Defter
Elo-User*in
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Wir sind immer noch ALG2 Bezieher und mein Thema gehört irgendwie doch hier hin! Steuerklassenfrage bei Aufstocker? Kann man hier Fehler machen?
Hallo, wir sind seit Jahren ALG2 Bezieher, BG mit 2 Erw.,1 Kind.
Meine Frau hat im Nov. 2013 eine normale Arbeit begonnen (wenig EK). Haben als Verheiratete die Steuerklasse 3/5 gewählt. Ehefrau mit EK die 3. Ich ohne Arbeits-EK die 5.
Vom Brutto der Ehefrau wurde nichts an Steuern gezahlt, weil auch nur 1240 €/Monat. Also wurden wir vom JC aufgestockt.
Heute bekamen wir vom Finanzamt die Aufforderung, die Steuererklärung für 2013 nachzureichen. Mit der Kombination 3/5 der Klassen hat man die Pflicht über die Zusammenveranlagung.
Hätte meine Frau als alleinige Verdienerin die Steuerklasse 5 nehmen müssen und Steuern zahlen sollen? Ab wann werden Lohnsteuern fällig? Kann hier noch eine Nachzahlung nachträglich kommen?
Man rechnet vorher immer mit einer Arbeit auf beiden Seiten, aber jetzt, wo nichts bei mir war, siehts nun nicht mehr so gut aus.
Besteht eine Pflicht bei Aufstockern die Steuererklärung machen zu müssen, auch wenn keine Steuer vom Brutto eingezogen wurde?
Hallo, wir sind seit Jahren ALG2 Bezieher, BG mit 2 Erw.,1 Kind.
Meine Frau hat im Nov. 2013 eine normale Arbeit begonnen (wenig EK). Haben als Verheiratete die Steuerklasse 3/5 gewählt. Ehefrau mit EK die 3. Ich ohne Arbeits-EK die 5.
Vom Brutto der Ehefrau wurde nichts an Steuern gezahlt, weil auch nur 1240 €/Monat. Also wurden wir vom JC aufgestockt.
Heute bekamen wir vom Finanzamt die Aufforderung, die Steuererklärung für 2013 nachzureichen. Mit der Kombination 3/5 der Klassen hat man die Pflicht über die Zusammenveranlagung.
Hätte meine Frau als alleinige Verdienerin die Steuerklasse 5 nehmen müssen und Steuern zahlen sollen? Ab wann werden Lohnsteuern fällig? Kann hier noch eine Nachzahlung nachträglich kommen?
Man rechnet vorher immer mit einer Arbeit auf beiden Seiten, aber jetzt, wo nichts bei mir war, siehts nun nicht mehr so gut aus.
Besteht eine Pflicht bei Aufstockern die Steuererklärung machen zu müssen, auch wenn keine Steuer vom Brutto eingezogen wurde?