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Hi Gemeinde 
hier möchte ich zusammen mit euch das leidige Thema Fahrtkosten (FK) zum Vorstellungsgespräch (VV ) ausarbeiten, denn, meiner Meinung nach (mMn) läuft es nicht richtig.
Hier bitte nur folgende Situation behandeln - Konstellation 2:
Konstellation 1 - so soll es laufen:
Ich bewerbe mich um eine Stelle die mich interessiert.
Arbeitgeber (AG ) schließt die FK zum VG aus (was bei guten Firmen ziemlich unwahrscheinlich ist) - aber kann passieren.
Dann gehe ich zum JC und beantrage die FK zum VG.
Hierzu ist mMn keine EGV (VA ) nötig / vorausetzung.
Konstellation 2 - so läuft es leider z.Z. - nicht richtig:
VV mit RfB für ZAF Pflichtbewerbung (man will den Job nicht).
ZAF schließt FK zum VG aus - leider Standard.
Und jetzt tuen wir ein bisschen überlegen....
ZAF sucht Sklaven direkt beim JC - Stellengesuch oder in Jobportalen oder schaltet Stellenanzeigen.
D.H. - ZAF such aktiv, aus eigener Kraft nach Sklaven, mit dem klarem (vor)Absicht die FK zum VG nicht zu übernehmen, was eigentlich in BGB §§ 670
Ich persönlich sehe hier ein hauch vom (Eingehungs)Betrug nach §§ 263 StGB - Betrug:
Da die ZAF diese Verpflichtung (§670) nicht ändern darf - ZAF ist ja kein Gesetzgeber - sagt doch die ZAF eindeutig und unmissverständlich mit der Ablehnung von FK zum VG - ich habe kein Bock auf diesem Bewerber = ZAF bricht der Bewerbungsprozess von sich aus ab.
Bis jetzt für mich eindeutige Rechtslage - ABER
ABER
Jetzt kommt das entscheidende:
Was kann ich gegen den Amigos machen ohne eine Sanktion zu befürchten? Schwierig den man muss: alles machen... bla bla bla.
Jetzt haben wir den Salat - wie dagegen vorgehen?
Ich wäre bereit es auszuloten aber ich bekomme keine VV mehr.... (ich beklage mich aber nicht
)
Ich würde, bei Ablehnung FK zum VG nichts machen.
Nach eventuelle JC Anfrage (Anhörung) dem JC mitteilen:
ZAF hat Bewerbungsprozess abgebrochen.
Ist viel zu viel zu viel Riskant - aber ich würde es machen.
Einer muss anfangen....
Und jetzt eure Meinungen.
hier möchte ich zusammen mit euch das leidige Thema Fahrtkosten (FK) zum Vorstellungsgespräch (VV ) ausarbeiten, denn, meiner Meinung nach (mMn) läuft es nicht richtig.
Hier bitte nur folgende Situation behandeln - Konstellation 2:
Konstellation 1 - so soll es laufen:
Ich bewerbe mich um eine Stelle die mich interessiert.
Arbeitgeber (AG ) schließt die FK zum VG aus (was bei guten Firmen ziemlich unwahrscheinlich ist) - aber kann passieren.
Dann gehe ich zum JC und beantrage die FK zum VG.
Hierzu ist mMn keine EGV (VA ) nötig / vorausetzung.
Konstellation 2 - so läuft es leider z.Z. - nicht richtig:
VV mit RfB für ZAF Pflichtbewerbung (man will den Job nicht).
ZAF schließt FK zum VG aus - leider Standard.
Und jetzt tuen wir ein bisschen überlegen....
ZAF sucht Sklaven direkt beim JC - Stellengesuch oder in Jobportalen oder schaltet Stellenanzeigen.
D.H. - ZAF such aktiv, aus eigener Kraft nach Sklaven, mit dem klarem (vor)Absicht die FK zum VG nicht zu übernehmen, was eigentlich in BGB §§ 670
geregelt ist. Warum hier das JC mitmacht kann ich mir nur mit "Amigos" erklären. Sonst müsste das JC der ZAF schreiben - nicht mit uns - wir sind zum Sparen von Steuergelder (Allgemeinheit) per Gesetz verpflichtet. Du Sklaven wollen? - Du zahlen!Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Ich persönlich sehe hier ein hauch vom (Eingehungs)Betrug nach §§ 263 StGB - Betrug:
ZAF bestellt sich einen Sklaven zum VG - egal ob über JC ober über Jobportal, Anzeige usw. - mit dem klarer Absicht die damit verbundener Leistung - Ersatz (Verpflichtung) von FK zum VG nicht zu zahlen.(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Da die ZAF diese Verpflichtung (§670) nicht ändern darf - ZAF ist ja kein Gesetzgeber - sagt doch die ZAF eindeutig und unmissverständlich mit der Ablehnung von FK zum VG - ich habe kein Bock auf diesem Bewerber = ZAF bricht der Bewerbungsprozess von sich aus ab.
Bis jetzt für mich eindeutige Rechtslage - ABER
ABER
Jetzt kommt das entscheidende:
Was kann ich gegen den Amigos machen ohne eine Sanktion zu befürchten? Schwierig den man muss: alles machen... bla bla bla.
Jetzt haben wir den Salat - wie dagegen vorgehen?
Ich wäre bereit es auszuloten aber ich bekomme keine VV mehr.... (ich beklage mich aber nicht
Ich würde, bei Ablehnung FK zum VG nichts machen.
Nach eventuelle JC Anfrage (Anhörung) dem JC mitteilen:
ZAF hat Bewerbungsprozess abgebrochen.
Ist viel zu viel zu viel Riskant - aber ich würde es machen.
Einer muss anfangen....
Und jetzt eure Meinungen.