Elwing76
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Guten Abend,
ich frage jetzt einfach mal und es wäre schön wenn jemand mir da weiterhelfen könnte.
Es geht um folgendes:
Meine Freundin ist 33 Jahre alt und bekommt Alg II und ist im Moment in einer Maßnahme vom Jobcenter drin..wo sie in verschiedene Berufsfelder schnuppern kann. Sie möchte gerne eine Ausbildung als Raumgestalter machen und beschäftigt sich in der Maßnahme auch mit Gestaltung/Farbe. Sie hat keine abgeschlossene Ausbildung und hat durch das Jobcenter ihren Schulabschluss gemacht ( qualifizierende Hauptschule ) eben durch einen Bildungsgutschein ( allerdings schon etwas her ).
Sie hat jetzt durch Eigeninitiative eine Möglichkeit zu einer Ausbildung als Bühnenmaler bei einer ortsansässigen Ausbildungsstätte gefunden und hätte evtl auch die Möglichkeit diese zu bekommen und würde dieses sehr gerne machen. Allerdings könnte Sie aus eigenen Mitteln die Ausbildung nicht finanzieren und der Ausbildungsträger macht das auch mit eben diesem Bildungsgutschein. Die Ausbildung kostet ca 14000 € für 36 Monate.
Nun hat sie bei ihrer Bearbeiterin nochmals einen Bildungsgutschein beantragt, weil sie die Ausbildung gerne machen würde. Allerdings wurde ihr heute mitgeteilt , das dieses nicht genehmigt werden könne da der Gutschein nur auf 2 Jahre ausgelegt sei, außer sie mache eine Ausbildung in einem Pflegeberuf! Außerdem ob sie danach einen Job bekommen könnte , allerdings kann sie mit der Ausbildung ja nicht nur rein Bühnenmaler machen- da wäre auch Quereinstieg in andere Berufsfelder möglich, klar müsste sie sich evtl weiterbilden . Aber das wäre es ihr wert und sie wäre froh eine Ausbildung vorweisen zu können und diese Ausbildungsstätte ist nicht ein winziges Unternehmen welches morgen gleich von der Bildfläche verschwindet und auch einen guten Ruf hat.
Unsere Frage, ist das so korrekt und wo steht das, wenn man das selber mal lesen möchte. Weiß da jemand etwas?
Ich meine da braucht man sich ja gar nicht bemühen, wenn man noch eine Ausbildung möchte wenn die eh nicht genehmigt wird, da die meisten ja 3 Jahre gehen!!!
Mir ist ähnliches passiert vor Jahren, da hatte ich eine Ausbildung zum PTA ( physikalisch technischer Assistent ) machen wollen, da ich in meinem Lehrberuf keinen Job gefunden hatte und ich gerne auch nochmal eine neue Ausbildung machen wollte. Nur wurde mir da beschieden, das tät gar nicht zu mir passen
und danach wäre ich sowieso wieder hier ( beim Amt )! Das nimmt einen doch jegliche Motivation...vor Monaten hatte ich auch nach einer Weiterbildung bei Kurs net meine SB gefragt und was kommt von ihr....naja ich weiß nicht ob das noch das Richtige für Sie ( mich ) ist??? Ich meine da ging es um Auffrischung in meinem Lehrberuf !!! Wenn ich das nicht wollen würde, warum sollte ich danach fragen?
also ich hoffe es ist verständlich , was ich gerne wissen wollte
Danke für Eure Antworten
ich frage jetzt einfach mal und es wäre schön wenn jemand mir da weiterhelfen könnte.
Es geht um folgendes:
Meine Freundin ist 33 Jahre alt und bekommt Alg II und ist im Moment in einer Maßnahme vom Jobcenter drin..wo sie in verschiedene Berufsfelder schnuppern kann. Sie möchte gerne eine Ausbildung als Raumgestalter machen und beschäftigt sich in der Maßnahme auch mit Gestaltung/Farbe. Sie hat keine abgeschlossene Ausbildung und hat durch das Jobcenter ihren Schulabschluss gemacht ( qualifizierende Hauptschule ) eben durch einen Bildungsgutschein ( allerdings schon etwas her ).
Sie hat jetzt durch Eigeninitiative eine Möglichkeit zu einer Ausbildung als Bühnenmaler bei einer ortsansässigen Ausbildungsstätte gefunden und hätte evtl auch die Möglichkeit diese zu bekommen und würde dieses sehr gerne machen. Allerdings könnte Sie aus eigenen Mitteln die Ausbildung nicht finanzieren und der Ausbildungsträger macht das auch mit eben diesem Bildungsgutschein. Die Ausbildung kostet ca 14000 € für 36 Monate.
Nun hat sie bei ihrer Bearbeiterin nochmals einen Bildungsgutschein beantragt, weil sie die Ausbildung gerne machen würde. Allerdings wurde ihr heute mitgeteilt , das dieses nicht genehmigt werden könne da der Gutschein nur auf 2 Jahre ausgelegt sei, außer sie mache eine Ausbildung in einem Pflegeberuf! Außerdem ob sie danach einen Job bekommen könnte , allerdings kann sie mit der Ausbildung ja nicht nur rein Bühnenmaler machen- da wäre auch Quereinstieg in andere Berufsfelder möglich, klar müsste sie sich evtl weiterbilden . Aber das wäre es ihr wert und sie wäre froh eine Ausbildung vorweisen zu können und diese Ausbildungsstätte ist nicht ein winziges Unternehmen welches morgen gleich von der Bildfläche verschwindet und auch einen guten Ruf hat.
Unsere Frage, ist das so korrekt und wo steht das, wenn man das selber mal lesen möchte. Weiß da jemand etwas?

Ich meine da braucht man sich ja gar nicht bemühen, wenn man noch eine Ausbildung möchte wenn die eh nicht genehmigt wird, da die meisten ja 3 Jahre gehen!!!
Mir ist ähnliches passiert vor Jahren, da hatte ich eine Ausbildung zum PTA ( physikalisch technischer Assistent ) machen wollen, da ich in meinem Lehrberuf keinen Job gefunden hatte und ich gerne auch nochmal eine neue Ausbildung machen wollte. Nur wurde mir da beschieden, das tät gar nicht zu mir passen


also ich hoffe es ist verständlich , was ich gerne wissen wollte
