theota
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weiter geht's hier:Stellen Sie sich vor, eine Arbeitsagentur von einer 60 km entfernten Stadt kommt auf Sie zu, um Ihnen einen Bewerber vorzuschlagen. Sie erhalten eine Zusage von Zuschüssen für diesen Mitarbeiter vom Jobcenter (früher ARGE) – weil es sich um einen älteren Arbeitnehmer handeln würde (Alterszuschüsse). Das Unternehmen stellt den vorgeschlagenen Mitarbeiter ein. Denn dem Jobcenter sollte man vertrauen können. Keine fünf Wochen später erleidet der Mitarbeiter einen Herzinfarkt. Den dritten, wie sich hinterher herausstellt. Er hatte schon zwei, was der Arbeitsagentur bekannt war. Und hatte damit eine schwere Behinderung. Was der Arbeitsagentur vorher bekannt war.
Das hatte sie allerdings dem 60 km entfernt gelegenen Betrieb vorsätzlich verschwiegen, als sie ihm den Mitarbeiter aktiv als altersbezuschusst für eine Tätigkeit als reisender Handelsvertreter angepriesen hatte. Trotz Kenntnis wurden auch nicht etwa Zuschüsse für die Eingliederung eines behinderten Mitarbeiters angeboten. Vielmehr bot das Jobcenter aktiv (nur) Zuschüsse für die Eingliederung eines älteren Arbeitnehmers an.
In Kürze wird über die Sache vor Gericht verhandelt. Es ist nicht etwa so, dass der Betrieb das Jobcenter auf Schadensersatz verklagt hätte, weil er sich getäuscht fühlte. Sondern das Jobcenter will nun auch noch seine Eingliederungszuschüsse zurückgezahlt bekommen, weil der Mitarbeiter infolge der Beeinträchtigungen durch die Behinderung nicht mehr weiterarbeiten konnte.
Quelle: Kann man dem Jobcenter vertrauen? | Crosswater Job Guide
P.S.: man möge mir verzeihen, wenn dieser Beitrag bereits gepostet wurde, aber ich habe jetzt fast 2 Stunden vergeblich im Forum gesucht und konnte kein inhaltsgleiches statement finden...