Aufstockung lassen, Jobcenter meint ich hätte kein Anspruch?

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klosters

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Hallo, ich habe schon einmal was ähnliches gefragt.

Ich war gerade beim Jobcenter in Frankfurt um ALG II zu beantragen da ich nur 762 € Netto derzeit verdiene (Vollzeit 35 Std.)

Die Dame von der Leistung meinte ich hätte kein Anspruch auf ALG II .

Bei den ganzen Onlinerechner steht mir aber was zu. Die meinte ich würde nur 25 € bekommen wenn überhaupt, und dafür soll ich lieber Wohngeld beantragen.

Laut Onlinerechner komme ich bei 980 € Brutto mit Abzügen von 218 € auf 762 € Netto.

Das hab ich dann in die verschiedenen ALG II Rechner zum Vergleich eingegeben und dabei kommt immer ein Anspruch von knapp 170 € raus. Bei einigen Rechnern sogar ein zusätzlicher Anspruch auf den befristeten Zuschlag von 160 €.

Die Dame vom Jobcenter meinte das ich nur Anspruch auf den befristeten Zuschlag habe wenn mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I abgegolten ist, habe darauf aber noch 5 Monate Anspruch. Beziehe ich aber durch Arbeit nicht mehr.

Ist das nun richtig? Dann wollte man mir schon indirekt ne Beziehung mit meinem Mitbewohner aufdrücken :icon_mad:. Erst wo ich sagte das wir 3 Leute in der WG sind hat die mir geglaubt (vorallem weil ich ja eigentlich nicht gerade Schwul aussehe:icon_lol:) Die Dame meinte auch ich hätte nur ein Freibetrag von 100 €??

Wie soll ich vorgehen? Hab ich nun Anspruch oder hab ich kein Anspruch? Für 762 € ohne Aufstockung brauch ich auch nicht Arbeiten gehen.:icon_question:

P.S. Hier die Auflistung der Einkommen und Ausgaben für die Berechnung.

Brutto: 980
Netto: 762
Miete insgesamt 327 € (Frankfurt/Main)
Arbeitslosengeld I bezogen bis 31.10.2007 in Höhe von 567 €
Wohngeld bezogen bis 31.10.2007 in Höhe von 87 €
 
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ExitUser

Gast
Die Dame vom Jobcenter meinte das ich nur Anspruch auf den befristeten Zuschlag habe wenn mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I abgegolten ist, habe darauf aber noch 5 Monate Anspruch. Beziehe ich aber durch Arbeit nicht mehr.
Das ist richtig.
Aber aufstocken kannst du auf jeden Fall, denn beim Wohngeld würdest du weniger bekommen.
 

Hartzbeat

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Hallo klosters,
schließe mich den Einschätzungen von waldau und andine an.

Wie soll ich vorgehen?
Antwort: ALG II zu beantragen.

:icon_exclaim:WICHTIG:
Aber darauf achten, dass Deine SB Dir den Tag Deiner heutigen Vorsprache in den Antrag als "Tag der Antragstellung" einträgt - nicht erst den morgigen Tag, wenn Du wieder dahin gehst. Es geht Dir dann - und das war ihre Fehlberatung schuld - nämlich ein Tag Leistungsanspruch verloren!

Weigert sie sich, bitte sofort um Ausdruck Deiner Daten (im PC), dort ist die Erstvorsprache automatisch als Datum erfasst, was belegt, dass Du bereits heute einen Antrag stellen wolltest. Fertige Dir auch ein Gedächtnisprotokoll zum heutigen Gespräch mit Datum/Uhrzeit/Inhalt und Ansprechpartner an. Bewahre es vorerst auf, falls Du es später belegen musst, was sich heute zugetragen hat. (Muster im Anhang)

RECHT viel Erf:icon_daumen:lg
wünscht
Hartzbeat
 

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klosters

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Antrag und alles weitere habe ich ja trotzdem bekommen. Die wollte sich nur absichern bei einem Kollegen um mir auszurichten das ich sowieso kein Anspruch habe und mir die Mühe sparen könnte.

