Ausarbeitung: Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch - ZAF (Pflichtbewerbung)

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Regensburg

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Hi Gemeinde :)

hier möchte ich zusammen mit euch das leidige Thema Fahrtkosten (FK) zum Vorstellungsgespräch (VV ) ausarbeiten, denn, meiner Meinung nach (mMn) läuft es nicht richtig.

Hier bitte nur folgende Situation behandeln - Konstellation 2:

Konstellation 1 - so soll es laufen:
Ich bewerbe mich um eine Stelle die mich interessiert.
Arbeitgeber (AG ) schließt die FK zum VG aus (was bei guten Firmen ziemlich unwahrscheinlich ist) - aber kann passieren.
Dann gehe ich zum JC und beantrage die FK zum VG.
Hierzu ist mMn keine EGV (VA ) nötig / vorausetzung.

Konstellation 2 - so läuft es leider z.Z. - nicht richtig:
VV mit RfB für ZAF Pflichtbewerbung (man will den Job nicht).
ZAF schließt FK zum VG aus - leider Standard.

Und jetzt tuen wir ein bisschen überlegen....

ZAF sucht Sklaven direkt beim JC - Stellengesuch oder in Jobportalen oder schaltet Stellenanzeigen.

D.H. - ZAF such aktiv, aus eigener Kraft nach Sklaven, mit dem klarem (vor)Absicht die FK zum VG nicht zu übernehmen, was eigentlich in BGB §§ 670
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
geregelt ist. Warum hier das JC mitmacht kann ich mir nur mit "Amigos" erklären. Sonst müsste das JC der ZAF schreiben - nicht mit uns - wir sind zum Sparen von Steuergelder (Allgemeinheit) per Gesetz verpflichtet. Du Sklaven wollen? - Du zahlen!

Ich persönlich sehe hier ein hauch vom (Eingehungs)Betrug nach §§ 263 StGB - Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
ZAF bestellt sich einen Sklaven zum VG - egal ob über JC ober über Jobportal, Anzeige usw. - mit dem klarer Absicht die damit verbundener Leistung - Ersatz (Verpflichtung) von FK zum VG nicht zu zahlen.

Da die ZAF diese Verpflichtung (§670) nicht ändern darf - ZAF ist ja kein Gesetzgeber - sagt doch die ZAF eindeutig und unmissverständlich mit der Ablehnung von FK zum VG - ich habe kein Bock auf diesem Bewerber = ZAF bricht der Bewerbungsprozess von sich aus ab.

Bis jetzt für mich eindeutige Rechtslage - ABER

ABER

Jetzt kommt das entscheidende:

Was kann ich gegen den Amigos machen ohne eine Sanktion zu befürchten? Schwierig den man muss: alles machen... bla bla bla.

Jetzt haben wir den Salat - wie dagegen vorgehen?

Ich wäre bereit es auszuloten aber ich bekomme keine VV mehr.... (ich beklage mich aber nicht :))

Ich würde, bei Ablehnung FK zum VG nichts machen.
Nach eventuelle JC Anfrage (Anhörung) dem JC mitteilen:
ZAF hat Bewerbungsprozess abgebrochen.
Ist viel zu viel zu viel Riskant - aber ich würde es machen.
Einer muss anfangen....

Und jetzt eure Meinungen.
 

HexiMeckie

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Ich würde, bei Ablehnung FK zum VG nichts machen.
Nach eventuelle JC Anfrage (Anhörung) dem JC mitteilen:
ZAF hat Bewerbungsprozess abgebrochen.
Ist viel zu viel zu viel Riskant - aber ich würde es machen.
Einer muss anfangen....

Und jetzt eure Meinungen.

Ich befürchte einfach, dass das JC dann argumentiert: "Warum haben Sie die FK dann nicht über uns beantragt..."

Und schon ist die Sanktion sicher
 

Regensburg

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FK zum VG gehen von Deinem Vermittlungsbudget ab.
Warum soll ich einen dritten (Parasiten) vom "meinem" Budget finanzieren?

Für mich ist die gesetzliche Lage eindeutig.
Das Problem ist - JC wird Sanktionieren.
Ich möchte hier ein möglichst konstruktiver Abwehr finden.

"Warum haben Sie die FK dann nicht über uns beantragt..."
Warum wollen Sie eine Privatfirma mit Steuergelder finanzieren wenn die Firma dazu gesetzlich verpflichtet ist?

