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Gast
Richter sollen frei in ihren Entscheidungen sein und das muss so sein - das Problem ist aber das gleiche wie überall: wer kontrolliert die Kontrolleure?
Im Zweifelsfall geht eine Fehlentscheidung in die nächste Instanz.
Aber selbst wenn ein Richter alle seine Entscheidungen von der nächsten oder übernächsten Instanz revidiert bekäme, müsste er noch nicht dafür einstehen.
Außerdem haben die meisten Erwerbslosen gar nicht die Ressourcen, in die nächste oder übernächste Instanz zu gehen.
Also bleiben etliche Richtersprüche, in denen Sozialrichter das Grundgesetzt brechen, bestehen.
Diese unangefochtenen Richtersprüche werden aber nirgendwo kontrolliert. Die gelten als rechtens.
Es wird einfach darauf gebaut, dass Richter kompetent wären.
Der Maßsstab dafür scheint ausschließlich ein Jura-Studium zu sein.
Wenn man weiß, dass im Jura-Studium "Kausalitätsprüfungen" oder sowas schon das höchste der Gefühle ist, ein Fach namens "Logik" aber im gesamten Jura-Studium exakt null Semester vorkommt; überhaupt gar nicht; dann wundern einen einige Richtersprüche schon nicht mehr so sehr.
Wenn man dann auch noch weiß, dass Rechtsphilosophie zwar üblicherweise an einer Uni von der philosophischen Fakultät angeboten wird, aber für Juristen keine Pflichtveranstaltung ist, dann wundert einen noch weniger.
Wie geradezu kabarettistisch unlogisch etliche Richtersprüche sind, dürfte jeder Bundesbürger kennen.
Das ist man in diesem "Rechtsstaat" schon gewohnt und quittiert es mit dem Zitat "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand".
Und die Philosophie; wozu braucht ein Jurist Philosophie!?
Das wissen offensichtlich auch die meisten Jura-Studenten nicht und halten sie für unnötig.
Also wofur?
Um das Warum zu verstehen:
- warum es die ja immerhin bestehende Struktur des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung gibt¹
- warum es grundlegende Gesetze wie Grundgesetz oder Verfassungen und nachgeordnete Gesetze wie Strafgesetz, BGB, SGB usw. gibt²
- warum die Gesetze so und nicht anders sind, auf welchen Werte- und Moralvorstellungen letztendlich unser Rechtssystem beruht³
¹)
Nur gegen die Bürger urteilen, Menschenrechte ignorieren usw., das macht die Justiz in Diktaturen auch.
Das kann es also nicht sein, das Warum des Rechtsstaates.
Deutsche Sozialrichter bestätigen Sanktionen, bestätigen Bußgelder, lehnen Anträge auf einstweilige Anordnungen ab usw.: kurzum, Sozialrichter führen die Behördenwillkür regelrecht aus, Hand in Hand mit dem Ämtern.
Das tun sie, also ist den Richtern das Warum des Rechtsstaates fremd.
²)
Wenn Richter das wüssten, könnten sie meiner Meinung nach nicht nachgeordnete Gesetze so anwenden, dass sie damit das Grundgesetz brechen.
Das tun sie aber, also ist ihnen das Warum der Hierarchie der Gesetze fremd.
³)
Gesetze richtig anwenden kann nur, wer weiß, in welchem Zusammenhang die Gesetze mit den Werte- und Moralvorstellungen der Gesellschaft stehen.
Gesetze gibt es überhaupt nur, weil Gesellschaften Werte- und Moralvorstellungen entwickeln (auch Ausübung von Herrschaft basiert auf Werte- und Moralvorstellungen).
Wendet ein Richter ein Gesetz gegen die Werte- und Moralvorstellungen der Gesellschaft an, dann wendet er ein Gesetz gegen die Grundlage und Daseinsberechtigung des Gesetzes an.
Damit demontiert dann ausgerechnet der Richter das Fundament des Rechtssystems.
Und man mag es nicht glauben, aber die Entwicklung unseres Rechtssystems hatte direkte Bezüge zu Philosophien der Aufklärung, man könnte so weit gehen zu sagen, der kantsche Imperativ ist der Kern des Rechtssystems.
So.
Als Qualifikation für Richter reicht offensichtlich ein mit 1 abgeschlossenes Jura-Studium.
Es ist möglich, dass jemand ein Jura-Studium mit 1,0 und "Bienchen" abschließt, aber von Logik und von Rechtsphilosophie soviel Ahnung hat wie ein vierjähriges Kind.
