Hallo hsm1,
folgende Fragen: Um EU-Rente zu beantragen, muss jemand doch in den letzten 5 Jahren 3 Jahre gearbeitet haben. Muss es sich dabei um "richtige" Arbeit gehandelt haben, oder zählt ein versicherungspflichtiger, aber steuerfreier Midi-Job auch mit?
ergänzend mal zu dem was dir schon geschrieben wurde ... die DRV wird als Allererstes prüfen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (erforderliche Pflichtbeitragszeiten) erfüllt sind, dann braucht sie sich mit dem Rest (deiner Gesundheit) vielleicht gar nicht erst zu befassen ...
Wie kriegt ein Langzeitarbeitsloser überhaupt an eine Rente, wenn er physisch oder psychisch schon länger krank ist, aber nicht auf diese 3 Jahre kommt?
Wenn du nicht auf die erforderlichen Pflichtzeiten kommst ist es egal aus welchen Gründen, dann hast du keinen Anspruch (bei der DRV) auf Rente wegen Erwerbsminderung ... wie dir schon geschrieben wurde kannst du dann nur Geld vom Sozial-Amt (Sozial-Hilfe) bekommen, wenn man dir trotzdem bescheinigt, dass du nicht mehr arbeiten kannst.
Muss man dafür lange krank geschrieben sein oder reicht es aus, Behandlungen und Therapien über mehrere Jahre nachweisen zu können? (Viele Ärzte weigern sich ja, Arbeitslose krank zu schreiben.)
Arbeitslos ohne AU-Bescheinigung heißt, du stehst der Arbeitsvermittlung Vollzeit zur Verfügung ... also bist du (rechtlich gesehen) auch nicht
Arbeits-
Unfähig krank und noch weniger Erwerbsgemindert im Sinne des Rentenrechtes.
Nicht mal jeder der für längere Zeit einen Krankenschein bekommen muss ist deswegen gleich so krank, dass er EM-Rente bekommen wird und ein Arzt, der meint man brauche keine Bescheinigung wenn man Arbeitslos ist ... das wäre sicher nicht
MEIN Arzt ...
laufende Behandlungen und Therapien haben viele chronisch kranke Menschen (egal ob mit oder ohne Arbeitsplatz), das ist kein ausreichendes Kriterium für eine EM-Rente und ohne einen (möglichst langjährigen) behandelnden Arzt, der da auch hinter dir steht wenn die DRV Anfragen schreibt wie es so um dich steht wirst du auch keine EM-Rente erreichen können.
Die wird nur bei langen, meist dauerhaften Krankheiten bewilligt, die es unmöglich machen (aus Sicht der DRV), dass man seinen Lebensunterhalt noch mit regelmäßiger Berufsarbeit verdienen könnte, dabei interessiert es auch die DRV nicht besonders ob man einen Job auf dem Arbeitsmarkt finden kann oder nicht.
Kann der Patient die Rente selbst beantragen, oder muss das ein Arzt tun? Was kann man machen, wenn man keinen Arzt findet, der sich diesen vielen Papierkram antun will?
Wenn du bei einer Behörde was beantragen willst, dann musst du das schon selber tun, das gilt auch für einen Antrag auf EM-Rente, hast du schon mal eine med. Reha gemacht, vielleicht solltest du ja nicht selber zu früh aufgeben, dass sich noch wieder was bessern könnte an deinem Zustand.
Bei der DRV gilt auch Reha kommt
VOR Rente und es kann durchaus sein, dass man dir zunächst eine Reha "vorschaltet", um festzustellen ob die EM-Rente wirklich notwendig ist ... die DRV verläßt sich bei dieser Entscheidung am Liebsten auf sich selbst, ihre Reha-Kliniken und ihre eigenen Gutachter.
Von Papierkram werden behandelnde Ärzte trotzdem meist nicht "verschont", denn die Berichte für die DRV müssen ja auch geschrieben werden ... sofern die überhaupt welche anfordern ... und wenn kein Arzt da ist bei dem du regelmäßig in Behandlung bist, wird es ganz sicher nicht leichter die DRV von deiner EM zu überzeugen ...
Wer hilft in solchem Fall?
Wie dir schon geschrieben wurde kannst du dich an eine Renten-Beratungsstelle der DRV wenden, die gibt es überall in Deutschland, allerdings haben die mit der Entscheidung nichts zu tun, die helfen dir nur bei dem Papierkram und leiten das dann weiter an die zuständige Stelle zur Bearbeitung.
Dort kannst du auch die "Kontenklärung" beantragen, falls die noch nicht erfolgt ist, denn sonst kann gar nicht festgestellt werden, ob du überhaupt eine DRV-Rente bekommen kannst /wirst ...
Dafür musst du dann alle Arbeitsstellen nachweisen können, die du in deinem bisherigen Leben hattest, daraus ergibt sich ja erst welche Höhe eine EM-Rente dann eventuell erreichen wird.
MfG Doppeloma