Hallo,
steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG (z.B. Übungsleiter, Ausbil-der, Erzieher, Betreuer….)
bzw.
Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zur Höhe des Freibetrages nach § 3 Nr. 26a EStG,
Das ist eine Aufzählung, die erforderlich wurde, weil (Ende 2007, rückwirkend zum 1.1.2007) der § § 3 Nr. 26a EStG neu im Einkommensteuergesetz eingefügt wurde! Den gab es vorher nicht.
Es sollte wohl deutlich klargestellt werden, dass im Fall des § 3 Nr. 26a eine geringere Freigrenze besteht, als bei Nr. 26 (Übungsleiterfreibetrag).
Beide Pauschalen
sind ausdrücklich keine Vergütung für eine erbrachte (Arbeits-)Leistung (deshalb ja auch steuer- und sozialversicherungsfrei), sondern lediglich ein pauschaqler Aufwendungsersatz für Aufwendungen, die jeder im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten nun mal hat, aber oftmals einzeln nicht nachweisen kann (z.B. Telefonkosten für den Verein bei Flat-Rate)! Entsprechend zählen diese Beträge auch nicht als Einkommen, sondern als zweckbestimmte Einnahmen und Zuwendungen!
Wichtig und zu beachten ist dabei, dass zusätzlich zu diesem pauschalen Aufwendungsersatz keinerlei Kosten (z.B. Fahrtkosten, Portoauslagen, Telefonkosten etc.) erstattet werden dürfen, denn all diese Kosten sind schon mit dieser Pauschale abgegolten! Werden sie dennoch erstattet, dann wird die ganze Geschichte sofort und in vollem Umfang zum sozialversicherungspflichtigen Minijob! Das ist dann Arbeitseinkommen!
Denke, da brauchst Du Dir keine Sorgen machen!
Es mag natürlich auch
SB geben, die das erst mal so, wie von Dir befürchtet, auslegen wollen, aber das wird letztlich keinen Bestand haben. Denn was wäre dann z.B. mit einem ÜL, der 1000 € Fahrtkosten p.a. nachweisen kann? In dem Augenblick, wo man ihm 500 € ÜL-Pauschale + 500,- € Fahrtkostenerstattung zahlen würde, wird die ganze Sache zum sozialversicherungspflichtigen Minijob! Das geht nicht und würde die gesammte bisherige Rechtssprechung (auch Sozialrecht) auf den Kopf stellen!
Also, am besten Du lässt Dich in Deinem Verein auch noch in den Vorstand wählen und kassierst in diesem Amt zusätzlich nochmal 500,- €
Viele Grüße
Linus