Riskant - Riskant - ich weiß

Nach welche Grundlage dürfen Sie eine Firma mit Steuergeldern füttern, die zur Übernahme verpflichtet, ist statt Steuergelder zu Sparen?
 

HexiMeckie

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Ich verstehe schon, was du sagen willst ;)

Okay, ich "spiele" jetzt mal SB :

"Herr/Frau XY, ihr Vermittlungsbudget ist ja für die VERMITTLUNG da. Wären Sie zum VG gegangen und hätten die FK aus ihrem Budget genommen (bzw. "nehmen lassen"), dann hätte sich vllt. eine sozialvers. Tätigkeit daraus ergeben können und somit Wegfall aus dem SGBII "

Oder lieg ich hier falsch, wenn mir solche Gedanken kommen? Also die Annahme, dass das JC so argumentieren (und damit wahrscheinlich auch noch durchkommen) wird?
 

noillusions

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Hi Gemeinde :)

hier möchte ich zusammen mit euch das leidige Thema Fahrtkosten (FK) zum Vorstellungsgespräch (VV ) ausarbeiten, denn, meiner Meinung nach (mMn) läuft es nicht richtig.
Das siehst du richtig, denn viele Elos wälzen die Fahrtkosten schier hemmungslos auf die JC ab, obwohl es nur dann vorgesehen ist, wenn die ZAF es ausschließt.
[...]
D.H. - ZAF such aktiv, aus eigener Kraft nach Sklaven, mit dem klarem (vor)Absicht die FK zum VG nicht zu übernehmen, was eigentlich in BGB §§ 670
geregelt ist. Warum hier das JC mitmacht kann ich mir nur mit "Amigos" erklären.
Sehe ich auch so, schon aus dem Grund, dass das JC nicht möchte, dass die Elos auf den Trichter kommen, eine ZAF mit der Fahrtkostenübernahme zu piesacken. Denn die könnten sie ja durchsetzen.
Falls das doch nicht so ist, müßten die JC aber bei jeder Bewerbung wo FK beantragt wurden prüfen, ob berechtigterweise Fahrtkosten beantragt wurden.
Da ZAFFEN wohl mehrheitlich die Übernahme der Fahrtkosten ausschließen, ist es wohl effektiver und billiger nicht zu prüfen.
Da die ZAF diese Verpflichtung (§670) nicht ändern darf - ZAF ist ja kein Gesetzgeber
Diesen Satz sollten sich alle kompromisslosen "Fahrtkostentango-Tänzer" hinter die Ohren schreiben. Immerhin sorgen sie damit dafür das es für ZAF billig bleibt Leute einzuberufen zu Vostellungsgesprächen. Und wenn es das JC doch einmal prüft, ob die Fahrtkosten wirklich ausgeschlossen wurden, zahlt das JC nicht.
- sagt doch die ZAF eindeutig und unmissverständlich mit der Ablehnung von FK zum VG - ich habe kein Bock auf diesem Bewerber = ZAF bricht der Bewerbungsprozess von sich aus ab.

Bis jetzt für mich eindeutige Rechtslage - ABER
Das glaube ich nicht. Meine Information ist, das ein Arbeitgeber in einem Einladungsschreiben zu einem Vorstellungsgespräch die Übernahme von Fahrtkosten ausschließen kann, und dann auch keine Fahrtkosten übernehmen muß. Diese Information habe ich aus der Presse. Ich kann sie nun nicht rechtlich untermauern.
Wie das einen Abbruch des Bewerbungsprozesses darstellen soll verstehe ich nicht.
ABER

Jetzt kommt das entscheidende:

Was kann ich gegen den Amigos machen ohne eine Sanktion zu befürchten? Schwierig den man muss: alles machen... bla bla bla.

Jetzt haben wir den Salat - wie dagegen vorgehen?

Ich wäre bereit es auszuloten aber ich bekomme keine VV mehr.... (ich beklage mich aber nicht :))

Ich würde, bei Ablehnung FK zum VG nichts machen.
Nach eventuelle JC Anfrage (Anhörung) dem JC mitteilen:
ZAF hat Bewerbungsprozess abgebrochen.
Ist viel zu viel zu viel Riskant - aber ich würde es machen.
Einer muss anfangen....

Und jetzt eure Meinungen.

