Hallo blonderhans,
habe deinen Beitrag mal in einen besseren Bereich verschoben, mit
ALGI hat das alles ja nicht so viel zu tun, soweit man das überhaupt nachvollziehen kann.
Da muss ich meiner Vorschreiberin zustimmen, mit deinen "unsortierten" Infos kann man bisher nicht viel anfangen ...
Reha abgebrochen weil es da kein Essen für Diabetiker gab. Vorher keine Rückenschmerzen, danach min 6 Monate.
Klärt man in der Regel vorher, ob es dort das richtige Essen geben wird, du hast ein Klinik-Wahlrecht und wenn der
DRV bekannt ist, dass du Diabetiker bist, sollte das auch beachtet werden.
Wenn das nicht passt, dann legt man
Widerspruch ein und reist gar nicht erst an, wann war denn die Reha und was sagt nun der Reha-Bericht, den muss es ja trotzdem geben ?
Ob nun die Reha Schuld war an deinen Rückenschmerzen können wir kaum beurteilen.
Wieterhin wegen Burnout krank über die 78 Wochen. 10 Tage ohne Bezug von Leistungen.
ALG1 genemigt zum 30.07.2017 für 454 Tage.
Warum 10 Tage keine Leistungen ???
ALGI wird bewilligt und nicht "genehmigt" und bei 454 Tagen ist anzunehmen, dass du mindestens schon Ü 50 bist.
Da darf man wohl etwas mehr Übersicht erwarten, sonst frage ich mich, wie du so "verhuscht" irgendwo arbeiten willst ...
1373€ Unterhalt 2 Kinder 12+14 bleiben 880€.
Zu Unterhalt wurde schon was geschrieben, wenn du nicht Leistungsfähig bist finanziell, dann muss das neu geregelt werden, bei sinkendem Einkommen wegen nachweislicher Krankheit gibt es da in der Regel auch keine Probleme mit Jugendamt und Familiengericht.
Gewichtsverlust von 2013 150Kg auf 82kg beim Arzt gemessen 08.2017 unt dann unter 79 KG d.H. -70 Kg.
Was sollen wir damit jetzt anfangen können, medizinische Gründe dafür kann wohl nur ein Arzt klären und in 4 Jahren von 150 Kilo auf 82 runter zu kommen muss ja noch nicht krankhaft sein, das war ja (2013) in der Regel kein "Normalgewicht" ... kommt ja auch auf die Körpergröße an.
Weiterhin krankgeschrieben, ist der
AfA aber egal.
Kann der
AfA ja auch egal sein, du musst mit deinem "Restleistungsvermögen" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (wollen),
ALGI ist kein "Ersatz-Krankengeld".
Was konkret verlangt denn die
AfA von dir, es muss ja ein
ÄD -"Gutachten" geben, was dir gesundheitlich noch zumutbar wäre ???
Dann Post von der Barmer wegen Zwangsverrentung.
Wieso von der
KK ich denke du bist bereits ausgesteuert, da kann dich die
KK nicht mehr "zwangsverrenten" wollen, außerdem entscheidet dazu
NUR die
DRV ...
Alle anderen können höchstens verlangen, dass du den Antrag auf EM-Rente an die
DRV stellen musst, die
DRV wird dich ganz sicher nicht so schnell in EM-Rente schicken, wenn das gesundheitlich nicht erforderlich ist.
Da gibt es genug Fälle (auch hier im Forum) wo die
DRV das ganz anders sieht, mit der Erwerbsfähigkeit als die
KK oder die
AfA .
Echte "Zwangs-Verrentung" gibt es nur im
SGB II und da geht es um die vorzeitigen Altersrenten, das hat mit der Aufforderung EM-Rente zu beantragen (von
KK oder
AfA )
NICHTS zu tun.
Besserung meines Zustandes ab Nov 2017. Bewerbungen laufen. Einspruch an XXXX Barmer GEK weil ich arbeiten will und wenigstens etwas Unterhalt zahlen kann.
Worauf hast du "Einspruch" eingelegt, wenn du arbeiten willst (und meinst das geht), dann wirst du ganz sicher von der
DRV keine EM-Rente bekommen, hast du denn den Antrag an die
DRV schon gestellt ???
Sonst passiert da sowieso gar nichts.
RA bekommt keine Antwort. Am 03.02 bin ich von
AfA durch Barmer Zwangsverrentet.
Wie soll man das jetzt bitte verstehen können, hast du einen EM-Rentenbescheid von der
DRV vorliegen, die
AfA oder die
KK können dich
NICHT "verrenten" ... eine EM-Rente (Renten überhaupt) beginnt immer am 01. eines Monats ...
Einschränkung der Gestaltfähigkeit.
Wer hat dich denn nun schriftlich aufgefordert und das "Dispositionsrecht", die
KK ODER die
AfA , beide gleichzeitig geht nicht ???
Rente vorr. 930€ und wer soll davon die Reise zum Vorastellungsgespräch nach Stuttgart 1000km bezahlen?
Solange du noch keinen Bescheid von der
DRV dazu hast, dass dir wirklich eine EM-Rente gezahlt werden soll, ist die
AfA zuständig deine Bewerbungskosten zu übernehmen ...
Stell den Antrag (schriftlich und nachweislich) und dann wirst du ja sehen ob das übernommen wird, 1000 Km macht man ja nicht an einem Tag, da wirst du ja auch übernachten müssen.
Nach welchem Gutachten wurde mein Zustand festgestellt? Die behandelnde Psychologin hat keine Info wegen Rente erhalten.
Das kannst du doch nur selber wissen, von wem du bisher mal "begutachtet" wurdest und einen Renten-Bescheid bekommen
NICHT deine Behandler sondern nur du selber und wenn du das Jemandem mitteilen möchtest, dann ist das auch deine Angelegenheit.
Sortiere dich mal bitte etwas und dann kläre uns erst mal etwas besser auf, worum es dir aktuell überhaupt geht ...
MfG Doppeloma