Hallo!
Ich bilde mit meiner Frau zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Bisher waren wir beide arbeitslos, bekamen beide Hartz4.
Nun hab ich eine Arbeit gefunden, das dem Amt mitgeteilt, und bekam einen Bescheid, daß ich nun nur noch etwa 200 Euro aufstockend bekomme.
Soweit ist auch alles in Ordnung, aber im Berechnungsbogen steht, es werden künftig zuerkannt:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: 0 Euro
Leistungen für Unterkunft und Heizung: 204 Euro
Nun meine Frage dazu: Kann das Arbeitsamt in unserem Fall eigentlich (in Zukunft) meiner Frau noch irgendwelche Sperren aufbrummen? Zum Beispiel wenn sie irgendeine Arbeit ablehnen will? Denn bei einer Sperre wird ja nur der Regelsatz gekürzt, oder?
Wie läuft das nun?
lkwa
Ich bilde mit meiner Frau zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Bisher waren wir beide arbeitslos, bekamen beide Hartz4.
Nun hab ich eine Arbeit gefunden, das dem Amt mitgeteilt, und bekam einen Bescheid, daß ich nun nur noch etwa 200 Euro aufstockend bekomme.
Soweit ist auch alles in Ordnung, aber im Berechnungsbogen steht, es werden künftig zuerkannt:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts: 0 Euro
Leistungen für Unterkunft und Heizung: 204 Euro
Nun meine Frage dazu: Kann das Arbeitsamt in unserem Fall eigentlich (in Zukunft) meiner Frau noch irgendwelche Sperren aufbrummen? Zum Beispiel wenn sie irgendeine Arbeit ablehnen will? Denn bei einer Sperre wird ja nur der Regelsatz gekürzt, oder?
Wie läuft das nun?
lkwa