Wenn man eine Vorladung zu einem Vorstellungsgespräch für einen ungewollten Job bekomme hat, gibt es schon aufgrund der Rechtslage nur eine Vorgehensweise:

https://www.elo-forum.org/alg-ii/66703-fahrtkostenerstattung-so-gehts.html

Da mir gerade nochmal der Wortlaut des 670er nochmal auffällt, ich zitiere ihn nochmal:
---
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
---

Hier heißt es AUFWENDUNGEN.
ZAFFEN schließen zumeist FAHRTKOSTEN aus.

Demnach könnte man aber andere im Zusammenhang mit der Bewerbung entstandenen Aufwendung geltend machen.

Das hätte auch den Vorteil, dass das JC erstmal nix von dem Bewerbungsgespräch mitbekommt.
Hat man nämlich einen Antrag beim JC gestellt, muß man ja angeben wofür und wann.
Dann kann sich SB gleich ein Popup in seinen Kalender machen und eine Stunde nach dem Vorstellungsgespräch bei der ZAF anrufen und fragen ob der Elo brav war oder nicht.
 

Regensburg

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Meine Information ist, das ein Arbeitgeber in einem Einladungsschreiben zu einem Vorstellungsgespräch die Übernahme von Fahrtkosten ausschließen kann, und dann auch keine Fahrtkosten übernehmen muß. Diese Information habe ich aus der Presse. Ich kann sie nun nicht rechtlich untermauern.
Rechtlich oder nicht rechtlich - ist in diesem Fall Egal.
Mal angenommen - Du bist nicht beim JC und der AG schließt die Fahrkosten zum VG aus. Was schreibst Du zurück?
Ich würde zurückschreiben:
Ein AG der sich nicht an Gesetzen hält (§670), kann mich am A*** lecken.

Diese ganze Missstand berührt nur am Sanktionsmöglichgeiten des JC .

Wie das einen Abbruch des Bewerbungsprozesses darstellen soll verstehe ich nicht.
Wie willst Du es dann nennen wenn Dich AG nicht mal sehen will? bzw. nicht auf seine Kosten? Arbeitsvertrag per Post ohne möglichen verhandeln?

ZAFFEN schließen zumeist FAHRTKOSTEN aus.
Eben, das ist hier das Thema. Und warum dürfen sie die FK ausschließen? - weil JC mitmacht - aus für mich nicht bekannte Grundlage.
Demnach könnte man aber andere im Zusammenhang mit der Bewerbung entstandenen Aufwendung geltend machen.
Gute Idee :) Das merke ich mir :)
Das hätte auch den Vorteil, dass das JC erstmal nix von dem Bewerbungsgespräch mitbekommt.
Hat man nämlich einen Antrag beim JC gestellt, muß man ja angeben wofür und wann.
Dann kann sich SB gleich ein Popup in seinen Kalender machen und eine Stunde nach dem Vorstellungsgespräch bei der ZAF anrufen und fragen ob der Elo brav war oder nicht.
Das lasse ich unbeantwortet weil:
Hier bitte nur folgende Situation behandeln - Konstellation 2:
........
VV mit RfB für ZAF Pflichtbewerbung (man will den Job nicht).
JC weißt über Bewerbungsverfahren Bescheid und will unbedingt einer private Fa. unsere Steuergelder in den A*** schaufeln.
 
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Matt45

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Hallo zusammen.

Ich werde es beim nächsten Termin im JC mit meinem SB besprechen(Ich finde, die Firmen sollten die Kosten übernehmen). Gerade bei ZAF scheint es wohl "Mode" zu sein, überhaupt keine Fahrtkosten zu bezahlen.

Warum der Steuerzahler dies übernehmen muss, ist für mich eine "Grauzone".

Wie hoch ist überhaupt ein Vermittlungsbudget ? Ist dies eigentlich unterschiedlich?
Oder kann es passieren, dass ein Bewerber ab Juli keine Fahrtkosten mehr bekommt, weil er von Januar-Juni schon alles "Verbraucht" hat?
Warum kann der Kunde vom JC sein Vermittlungsbudget nicht selber verwalten? > Diese Frage wäre mal etwas "Lustiges", aber auch nicht so "Dumm".

