Hallo,
ich würde gerne eine Funktion in einem Verein übernehmen, dem ich schon lange angehöre, im Vorstand.
Diese ist mit geringen Aufwandsentschädigungen verbunden, primär kostenlose Kommunikationseinrichtungen im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verein und pauschalisierter Aufwandsentschädigung.
Meine Fragen dazu wären;
1. Muß ich solches -überhaupt- angeben?
2. Werden mir Aufwandsentschädigungen beim AGL2 angelastet?
3. Wie hoch ist der "Freibetrag" für solche Aufwandsentschädigungen?
Natürlich möchte ich die Position gerne annehmen, zumal daraus mittelfristig ein fester Arbeitsplatz entstehen kann, scheue mich aber vor der Bürokratie. Wäre schön, wenn ich hier Rat finde?
Gruß
Andi_
ich würde gerne eine Funktion in einem Verein übernehmen, dem ich schon lange angehöre, im Vorstand.
Diese ist mit geringen Aufwandsentschädigungen verbunden, primär kostenlose Kommunikationseinrichtungen im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verein und pauschalisierter Aufwandsentschädigung.
Meine Fragen dazu wären;
1. Muß ich solches -überhaupt- angeben?
2. Werden mir Aufwandsentschädigungen beim AGL2 angelastet?
3. Wie hoch ist der "Freibetrag" für solche Aufwandsentschädigungen?
Natürlich möchte ich die Position gerne annehmen, zumal daraus mittelfristig ein fester Arbeitsplatz entstehen kann, scheue mich aber vor der Bürokratie. Wäre schön, wenn ich hier Rat finde?
Gruß
Andi_