Sie meinte auch sie wäre Neu und wüsste das nicht so genau. Aber der Kollege meinte dann auch das man mit 750 € Netto kein Anspruch hätte, ich solle es halt bei der Wohngeldstelle versuchen.:icon_kotz2:

Insgesamt wurde ich in 3 Büros geschickt. Habe aber auch den Antrag bekommen mit Tag der Antragsstellung (Eintrag 06.11.07)

Die ganzen Papiere wollte man mir indirekt wieder abnehmen, habe sie trotzdem schnell eingepackt.:icon_wink:

Auf jedenfall vielen Dank für die schnellen Antworten, ich werde den Antrag stellen und mich nicht abwimmeln lassen.

Ich hoffe die hat mein Antrag in Ihrem Computer nicht schon gelöscht oder so. Habe zwar alles auf Papier aber was ist wenn die dann Antrag ablehnen weil die meinten ich hätte kein Anspruch? Die Dame von der "Leistungsabteilung" meinte ja schon so, damit wäre das ja erledigt.:icon_exclaim:

Ich hab leider noch eine Frage.

Ich wohne in einer 3er WG . Die wollen eine "Meldebescheinigung" (aller Personen im Haushalt nicht älter als 3 Monate) haben. Wie soll das funktionieren? Ich kann doch nicht zu meinen WG -Mitbewohnern gehen und die dazu auffordern mir Ihre Meldebescheinigung auszuhändigen. Vorallem weil das auch Peinlich wäre.

Ausserdem gehören die ja nicht zu meinem Haushalt. Nur weil man in einer WG wohnt heißt das ja noch lange nicht das wir ein Haushalt führen oder?
 

klosters

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Das ist richtig.
Aber aufstocken kannst du auf jeden Fall, denn beim Wohngeld würdest du weniger bekommen.

also hab ich kein Recht auf Zuschlag nur weil ich wieder arbeiten gehe? :icon_exclaim: Hätte ich fünf Monate gewartet dann hätte ich den Zuschlag bekommen oder wie?

Das wäre ja sehr unlogisch. Aber wundern würde es mich nicht.
 
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ExitUser

Gast
also hab ich kein Recht auf Zuschlag nur weil ich wieder arbeiten gehe? :icon_exclaim: Hätte ich fünf Monate gewartet dann hätte ich den Zuschlag bekommen oder wie?

Das wäre ja sehr unlogisch. Aber wundern würde es mich nicht.
Daran ist nichts unlogisch. Den befristeten Zuschlag gibt es, wenn das ALG1 ausläuft und man dann in ALG2 fällt. Du hast aber theoretisch noch Anspruch auf ALG1 .
 

gerda52

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Hallo klosters

vorab: Den errechneten Anspruch von 170 Euro kann ich nach Deinen Angaben ebenfalls bestätigen. Doch was ist mit Fahrkosten, besteht evtl. auch eine KFZ-Haftpflicht? Alles zusammen kann noch ein paar Euros zusätzlich einbringen.

Die Fragen zum Zuschlag nach § 24 wurden bereits beantwortet, gehe deshalb nicht mehr darauf ein. Weiter ...

klosters meinte:
Ich hab leider noch eine Frage.

Ich wohne in einer 3er WG . Die wollen eine "Meldebescheinigung" (aller Personen im Haushalt nicht älter als 3 Monate) haben. Wie soll das funktionieren? Ich kann doch nicht zu meinen WG -Mitbewohnern gehen und die dazu auffordern mir Ihre Meldebescheinigung auszuhändigen. Vorallem weil das auch Peinlich wäre.

Ausserdem gehören die ja nicht zu meinem Haushalt. Nur weil man in einer WG wohnt heißt das ja noch lange nicht das wir ein Haushalt führen oder?
Eben. Gib Deine Meldebestätigung ab. Was anderes wirst Du auch von Meldebehörde nicht bescheinigt bekommen. Deine Mitbewohner sind nicht zur Mitwirkung verpflichtet.
 
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