Grundsätzlich scheint es bei Fahrtkosten aber auch schnell zu Problemen zu führen, wenn man bei einer ZAF arbeitet. Zumindest wenn ich hier einiges mitlese.
 

noillusions

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Rechtlich oder nicht rechtlich - ist in diesem Fall Egal.
Mal angenommen - Du bist nicht beim JC und der AG schließt die Fahrkosten zum VG aus. Was schreibst Du zurück?
Ich würde zurückschreiben:
Ein AG der sich nicht an Gesetzen hält (§670), kann mich am A*** lecken.
Worauf willst du hinaus? Dass du benachteiligt bist gegenüber Nicht-JC -Verhafteten?
Mach dir nichts vor. Aus Sicht von Gerichten unterstützt dich die "fürsorgliche Institution" Jobcenter bei der Jobfindung.
Spätestens dort wird dir bei deinem Ansinnen dann gesagt, dass du doch die tolle Unterstützung des JC hast, dass dich rausboxt bei den Fahrtkosten . Naja und dass du das vorher beantragst ist ja auch zumutbar.
Im Übrigen verneinst du die Möglichkeit der Arbeitgeber, dass sie die Fahrtkosten ausschließen können, wenn du das rechtswidrig nennst. Zeige mir eine Quelle für deine Behauptung. Ich glaube das nämlich nicht.
Diese ganze Missstand berührt nur am Sanktionsmöglichgeiten des JC .
Kratzt doch den Gesetzgeber oder Gerichte (fast) nicht.
JC weißt über Bewerbungsverfahren Bescheid und will unbedingt einer private Fa. unsere Steuergelder in den A*** schaufeln.

Wenn du keinerlei Anträge stellst, ist das einzige was das JC über das Bewerbungsverfahren weiß, wann es das Kommando (VV ) an dich rausgeknallt hat.
Das nächste Update bekommt das JC erst durch das Verpetz-Formular dass die ZAF dann irgendwann ans JC zurückschickt.
Darum ist es ja auch so bescheuert, diese Antwortbögen mit dem "Bitte teilen sie uns das Ergebnis..." zurückzuschicken.

@Matt45:
Was versprichst du dir mit so einer Diskussion? Das regeln Gesetze. Da kann der auch nix dran drehen.
 

faalk

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AW: Ausarbeitung: Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch - ZAF (Pflichtbewerbung)

Der Witz an der Sache ist, der §670 gibt wieder, dass der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet ist.

Im Internet heist es u.a.
§ 670 BGB ist keine zwingende Vorschrift. Der Arbeitgeber kann also eine Übernahme der Bewerbungskosten ausschließen, z. B. mit einem ausdrücklichen Hinweis in der Stellenanzeige.
Quelle: Anwalt suchen und finden bei anwalt.de

Seit wann sind Gesetze keine zwingende Vorschrift?
Kann ich also jeden § des BGB mir so zurechtbiegen, wie ich es gerne möchte, oder gibt es dafür Person X, die darauf das Monopol hat?

Viele § enthalten den Zusatz "So weit nichts anderes vereinbart" o.ä. . Dieser Zusatz fehlt im §670, also gibt es da meiner Meinung nach auch nichts anderes zu kungeln
 

karuso

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Kann mir jemand schreiben welches Gericht ist für BGB (§670) zuständig? Amtsgericht?

Nein das Arbeitsgericht.Beachte aber der § 670 ist abdingbar.Das bedeutet wenn die ZAF die Fahrtkosten vor Antritt der Reise zum Vorstellungsgespräch schriftlich ausschließt muß sie nicht zahlen.Das ist das Problem das müsste der Gesetzgeber ändern also die abdingbar streichen so das ein Arbeitgeber so etwas nicht mehr ausschließen kann.:wink::wink:
 

noillusions

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Kann mir jemand schreiben welches Gericht ist für BGB (§670) zuständig? Amtsgericht?

Darfst ja gern fragen, aber hast du vor eine ZAF zu ärgern, just for fun?
Lass das doch lieber wen machen der eine am Hals hat. Einfach mal lauern und dann anstacheln diesen Film hier abzuziehen.
Problem ist ja auch immer das die Zecken lernen.
Das geht vielleicht ne Weile und dann wissen sie nicht "Fahrtkosten " schreiben, sondern "Aufwendungen".
 

Regensburg

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Hi Gemeinde :)

ich glaube, wir verstehen uns...

Was mir wirklich stinkt, das wir in Sch*** ZAF Jobs gedrängt werden und der Steuerzahler darf sogar noch die FK übernehmen.

Wie kann es sein, das die ZAF einfach sagen darf: §670 - nö - machen wir nicht... - es ist doch ein Gesetz.

