu bekommen.
Hast du etwa eine Vorstellung wann du die Reha antreten kannst, denn bei Mitteilung des Anreisetermins wird
ALGI wieder eingestellt und du bekommst "Übergangsgeld" von der
DRV über die Reha-Wochen.
So kann es passieren, dass du nur Anteilig für den August
ALGI bekommen wirst, die
DRV zahlt immer erst nach Abschluss der Reha und bei der
AfA musst du dich direkt danach wieder neu melden.
Das mal so im Groben zum weiteren Ablauf ... es kann also auch im nächsten Monat wieder eng für die Miete werden.
Wie ich bereits schrieb, weiß die
AfA über die Reha schon Bescheid, nur halt nicht, wann.
Telefonisch teilte mir gestern auch die Hotline der
AfA mit, dass ich dies, sobald ich den Termin weiß, unverzüglich mitteilen soll.
Das ist normal, dass man den Beginn der Reha dann auch mitteilen muss, zunächst mal hat die
AfA aber zu
ZAHLEN bis das klar ist wann das los geht, also schildere das genau so wie hier mal (per Mail) beim KRM und verlange zumindest einen vorläufigen Bescheid, denn dein Anspruch darf gar nicht vom
ÄD -Gutachten abhängig gemacht werden.
Zudem hat der Herr der
AfA am Telefon gestern meine Sozialversicherungsnummer erfragt, so konnte er selber direkt einsehen, dass mir eine Reha genehmigt wurde.
Was der am Telefon so erzählt hat kann dir egal sein, davon hast du keinen Bescheid und kein Geld auf der Bank ... die
AfA zahlt allerdings erst rückwirkend, das bedeutet, das Geld für den August kommt erst
ENDE August ... bis dahin brauchst du aber erst mal den schriftlichen Bescheid.
Was aber, wenn sich das jetzt noch wochenlang zieht?
Das sollst du ja durch eine umgehende Beschwerde in Nürnberg verhindern, was man dir schriftlich geschickt hat, solltest du als Anhang mitschicken und direkt mal fragen was dieses
ÄD -Gutachten mit deinem Anspruch auf
ALGI zu tun haben soll ... Deine Antragsunterlagen liegen komplett vor seit dem XX und du brauchst zum Monatsende dein Geld und deine Krankenversicherung kommt dann auch in Gefahr.
Auf
ALGII hast du keine Ansprüche (warum geht die in Nürnberg erst mal gar nichts an, dafür reicht ja schon ein Partner mit genug Einkommen) und der Verweis ist auch gar nicht zulässig, du hast nach der Aussteuerung
ALGI zu bekommen, bis deine Reha tatsächlich beginnen wird (und danach wieder), das
JC (JobCenter /
ALGII ) ist
GAR NICHT für dich zuständig aktuell.
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Bei deiner
AfA brauchst du dich nicht zusätzlich beschweren, das kommt dann schon "von ganz oben" bei denen an und höre auf mit denen zu telefonieren, da wird man dir immer nur "Müll" erzählen.
Es kann ja nicht sein, dass ich mich fristgerecht bzw. pünktlich arbeitslos melde und jetzt wochenlang warten muss.
Du hast dich nicht "arbeitslos" gemeldet, sondern wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, das ist ja gerade der Unterschied ... die haben dich doch schon einmal "abgeschoben" (ohne überhaut erst wegen Arbeitslosigkeit zu zahlen) weil du angeblich Arbeits-Unfähig gewesen bist (das hat der
ÄD der
AfA normal gar nicht zu entscheiden, sondern nur dein behandelnder Arzt) ... nun werden sie eben wegen der Aussteuerung zahlen müssen ...
Zudem bin ich noch in regelmäßiger ärztlicher Behandlung aber aktuell weder Sozial- noch Krankenversichert!
Wie soll ich zum Ende des Monats meinen Arzttermin wahrnehmen und mir weiterhin Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen?
Du bist durchaus noch weiter Krankenversichert, es gibt eine gesetzliche Nachversicherung (1 Monat gültig), leider informieren darüber auch die
KK nicht selber, du kannst also weiter zum Arzt gehen, bis zum Monatsende sollte aber dein Leistungs-Bescheid da sein, der sorgt dann dafür, dass die
AfA auch deine Beiträge an die
KK nachzahlen muss.
Es wird wohl noch einige finanzielle "Turbulenzen" für dich geben, bis wenigstens (ab nach der Reha) mal
ALGI regelmäßig gezahlt wird, deine
KK hat sich auch viel Zeit gelassen den Reha-Antrag zu fordern oder war das deine eigene Idee ???
MfG Doppeloma