N
noah
Gast
Ich habe Ende September erfahren, das ich durch Zahlungen von anderer Stelle kein Anrecht mehr auf Zahlungen nach SGBII habe (selbst berechnet). Daraufhin habe ich sofort das Jobcenter informiert, um die Zahlung für Oktober zu stoppen - hat auch geklappt!
Die Leistung für September habe ich bereits zurückgezahlt. Allerdings gibt es aus 07 und 08/2013 noch Nachberechnungen, die sind in Arbeit, m.M.n. wird sich daraus noch eine Nachzahlung ergeben (zu meinen Gunsten).
Jetzt hat meine Tochter eine Einladung zum Gespräch bzgl. ihrer beruflichen Perspektive erhalten.
Eine Rechtsfolgebelehrung mit 10%-Sanktion nach §32 SGBII hängt an.
Auf einer extra beigelegten Kurzmitteilung heißt es: Zurzeit sei sie immer noch als Fallmanagerin für meine Tochter zuständig. Wir hätten für diesen Monat (10/2013) auf Leistungen verzichtet, um eine Überzahlung zu vermeiden. Da die Leistungen für den nächsten Monat noch berechnet werden, befinden Sie sich immer noch in SGBII-Leistungsbezug und haben der Einladung zu folgen. Die Einladung sei nur notwendig, weil meine Tochter die EGV für Schüler noch nicht unterschrieben zurückgesandt hätte
Sorry - aber das kann doch nicht sein oder? Müssen wir jetzt tatsächlich zur Verfügung stehen, bis das Amt die Berechnung durchgeführt hat und wir "offiziell aus dem SGBII-Leistungsbezug entlassen" sind
Meine Tochter ist am genannten Termin gar nicht vor Ort, es sind Ferien und sie ist zu Besuch bei Freunden (unerlaubte OAW?)
Im Grunde würde mir das am A.... vorbeigehen, aber was wäre mit einer dann verhängten Sanktion? Denn es ist abzusehen, das wir in einigen Monaten erneut Leistungen beantragen müssen :icon_kotz:
Die Leistung für September habe ich bereits zurückgezahlt. Allerdings gibt es aus 07 und 08/2013 noch Nachberechnungen, die sind in Arbeit, m.M.n. wird sich daraus noch eine Nachzahlung ergeben (zu meinen Gunsten).
Jetzt hat meine Tochter eine Einladung zum Gespräch bzgl. ihrer beruflichen Perspektive erhalten.
Eine Rechtsfolgebelehrung mit 10%-Sanktion nach §32 SGBII hängt an.
Auf einer extra beigelegten Kurzmitteilung heißt es: Zurzeit sei sie immer noch als Fallmanagerin für meine Tochter zuständig. Wir hätten für diesen Monat (10/2013) auf Leistungen verzichtet, um eine Überzahlung zu vermeiden. Da die Leistungen für den nächsten Monat noch berechnet werden, befinden Sie sich immer noch in SGBII-Leistungsbezug und haben der Einladung zu folgen. Die Einladung sei nur notwendig, weil meine Tochter die EGV für Schüler noch nicht unterschrieben zurückgesandt hätte

Sorry - aber das kann doch nicht sein oder? Müssen wir jetzt tatsächlich zur Verfügung stehen, bis das Amt die Berechnung durchgeführt hat und wir "offiziell aus dem SGBII-Leistungsbezug entlassen" sind
Meine Tochter ist am genannten Termin gar nicht vor Ort, es sind Ferien und sie ist zu Besuch bei Freunden (unerlaubte OAW?)
Im Grunde würde mir das am A.... vorbeigehen, aber was wäre mit einer dann verhängten Sanktion? Denn es ist abzusehen, das wir in einigen Monaten erneut Leistungen beantragen müssen :icon_kotz: