Aufstocker und Nebenkostenguthaben von 2016 - wie wird das Guthaben verrechnet?

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susi26

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Guten Abend alle zusammen,

habe ein Anliegen, womit ich mich nicht auskenne:

Wir sind ein 4-Personen-Haushalt, mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit.

Mein Mann ist seit Dezember 2016 berufstätig, ich arbeite seit Juni 2017. Davor haben wir im Jahr 2016 Alg 2 bezogen. Zur Zeit erhalten wir etwas über 100 € vom Jobcenter.

Nun haben wir ein hohes Guthaben von der Nebenkostenabrechnung 2016 erhalten. Dem Jobcenter wurde dies gemeldet.

Ich weiß jetzt nicht, wie das verrechnet wird.

Müssen wir das komplette Guthaben ans Jobcenter zurückzahlen, da die komplette Miete 2016 vom Amt gezahlt wurde oder wird es im nächsten Monat als Einkommen angerechnet?

Wer kann mir den Sachverhalt kurz erläutern?

Herzlichen Dank im Voraus.

LG

susi26
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @susi26

da die komplette Miete 2016 vom Amt gezahlt wurde

Nach § 22 SGB II Abs. 3

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Nun haben wir ein hohes Guthaben von der Nebenkostenabrechnung 2016 erhalten

Wie hoch ist denn das Guthaben?
 

Seepferdchen 2010

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Grüß dich @susi,

das Guthaben beträgt knapp 800 €. Also schon sehr viel.

Ups das ist schon beachtlich, war die monatliche Pauschale zu hoch angesetzt worden, so mein Gedanke?

Findet da jetzt das Zuflussprinzip statt?

bitte nicht wundern und siehe mein Post 4 bzw. das Zitat aus dem §§, es kann sein das du eine Anhörung nach § 24 SGB X bekommst, hier wirst du auch aufgefordert den Kontoauszug von der Gutschrift in Kopie beizulegen.

Warum dieser Vorgang, das ist dem "Vier-Augen-Prinzip" geschuldet um
sicher zu gehen, das dass Geld tatsächlich erhalten bzw. auch noch vorhanden ist, um eine Verschuldung zu vermeiden bei den Kosten der
Unterkunft.

Also stoss dich nicht dran und warte ab ob der Betrag verrechnet wird oder ob du diese Summe überweisen sollst, das wird dir schriftlich mitgeteilt.

Und reiche bitte alles mit kurzem Anschreiben belegbar beim JC ein.

Wie hoch ist denn deine Miete, höher wie 800€?
 
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ExitUser

Gast
Findet da jetzt das Zuflussprinzip statt?

Hallo, nein. Denn dann würde ja nur einem Monat die Leistung wegfallen. Das JC verrechnet das Guthaben mit den dir im Abrechnungszeitraum gezahlten Leistungen für KdU .

Das dürfte also in deinem Fall die Rückforderung des vollen Betrags bedeuten. Die Verrechnung im Folgemonat ist ja nicht möglich ob der Höhe des Betrags. Wenn sich die NK-Vorauszahlung ändert, wird auch der monatliche Alg-II-Betrag geändert.

sds
 

susi26

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Grüß dich @susi,

Ups das ist schon beachtlich, war die monatliche Pauschale zu hoch angesetzt worden, so mein Gedanke?

Wir hatten nur 2015 und 2016 so ein hohes Guthaben von den Nebenkosten. Sonst immer nur Nachzahlungen seit 2005.

hier wirst du auch aufgefordert den Kontoauszug von der Gutschrift in Kopie beizulegen.

Mitwirkungsschreiben diesbezüglich habe ich schon erhalten. Ich warte noch auf die Gutschrift beim Konto.

Also stoss dich nicht dran und warte ab ob der Betrag verrechnet wird oder ob du diese Summe überweisen sollst, das wird dir schriftlich mitgeteilt.

Darf sich das Jobcenter aussuchen, wie es da vorgeht? Verrechnen heisst dann, jeden Monat bis die knapp 800 € "aufgebraucht" sind?

Wie hoch ist denn deine Miete, höher wie 800€?

Knapp 750 €

Seepferdchen, herzlichen Dank für deine Aussagen diesbezüglich.
 

Seepferdchen 2010

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Darf sich das Jobcenter aussuchen, wie es da vorgeht? Verrechnen heisst dann, jeden Monat bis die knapp 800 € "aufgebraucht" sind?

Nein @susi wenn du dir mein Post4 und das Zitat ansiehst, dann wird das

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

Text hervorgehoben.
 
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ExitUser

Gast
Darf sich das Jobcenter aussuchen, wie es da vorgeht? Verrechnen heisst dann, jeden Monat bis die knapp 800 € "aufgebraucht" sind?

Üblicherweise bekommst du die Daten der Inkassoabteilung der Arbeitsagentur.

Denen musst du das Geld dann überweisen. Alles weitere musst du dann mit denen klären.

Die Anrechnung im Folgemonat ist ja nicht möglich.
 

gizmo

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das Guthaben beträgt knapp 800 €. Also schon sehr viel.

800€ sind ne ganze Menge Holz, hier solltest du mal nachrechnen.

Wie hoch ist denn deine WM, liegt diese über dem KDU Satz deines JC ?

Deine Miete:

KM?
NK?
HK?

Das was das JC an KDU zahlen würde als SGBII Empfänger(ohne Aufstockung)

KM & NK?

dazu HK?
--------------

Sollte deine WM hier höher sein als die KDU als SGBII (ohne Aufstockung) solltest du versuchen diese Summe als Eigenanteil einzufordern.
-------------

Dann würde ich die WM ansetzen und die Leistung des JC prozentual dagegenrechnen und meine % vom Guthaben einfordern als Eigenanteil.
-------------

Na ja, 800€ ist ne ganze Menge Holz, der Versuch macht hier vielleicht Klug. Die Mühe würde ich mir machen, mal sehen was das JC dann schreibt.

Der Mob freut sich bestimmmt:peace::peace::peace:
 

susi26

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Habe jetzt ein Schreiben vom Jobcenter erhalten. Es ist kein Rückforderungsbescheid.

Da das Guthaben erst jetzt im August von der Hausverwaltung
überwiesen wird, hat das Jobcenter für September folgende Berechnung durchgeführt:

Höhe der monatlichen Bedarfe: Regelbedarf für vier Personen OHNE Kdu -Kosten.

Berücksichtigendes Einkommen: Lohnzahlungen und Kindergeld.

Höhe des übersteigenden Einkommens: das Guthaben der Nebenkostenabrechnung 2016.

Ist das so richtig? Warum wird bei dem monatlichen Bedarf nur die Regelleistung aufgeführt, aber keine Miete?
Ich blicke da jetzt nicht so durch.

LG

susi26
 

Seepferdchen 2010

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Grüß dich susi26,

im Post 9 hatte ich dir ein Zitat aus dem § 22 SGB II reingestellt.

Ist das so richtig?

Ja du schreibst das dir das Guthaben im August zugeht, also wie im §§
angeführt mindert das Guthaben die Kosten der Unterkunft, sprich deine
Miete im September.

das Guthaben beträgt knapp 800 €.

und deine Miete Warmmiete beträgt 740,89€, somit bliebe wenn das Guthaben knapp 800€ beträgt eine Differenz von 59,11€.
 

susi26

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Hallo Seepferdchen,

ich verstehe es schon.

Mich verwundert nur, dass bei dem monatlichen Bedarf die Kdu -Kosten nicht aufgeführt sind, sondern nur die Regelleistungen.

Das wollte ich nur wissen, ob es so rechtens ist oder die das vergessen haben.
 

susi26

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Du hast einen Änderungsbescheid bekommen richtig und welcher Zeitraum ist dort aufgeführt?

Nur der September (Bewilligung läuft bis September) und beim Bedarf sind nur die Regelleistungen aufgeführt. Es bleibt beim verbleibenden personenbezogenen Einkommen noch ein Übertrag von 550€.

Am besten, ich stelle den Bescheid nachher mal ein.
 

susi26

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Hier der Bescheid:

Sind die Berechnungen so in Ordnung?
 

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Seepferdchen 2010

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@susi26

Zu deinem Berechnungen hat man ja dir schon in dem anderen Faden
geantwortet.

und deine Miete Warmmiete beträgt 740,89€, somit bliebe wenn das Guthaben knapp 800€ beträgt eine Differenz von 59,11€.

Bleibt die Frage besteht eine Differenz zum Guthaben?

Höhe des übersteigenden Einkommens: das Guthaben der Nebenkostenabrechnung 2016.

und

Da das Guthaben erst jetzt im August von der Hausverwaltung
überwiesen wird,

Frage ist dir das Guthaben bereits überwiesen worden oder steht diese Zahlung
noch aus?
 
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