Und wenn die schon - nö - sagen (dürfen?), dann sollte mindestens der VG außerhalb von der Sanktionskeule hängen.
Aber das ist eben nicht der Fall.

Wie soll ich einen AG schätzen dürfen, dem ich 2,50 € für kennenlernen nicht Wert bin? Aber Sklavenarbeit - ja - Bitteschön, darfst du gerne machen, sogar mit dem versprechen, das wir dich beim Zeitkonto verarschen werden / oder es mindestens versuchen.

Aber Du bist doch nicht bei einer ZAF beschäftigt, oder?
Nein - bei ZAF werde ich nie arbeiten.
Willst Du die Fahrtkosten bei einer ZAF einklagen?
Das wäre ziemlich schwierig.
Ich möchte einen Weg rausfinden, wenn ZAF FK zum VG ausschließt, das ein nicht wahrgenommener VG ohne Sanktion bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

faalk

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noillusions

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AW: Ausarbeitung: Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch - ZAF (Pflichtbewerbung)

Ich meine eher eine Quelle, wo ich lesen kann, dass der §670 abdingbar ist. Und zwar mit Gesetzestext [...]

BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 - Aufwendungsersatz des kunftigen Arbeitsgebers bei Aufforderung zu einem Vorstellungsgesprach; Ersatz fur erforderliche Aufwendungen fur die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprachs

Zitat:


Die Revision ist nicht begründet, denn das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte zu Recht zum Ersatz der Vorstellungskosten des Klägers in unstreitiger Höhe verurteilt. Die Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz dieser Kosten ergibt sich aus § 670 BGB. Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung aufgefordert hat, muß er ihm in aller Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Dazu gehören Fahrkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung (BAG Urteil vom 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP Nr. 8 zu § 196 BGB). Eine hiervon abweichende Vereinbarung haben die Parteien nicht getroffen.

Zitat Ende

Sieht also schlecht aus. Ist zwar kein Gesetz aber Rechtsprechung.

Interessant finde ich den Begriff der "erforderlichen Aufwendungen" für die Vorstellung, was ich sinngemäß ja schon angedacht hatte.
Allerdings wird die Luft da ja auch dünne. Verpflegung fällt ja meist auch flach, da muß man ja schon acht Std. auf Achse sein für. Erfinde also mal wer was!
 

Regensburg

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Hi noill :)
Eine hiervon abweichende Vereinbarung haben die Parteien nicht getroffen.
Ein kleines Häkchen an der Sache:
Wir (H4) tuen nichts vereinbaren - uns wird es einfach nur mittgeteilt.

Oder könnte man der ZAF zurückschreiben das man mit dem FK Ausschluss Vorschlag leider nicht einverstanden ist = es gilt der §670.
Stichwort: Vertragsfreiheit.
Sanktion kommt - Vereitelung bla bla.
Aber ich suche den Weg ohne Sanktion
 

Matt45

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Ich sehe es ähnlich wie User "Regensburg", daher werde ich es zumindest im JC persönlich besprechen.

Bei einer Frage kann ich nicht sanktioniert werden.
Angst habe ich nur im "Löwenkäfig", ich bin Mensch mit einer Würde.

Wenn ich könnte würde ich vieles ändern, aber man hat halt nur begrenzte Möglichkeiten.

Aus meiner Sicht geht es um Vereinbarungen;Arbeitsverträge...., die jeder(auch ALG2 Empfänger) selber aushandeln sollte.
Mir ist dieser ganze "Bereich" sehr einseitig.

Warum habe ich kein Einfluss auf mein Vermittlungsbudget(Stichwort Fahrtkosten )?
 

noillusions

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Stichwort: Vertragsfreiheit.

Mit dem Argument brauchst du dann ja auch keinen ZAF -ArbeitsVERTRAG unterschreiben, falls du den nicht vereinbaren kannst.
Vielleicht ist es ja wirklich so. Aber ist das mal passiert, dass jemand sanktioniert wurde weil er einen Arbeitsvertrag nicht aushandeln konnte was zum Verpetzen beim Jobcenter geführt hat und hat mit Verweis auf die Vertragsfreiheit gegen die Sanktion geklagt?
 

Regensburg

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Mit dem Argument brauchst du dann ja auch keinen ZAF -ArbeitsVERTRAG unterschreiben, falls du den nicht vereinbaren kannst.
Nein - das ist ganz was anderes. Man muss jede zumutbare Arbeit aufnehmen - man muss aber kein Rechtswidriges Arbeitsvertrag unterschreiben. Und wie Du schreibst - es kommt zur Verhandlung.

