KARLderWEHRER
Priv. Nutzer*in
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Hallo Forumianer,
nehmen wir an:
Jemand wohnt bei seinen Eltern und bezieht HARTZ-IV.
Diesem Jemand wurde bis zur Antragstellung freies Wohnrecht im elterlichen Haushalt gewährt. Jetzt wo aber das JC zahlt, kommt ein Untermietvertrag zustande, nach man sich verpflichtet, seinen Eltern monatlich einen x-Betrag an Miete zu bezahlen.
Kann man dann beim JC das als KdU geltend machen?
Hat da jemand Erfahrung?
Könnte man da nicht auf die Idee kommen - insofern das JC sich weigert, die Kosten zu tragen - die Kosten der Unterkunft vor dem SG einzuklagen, ohne dort aufs Maul zu fliegen.
Am besten fängt man dann gleich an, diesen Betrag x auf das Konto der Eltern zu überweisen, oder reicht mögliche Mahnungen der Eltern beim JC ein
Das ganze mag zwar vielleicht moralisch falsch sein, aber wenn es um Kohle und das JC geht, kann man die Moral ruhig mal außen vorlassen.
nehmen wir an:
Jemand wohnt bei seinen Eltern und bezieht HARTZ-IV.
Diesem Jemand wurde bis zur Antragstellung freies Wohnrecht im elterlichen Haushalt gewährt. Jetzt wo aber das JC zahlt, kommt ein Untermietvertrag zustande, nach man sich verpflichtet, seinen Eltern monatlich einen x-Betrag an Miete zu bezahlen.
Kann man dann beim JC das als KdU geltend machen?
Hat da jemand Erfahrung?
Könnte man da nicht auf die Idee kommen - insofern das JC sich weigert, die Kosten zu tragen - die Kosten der Unterkunft vor dem SG einzuklagen, ohne dort aufs Maul zu fliegen.
Am besten fängt man dann gleich an, diesen Betrag x auf das Konto der Eltern zu überweisen, oder reicht mögliche Mahnungen der Eltern beim JC ein
Das ganze mag zwar vielleicht moralisch falsch sein, aber wenn es um Kohle und das JC geht, kann man die Moral ruhig mal außen vorlassen.