Hallo an alle, ich möchte um Rat fragen.
Folgendes:
Mein Sohn ist auf Wohnungssuche in einem anderen Bundesland, die Umzugsgenehmigung des jetzigen Jobcenters für dort liegt schriftlich vor. Jetzt hängts nur noch an der Wohnung!
Er hat bei verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften gefragt, ohne den Wohnberechtigungsschein krieg er keine Wohnung, auch nicht wenn er ihn nachreicht, er muss schon bei der Bewerbung um die Wohnung vorliegen! Die haben auch Wohnungen, für die man diesen Schein nicht braucht, aaaaber, weil er Anspruch auf so einen Schein hätte, bekommt er auch diese nicht! Ich habe heute mal am Aufenthaltort meines Sohnes in der Verwaltung angerufen, er kann einen solchen beantragen, auch wenn er dort nicht angemeldet ist, das würde aber so 2 Monate dauern bis zur Bewilligung!
Habe heute außerdem von einer ALGII-Beratungsstelle erfahren, dass es die Möglichkeit gibt,dort in ein Wohnheim für Studenten, Arbeiter auf Montage ect. einzuziehen, dort könnte er hin. Der Mietvertrag für das Zimmer kann tageweise oder monatlich gemacht werden, mit dem Angebot soll er zum Jobcenter gehen und es schriftlich absegnen lassen.Er möchte natürlich weiterhin auf Wohnungssuche gehen, so ein 14 qm Zimmer ist ja nicht das wahre, kochen in der Gemeinschaftsküche ect.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage, wenn er vorübergehend im Wohnheim wohnt und dann endlich eine angemessene Wohnung finde, kann das Jobcenter diese, weil er ja momentan ein Dach über dem Kopf habe, ablehnen? Wie sieht es mit der Miete, falls die Wohnung akzeptiert wird? Zahlen die dann nur, was das Zimmer gekostet hat? Oder muss die Miete voll übernommen werden? Kann von ihm verlangt werden in 14 qm ohne Küche und Bad zu bleiben? Desweiteren glaube ich kaum, dass er im Wohnheim auf Dauer bleiben kann, dafür ist diese Einrichtung sicherlich nicht gedacht.
Dann noch ein Problem, er braucht ja eine Genehmigung seines jetzigen Jobcenters für die Umzugskosten aus der alten Wohnung, werden die das Wohnheim als Unterkunft anerkennen? Seine Möbel und sonstigen Besitz muss er irgendwo am neuen Wohnort lagern, passt ja nicht in das winzige Zimmer, es ist möbliert.
Sorry für die vielen Fragen, aber ich weiß nicht, ob er in das Wohnheim gehen sollte und sich womöglich dadurch selbst die Möglichkeit nimmt eine richtige Wohnung zu bekommen.Hab ihm vorerst abgeraten, da was zu unterschreiben.
Stimmt es, dass man keine Wohnung anmieten darf die 1-20 € teurer ist als angemessen, obwohl man die Differenz selbst zahlen würde? Wurde ihm gesagt! Er zahlt für die jetzige Wohnung auch drauf und vor der Anmietung hatte hier das Jobcenter nix dagegen, solle er halt selbst zuzahlen.
Grüße
Folgendes:
Mein Sohn ist auf Wohnungssuche in einem anderen Bundesland, die Umzugsgenehmigung des jetzigen Jobcenters für dort liegt schriftlich vor. Jetzt hängts nur noch an der Wohnung!
Er hat bei verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften gefragt, ohne den Wohnberechtigungsschein krieg er keine Wohnung, auch nicht wenn er ihn nachreicht, er muss schon bei der Bewerbung um die Wohnung vorliegen! Die haben auch Wohnungen, für die man diesen Schein nicht braucht, aaaaber, weil er Anspruch auf so einen Schein hätte, bekommt er auch diese nicht! Ich habe heute mal am Aufenthaltort meines Sohnes in der Verwaltung angerufen, er kann einen solchen beantragen, auch wenn er dort nicht angemeldet ist, das würde aber so 2 Monate dauern bis zur Bewilligung!
Habe heute außerdem von einer ALGII-Beratungsstelle erfahren, dass es die Möglichkeit gibt,dort in ein Wohnheim für Studenten, Arbeiter auf Montage ect. einzuziehen, dort könnte er hin. Der Mietvertrag für das Zimmer kann tageweise oder monatlich gemacht werden, mit dem Angebot soll er zum Jobcenter gehen und es schriftlich absegnen lassen.Er möchte natürlich weiterhin auf Wohnungssuche gehen, so ein 14 qm Zimmer ist ja nicht das wahre, kochen in der Gemeinschaftsküche ect.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage, wenn er vorübergehend im Wohnheim wohnt und dann endlich eine angemessene Wohnung finde, kann das Jobcenter diese, weil er ja momentan ein Dach über dem Kopf habe, ablehnen? Wie sieht es mit der Miete, falls die Wohnung akzeptiert wird? Zahlen die dann nur, was das Zimmer gekostet hat? Oder muss die Miete voll übernommen werden? Kann von ihm verlangt werden in 14 qm ohne Küche und Bad zu bleiben? Desweiteren glaube ich kaum, dass er im Wohnheim auf Dauer bleiben kann, dafür ist diese Einrichtung sicherlich nicht gedacht.
Dann noch ein Problem, er braucht ja eine Genehmigung seines jetzigen Jobcenters für die Umzugskosten aus der alten Wohnung, werden die das Wohnheim als Unterkunft anerkennen? Seine Möbel und sonstigen Besitz muss er irgendwo am neuen Wohnort lagern, passt ja nicht in das winzige Zimmer, es ist möbliert.
Sorry für die vielen Fragen, aber ich weiß nicht, ob er in das Wohnheim gehen sollte und sich womöglich dadurch selbst die Möglichkeit nimmt eine richtige Wohnung zu bekommen.Hab ihm vorerst abgeraten, da was zu unterschreiben.
Stimmt es, dass man keine Wohnung anmieten darf die 1-20 € teurer ist als angemessen, obwohl man die Differenz selbst zahlen würde? Wurde ihm gesagt! Er zahlt für die jetzige Wohnung auch drauf und vor der Anmietung hatte hier das Jobcenter nix dagegen, solle er halt selbst zuzahlen.
Grüße