Hier geht wirklich nur um die FK zum VG (Sklavenjob).
Ist bodenlose Frechheit das die ZAF ´s sich es vom Steuerzahler holt.
Vielleicht ist es ja wirklich so. Aber ist das mal passiert, dass jemand sanktioniert wurde weil er einen Arbeitsvertrag nicht aushandeln konnte was zum Verpetzen beim Jobcenter geführt hat und hat mit Verweis auf die Vertragsfreiheit gegen die Sanktion geklagt?
So ein Fall ist mir nicht bekannt. Aber wie oben - wenn Rechtswidrige Inhalte - kein Unterschrift - keine Sanktion.

Mir ist dieser ganze "Bereich" sehr einseitig.
Weil wir (H4) immer mit eine Sanktion rechnen müssen, was auch gnadenlos ausgenutzt wird.
Verhandlungen auf der Augenhöhe? Schon lange nicht mehr.
Warum habe ich kein Einfluss auf mein Vermittlungsbudget(Stichwort Fahrtkosten )?
?? Den Einfluss hast Du doch - in dem Du die FK beim JC beantragst. Und das möchte ich beim Sklavenjobs vermeiden.
 

noillusions

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Hier geht wirklich nur um die FK zum VG (Sklavenjob).

Was hat das denn mit der Vertragsfreiheit zu tun? Ein Vertrag ist doch da gar nicht im Spiel.
Wenn man genau ist, könnte man das Wort "vereinbaren" in diese Richtung deuten.
Aber selbst dann bist du als Elo ja in der "komfortablen Lage", das du vom JC gepampert wirst um zum Sklavenjob zu kommen. Heißt dir entsteht kein Schaden, irgendeiner zahlt schon.
 

Regensburg

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Hi noill :)
Was hat das denn mit der Vertragsfreiheit zu tun? Ein Vertrag ist doch da gar nicht im Spiel.
Ich denke schon, sonst könnte die ZAF die FK nicht ausschließen weil es ein Gesetz ist. Und im von Dir angesprochenem Urteil wird von "Vereinbarung" gesprochen.

Ich kann mir z.Z. kein anderes Weg um FK auszuschließen können / dürfen vorstellen.

Die ZAF schließt die FK aus, d.H. ZAF macht dir ein Angebot über FK. Wenn Du nicht darauf reagierst oder sogar beim JC FK beantragst, tust Du den Angebot schweigend akzeptieren (konkludent).

Eigentlich sollte es im ZAF schreiben so heißen:
Wir bieten Ihnen die möglichgeit an, Ihre FK zum VG nicht zu erstatten.

Klingt blöd, aber so sollte es nach meinem derzeitigen Wissensstand laufen.

irgendeiner zahlt schon.
Richtig, aber warum nicht ZAF die dazu per Gesetz verpflichtet ist? Warum der Steuerzahler? Nur weil wir sanktionierbar sind?
 

noillusions

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Hi noill :)

Ich denke schon, sonst könnte die ZAF die FK nicht ausschließen weil es ein Gesetz ist. Und im von Dir angesprochenem Urteil wird von "Vereinbarung" gesprochen.

Ich kann mir z.Z. kein anderes Weg um FK auszuschließen können / dürfen vorstellen.

Man könnte versuchen mit Verweis auf fehlende Abdingbarkeit (oder finde ich nur keine?) des 670er die Fahrtkosten von der ZAF zu fordern, letztlich vor Gericht.
Dann käme aber womöglich das Gericht mit dem BAG-Urteil und der "Vereinbarung" daher.
Und nunja, für eine Vereinbarung muß man sich ja abstimmen, das könnte man dann per Brief tun:icon_hihi:
Fraglich ist aber, ob so ein Ausschluß - Satz nicht schon bedeutet, das alle Verhandlungen erledigt sind.
Es wird also so sein, dass keine Vereinbarung zustandekommt.

Muß ein Elo das dann begründen? Vielleicht gilt das ja als Verhinderung der Anbahnung einer Arbeit.
Als Grund könnte man nennen dass da das Geld der Steuerzahler verendet wird, und als Mehrwertsteuerzahler ist man ja auch betroffen.
Und außerdem soll man den JC 's ja nicht unnötig Kosten machen.
 
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