Hallo liebe Elo-Gemeinde,
im Spätsommer kann ich meine Beschäftigung, die ich zurzeit noch als Zuverdienst (300€ -16 Stunden) habe, als sozialversicherungpflichtige Tätigkeit ausführen
Das Problem ist, das ich kaum mehr als 750 € Brutto verdienen werde, bei gleicher Stundenzahl versteht sich.
Ich habe ermittelt, das ich 600 € Netto haben werde, von denen die ARGE wieder 230 € abzieht (100€ +20%) und als Aufstocker wieder den Differenzbetrag zu ALG2 dazulegt.
Nun lese ich das es ja kaum einen Unterschied macht ob ich Aufstocker bin oder Zuverdiender, vielleicht abgesehen von dem Eigenanteil bei den Sozialabgaben und dem Wegfall der Sachleistungen wie vergünstigtes Busticket, GEZ-Befreiung etc. und man ja weiter hin unter der Knute und Willkür wie 1-Euro-Jobs und sonstige Gängelungen der SB steht.
Ürsprünglich bin ich ja davon ausgegangen das ich die 600 € komplett behalte, daon meine "Regelleistung" ersetze und die ARGE bei den Kosten für Unterkunft und Heizung momentan ~160€ "unterstützt". Also mein Existenzminimum ausgleicht bis ich aus der Bedürftigkeit raus bin.
- Meine Fragen nun welche Unterschiede bzw. Vorteile gibt es genau bei den beiden Modellen?
- Welche Möglichkeiten gibt es beim Wohngeldamt? Könnten die die Unterkunftkosten übernehmen?
Vielen Dank
P.S. Verzeihung falls ich im falschen Unterforum gelandet bin...
im Spätsommer kann ich meine Beschäftigung, die ich zurzeit noch als Zuverdienst (300€ -16 Stunden) habe, als sozialversicherungpflichtige Tätigkeit ausführen
Das Problem ist, das ich kaum mehr als 750 € Brutto verdienen werde, bei gleicher Stundenzahl versteht sich.
Ich habe ermittelt, das ich 600 € Netto haben werde, von denen die ARGE wieder 230 € abzieht (100€ +20%) und als Aufstocker wieder den Differenzbetrag zu ALG2 dazulegt.
Nun lese ich das es ja kaum einen Unterschied macht ob ich Aufstocker bin oder Zuverdiender, vielleicht abgesehen von dem Eigenanteil bei den Sozialabgaben und dem Wegfall der Sachleistungen wie vergünstigtes Busticket, GEZ-Befreiung etc. und man ja weiter hin unter der Knute und Willkür wie 1-Euro-Jobs und sonstige Gängelungen der SB steht.
Ürsprünglich bin ich ja davon ausgegangen das ich die 600 € komplett behalte, daon meine "Regelleistung" ersetze und die ARGE bei den Kosten für Unterkunft und Heizung momentan ~160€ "unterstützt". Also mein Existenzminimum ausgleicht bis ich aus der Bedürftigkeit raus bin.
- Meine Fragen nun welche Unterschiede bzw. Vorteile gibt es genau bei den beiden Modellen?
- Welche Möglichkeiten gibt es beim Wohngeldamt? Könnten die die Unterkunftkosten übernehmen?
Vielen Dank
P.S. Verzeihung falls ich im falschen Unterforum gelandet bin...