G
Gelöschtes Mitglied 66683
Gast
Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin ganz neu hier angemeldet und hoffe, ich poste diesen Thread im korrekten Bereich. Falls es dieses Thema schon geben sollte, bitte ich um Entschuldigung und evtl. um den entsprechenden Link.
Und zwar geht es um Folgendes:
Im April (8.4.) habe ich mündlich einen Antrag auf Aufstockung mit ALG 2 gestellt. Momentan bekomme ich 200 Euro Arbeitslosengeld und das ist - verständlicherweise - selbst für mich zu niedrig. Ich habe zwar das Glück, keine Miete und keinen Strom zahlen zu müssen (die Hauseigentümerin ist meine Oma), trotzdem habe auch ich natürlich monatliche Fixkosten (Internet, Handy, Bahnticket) und natürlich auch Dinge wie zum Beispiel Lebensmittel etc.
Vom Jobcenter bekam ich die Auskunft, ich hätte Anspruch auf Aufstockung und würde dementsprechend - also zusammen mit ALG 1 - den ganz normalen Regelsatz für Alleinstehende bekommen.
Nun habe ich ein wenig im Forum gestöbert und festgestellt, dass oft falsche Auskünfte von Seiten der Sachbearbeiter erteilt werden.
Daher meine Frage: ist die Summe korrekt, also hätte ich insgesamt 424 Euro zur Verfügung?
Da es im Vorfeld etwas gedauert hat bis ich alle Unterlagen zusammen hatte, konnte ich den Antrag erst am 22.5. einreichen. Wie gesagt, mündlich habe ich Hartz 4 aber schon im April beantragt ... das hieße ja, Anspruch auf Leistung habe ich dementsprechend rückwirkend ab April, oder?
Noch habe ich Geld auf dem Konto, aber natürlich wird es auch für mich irgendwann eng
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und bedanke mich im Voraus.
Euch allen einen schönen Abend
Lg
noemi
Nachtrag:
meine Großmutter hat schriftlich bestätigt, dass keinerlei Kosten entstehen, ich also mietfrei wohne und auch keine Nebenkosten zu zahlen habe. Eine Kopie des Mietvertrages, den ich trotzdem damals von ihr bekommen habe um es offiziell zu machen, wollte das JC natürlich trotzdem. Laut Sachbearbeiterin reichte dies aus
ich bin ganz neu hier angemeldet und hoffe, ich poste diesen Thread im korrekten Bereich. Falls es dieses Thema schon geben sollte, bitte ich um Entschuldigung und evtl. um den entsprechenden Link.
Und zwar geht es um Folgendes:
Im April (8.4.) habe ich mündlich einen Antrag auf Aufstockung mit ALG 2 gestellt. Momentan bekomme ich 200 Euro Arbeitslosengeld und das ist - verständlicherweise - selbst für mich zu niedrig. Ich habe zwar das Glück, keine Miete und keinen Strom zahlen zu müssen (die Hauseigentümerin ist meine Oma), trotzdem habe auch ich natürlich monatliche Fixkosten (Internet, Handy, Bahnticket) und natürlich auch Dinge wie zum Beispiel Lebensmittel etc.
Vom Jobcenter bekam ich die Auskunft, ich hätte Anspruch auf Aufstockung und würde dementsprechend - also zusammen mit ALG 1 - den ganz normalen Regelsatz für Alleinstehende bekommen.
Nun habe ich ein wenig im Forum gestöbert und festgestellt, dass oft falsche Auskünfte von Seiten der Sachbearbeiter erteilt werden.
Daher meine Frage: ist die Summe korrekt, also hätte ich insgesamt 424 Euro zur Verfügung?
Da es im Vorfeld etwas gedauert hat bis ich alle Unterlagen zusammen hatte, konnte ich den Antrag erst am 22.5. einreichen. Wie gesagt, mündlich habe ich Hartz 4 aber schon im April beantragt ... das hieße ja, Anspruch auf Leistung habe ich dementsprechend rückwirkend ab April, oder?
Noch habe ich Geld auf dem Konto, aber natürlich wird es auch für mich irgendwann eng
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und bedanke mich im Voraus.
Euch allen einen schönen Abend
Lg
noemi
Nachtrag:
meine Großmutter hat schriftlich bestätigt, dass keinerlei Kosten entstehen, ich also mietfrei wohne und auch keine Nebenkosten zu zahlen habe. Eine Kopie des Mietvertrages, den ich trotzdem damals von ihr bekommen habe um es offiziell zu machen, wollte das JC natürlich trotzdem. Laut Sachbearbeiterin reichte dies aus