Hat ein Verstorbener keine Regelungen für sein Erbe getroffen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Verwandte, die so zum Zuge kommen, können das Erbe ausschlagen. Aber was, wenn das ungewünschte Folgen hat? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Betroffenen dann die Ausschlagung anfechten und damit rückgängig machen können (Az.: 3 Wx 166/17). Quelle: Deutsches Anwaltregister
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Quelle:Kinder schlagen Erbe zugunsten der Mutter aus
In dem zugrunde liegenden Fall war ein Mann ohne Testament gestorben. Nach dem Gesetz erbten daher seine Witwe und die beiden gemeinsamen Kinder. Diese wollten jedoch, dass nur ihre Mutter erbt, und dass sie selbst erst nach deren Tod an die Reihe kommen. Deshalb schlugen sie ihr Erbe aus.
Bruder des Erblassers rückte automatisch als Erbe nach
Hierdurch wurde die Mutter allerdings nur zu drei Vierteln Erbin. Das restliche Viertel erhielt nach der gesetzlichen Regelung der Bruder des Vaters. Zusammen mit seinem eigenen Vermögen könnte er dies später an seine Erben weitervererben. Davon hatten die Kinder nichts gewusst. Im Gegenteil: Der Notar, der die Ausschlagung beurkundete, hatte ihnen gesagt, der Onkel stelle kein Problem dar.
OLG: Ausschlagung einer Erbschaft kann angefochten werden
Die Kinder fochten daraufhin ihre eigene Ausschlagung an. Mit Erfolg, wie die Richter urteilten. Irrt sich jemand bei der Ausschlagung beachtlich, kann er sie anfechten und damit ungeschehen machen.
Quelle: Deutsches Anwaltregister
OLG Düsseldorf: Ausgeschlagene Erbschaft kann angefochten werden
Hat ein Verstorbener keine Regelungen für sein Erbe getroffen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Verwandte, die so zum Zuge kommen, können das Erbe ausschlagen. Aber was, wenn das ungewünschte Folgen hat? Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Betroffenen dann die Ausschlagung...