AW: Austockung Berechnung Total verwirrt Hol dir doch mal einen Beratungsschein für eine Beratung bei einem Anwalt für Sozialrecht und lass dich da mal beraten.
Es kommt nicht darauf an, was der Herr Sachbearbeiter schwätzt, um der Gemeinde Kohle zu sparen ... (dazu ist er angehalten!), sondern was dir zusteht und was du willst und sinnvoll ist!
Der "Nachteil" ist, dass jetzt dieser Halbtagsjob besteht. Daran hängt sich der
SB auf und "begründet". Andererseits schreibt er dir ja damit auch dein weiteres Leben vor. Das kann es auch nicht sein!
Der neue Job hat sicher auch eine Probezeit? Die könnte für dich ja auch negativ ausgehen. Dann ist das Angebot in München futsch!
Du musst für dich entscheiden, ob du grundsätzlich eine Perspektive im Wegzug siehst.
Hast du einen konkreten Antrag gestellt? Sicher nicht, sondern nur nachgefragt und diskutiert. DAS ist NIE hilfreich.
Antrag stellen und der
SB muss ihn begründen. Diese Gründe muss er sich schriftlich besser überlegen als mündlich!
Mündlich können die einen immer verunsichern - schriftlich sind die Gründe angreifbar. Hier ist auch ein "Ermessensspielraum" vorgegeben. Der kann auch gegen NULL sein. Heißt: mündlich kann man dir mehr "Macht" vorspielen, als der Gesetzgeber für manche Situationen zugelassen hat.
Schau mal folgendes Urteil als Beispiel:
S 48 AS 19/06 ER Übernahme der angemessenen Kosten für den Umzug - Erwerbslosenhilfe online Hier einen der unteren Absätze:
Auch hat die Antragstellerin nach § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II sogar einen Anspruch auf Erteilung der Zusicherung. Diese soll nach jener Bestimmung erteilt werden, "wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist." Hierbei handelt es sich um eine
Ermessensreduzierung auch in Fällen, in denen ein
Umzug "aus anderen Gründen notwendig" geworden ist (vlg. Eicher/Spellbrink a. a. O. § 22 Rd.-Nr. 88). Diese Regelung geht auf die "ratio" des
SGB II zurück. Dem
SGB II - Gesetzgeber ging es nämlich mit der
Grundsicherung für Arbeitsuchende neben der Existenzsicherung vor allem auch darum, auf eine baldige (Re)Integration der Leistungsempfänger in den Arbeitsmarkt hinzuwirken. Deshalb kommt eine aus sonstigen Gründen erforderliche Zustimmung vor allem dann in Betracht, wenn u. a. Umzugskosten im Zusammenhang mit dem Arbeitserwerb stehen (vgl. Eicher/Spellbrink a. a. O. § 22 Rd.-Nr. 91). Genau dies trifft im Falle der Antragstellerin zu. Denn das Erfordernis des Umzuges von B. nach N. beruht auf ihrer Arbeitsaufnahme bei der Z.
AG in Y ... Die Erfüllung der vorgenannten
Anspruchsvoraussetzungen durch die Antragstellerin ist daher für das Gericht so evident, dass es weitere Ausführungen hierzu für entbehrlich hält. Dagegen ist in Anbetracht des Bescheides vom 10. November 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Dezember 2005 nicht einmal erkennbar, inwieweit die Antragsgegnerin ihrer Entscheidung überhaupt die Bestimmungen des
SGB II zugrunde gelegt hat. Gleiches gilt für das Erkennen der maßgeblichen Aspekte des Sachverhaltes. In Anbetracht der Umstände des vorliegenden Falles liegt nämlich geradezu auf der Hand, dass die beantragte gerichtliche Entscheidung eilbedürftig ist. Insoweit hat die Antragstellerin glaubhaft gemacht, dass sie die Kosten des Umzuges von B. nach N. nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Der zitierte § sagt:
(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
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KANN und SOLL - da reden sich die JCs gern raus. Aber: Hierbei wurde bereits schon häufig von den Gerichten (auch aufgrund von Freizügigkeiten, die einem das Grundrecht zusichert) ganz anders entschieden.
Aber DU musst entscheiden - denn gegen den
SB wird es sicher erstmal ein Kampf.
Wenn dir das WERT ist und sinnvoller erscheint, als im "Kaff" zu hängen (wenn der Job nix wird, bist du wieder bei NULL! Und jünger wird man dabei auch nicht!)
, würde ich mit dem St0pp durch die Wand
. Notfalls erstreiten mit einer Eilentscheidung.
Die Stelle in München wird sicher nicht Jahre warten - wie interessiert wären die? Wann wäre ein Umzug bei deiner jetzigen Situation mit deinem Gatten überhaupt machbar?