Dagegen72
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er hatte keine Genehmigung fürs fischen, war aber pleite und hatte Hunger - und wird dennoch bestraft. Keine Gnade, keine Milde, keine Barmherzigkeit!
Augsburg: Hartz-IV-Empfänger fischt Forelle aus Lech und wird bestraft - Lokales (Augsburg) - Augsburger Allgemeine
lasst euch eure Gänsekeule, Knödel und Rotkraut schmecken und verschluckt euch nicht bei eurem täglichem Mittagessen in Kantine oder Restaurant 
War wohl der Neid, dass das Vereinsmitglied gleich petzen gehen musste
Als juristisch erstmals in Erscheinung getreten, hätte man das Urteil für ihn als - Alg II - Bezieher - auch milder ausfallen lassen können - ein Abmahnung sozusagen, ein Verweis !!
Augsburg: Hartz-IV-Empfänger fischt Forelle aus Lech und wird bestraft - Lokales (Augsburg) - Augsburger Allgemeine
„Frau Richterin“, hebt der Franz gleich zu Beginn der Verhandlung zu einer
Verteidigungsrede an. „Ich hatte kein Geld mehr. Und ich brauchte etwas zu
essen. Ja, soll ich denn zum Klauen gehen?“
Der Franz, 61, arbeitslos seit der
Pleite einer Firmengruppe und nun Hartz-IV-Empfänger, ist – justizmäßig gesehen
– nur ein kleiner Fisch, nicht vorbestraft. Und drei Fische – zwei Barben und
eine Forelle – die er im Lech bei der MAN-Brücke geangelt hatte, sind ihm zum
Verhängnis geworden.
So hat er einen Strafbefehl wegen Fischwilderei über 1150
Euro bekommen. Dagegen wehrt er sich: „Das kann ich nicht bezahlen“.


Der Aussiedler Franz, stolzer Inhaber eines staatlichen Fischereischeins, beteuert, er habe nicht gewusst, dass man zum legalen Angeln auch einen Berechtigungsschein :icon_eek: für das jeweilige Gewässer haben muss. Und das wäre in diesem Fall eine Jahreskarte für 270 Euro :icon_eek: des Lechfischereivereins gewesen.
Hatte er aber nicht. Pech für ihn, dass er an zwei Tagen von einem Mitglied des Vereins beobachtet und dann angesprochen worden war. Einmal hatte er zwei Barben, Länge 50 Zentimeter, in einer Plastiktüte verstaut, beim anderen Mal war es eine Forelle, an die 35 Zentimeter groß.
War wohl der Neid, dass das Vereinsmitglied gleich petzen gehen musste

Als juristisch erstmals in Erscheinung getreten, hätte man das Urteil für ihn als - Alg II - Bezieher - auch milder ausfallen lassen können - ein Abmahnung sozusagen, ein Verweis !!