Numerus Clausus -> Peter-Prinzip -> Banananerepublik.:icon_kotz:
MfG
Im Zweifelsfall geht eine Fehlentscheidung in die nächste Instanz.
Aber selbst wenn ein Richter alle seine Entscheidungen von der nächsten oder übernächsten Instanz revidiert bekäme, müsste er noch nicht dafür einstehen.
Außerdem haben die meisten Erwerbslosen gar nicht die Ressourcen, in die nächste oder übernächste Instanz zu gehen.
Also bleiben etliche Richtersprüche, in denen Sozialrichter das Grundgesetzt brechen, bestehen.
Diese unangefochtenen Richtersprüche werden aber nirgendwo kontrolliert. Die gelten als rechtens.
Es wird einfach darauf gebaut, dass Richter kompetent wären.
Der Maßsstab dafür scheint ausschließlich ein Jura-Studium zu sein.
Wenn man weiß, dass im Jura-Studium "Kausalitätsprüfungen" oder sowas schon das höchste der Gefühle ist, ein Fach namens "Logik" aber im gesamten Jura-Studium exakt null Semester vorkommt; überhaupt gar nicht; dann wundern einen einige Richtersprüche schon nicht mehr so sehr.
Wenn man dann auch noch weiß, dass Rechtsphilosophie zwar üblicherweise an einer Uni von der philosophischen Fakultät angeboten wird, aber für Juristen keine Pflichtveranstaltung ist, dann wundert einen noch weniger.
Wie geradezu kabarettistisch unlogisch etliche Richtersprüche sind, dürfte jeder Bundesbürger kennen.
Das ist man in diesem "Rechtsstaat" schon gewohnt und quittiert es mit dem Zitat "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand".
Und die Philosophie; wozu braucht ein Jurist Philosophie!?
Das wissen offensichtlich auch die meisten Jura-Studenten nicht und halten sie für unnötig.
Also wofur?
Um das Warum zu verstehen:
- warum es die ja immerhin bestehende Struktur des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung gibt¹
- warum es grundlegende Gesetze wie Grundgesetz oder Verfassungen und nachgeordnete Gesetze wie Strafgesetz, BGB, SGB usw. gibt²
- warum die Gesetze so und nicht anders sind, auf welchen Werte- und Moralvorstellungen letztendlich unser Rechtssystem beruht³
¹)
Nur gegen die Bürger urteilen, Menschenrechte ignorieren usw., das macht die Justiz in Diktaturen auch.
Das kann es also nicht sein, das Warum des Rechtsstaates.
Deutsche Sozialrichter bestätigen Sanktionen, bestätigen Bußgelder, lehnen Anträge auf einstweilige Anordnungen ab usw.: kurzum, Sozialrichter führen die Behördenwillkür regelrecht aus, Hand in Hand mit dem Ämtern.
Das tun sie, also ist den Richtern das Warum des Rechtsstaates fremd.
²)
Wenn Richter das wüssten, könnten sie meiner Meinung nach nicht nachgeordnete Gesetze so anwenden, dass sie damit das Grundgesetz brechen.
Das tun sie aber, also ist ihnen das Warum der Hierarchie der Gesetze fremd.
³)
Gesetze richtig anwenden kann nur, wer weiß, in welchem Zusammenhang die Gesetze mit den Werte- und Moralvorstellungen der Gesellschaft stehen.
Gesetze gibt es überhaupt nur, weil Gesellschaften Werte- und Moralvorstellungen entwickeln (auch Ausübung von Herrschaft basiert auf Werte- und Moralvorstellungen).
Wendet ein Richter ein Gesetz gegen die Werte- und Moralvorstellungen der Gesellschaft an, dann wendet er ein Gesetz gegen die Grundlage und Daseinsberechtigung des Gesetzes an.
Damit demontiert dann ausgerechnet der Richter das Fundament des Rechtssystems.
Und man mag es nicht glauben, aber die Entwicklung unseres Rechtssystems hatte direkte Bezüge zu Philosophien der Aufklärung, man könnte so weit gehen zu sagen, der kantsche Imperativ ist der Kern des Rechtssystems.
So.
Als Qualifikation für Richter reicht offensichtlich ein mit 1 abgeschlossenes Jura-Studium.
Es ist möglich, dass jemand ein Jura-Studium mit 1,0 und "Bienchen" abschließt, aber von Logik und von Rechtsphilosophie soviel Ahnung hat wie ein vierjähriges Kind.
Numerus Clausus -> Peter-Prinzip -> Banananerepublik.:icon_kotz:
MfG