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Hallo Zusammen!
Ich bin Aufstocker, der am Ende des laufenden Monats einen Abschlag und zum 15. des kommenden Monats den Restlohn erhält.
Die Restlohnzahlung, aufgrund saisonal schwankender Provisionen und Mehrarbeit, ist unterschiedlich hoch.
Nun habe ich meinen Weiterbewilligungsantrag für den Zeitraum Juni bis November 2018 zusammen mit den EK-Nachweisen für Oktober 2017 bis März 2018 eingereicht.
Dadurch habe ich die bereits eingereichten EK-Nachweise für den letzten Bewilligungszeitraum, November 2016 bis Oktober 2017, komplettiert.
Das führte nun zu einer rückwirkenden Neuberechnung 11/2011 bis 10/2017, und Anhörung meinerseits etc. Das ist unstrittig und ok.
Das letzte Blatt des Schreibens "Anhörung einer Überzahlung" , das aus Anschreiben, Neuberechnung jeden einzelnen Monats(11/2011 bis 10/2017)
mit den jeweiligen Erstattungsbeträgen und einer Rechtsmittelbelehrung besteht, ist jedoch ein Berechnungsbogen für den kommenden Bewilligungszeitraum (06/2018 bis 11/2018).
Laut dieser Berechnung wird ein Gesamtbetrag des übersteigenden verteilbaren Einkommens i.H. von 32 EUR ausgewiesen. Für mich sieht das so aus, als erhalte ich kein weiteres ALG2.
Dieser Berechnung liegen meine gleichmäßig hohe Abschlagszahlung und ein Betrag zugrunde, der geschätzt oder ausgewürfelt wurde.
Den ich jedoch in der Saure Gurkenzeit im Sommer, mangels Mehrarbeit und niedriger Provisionzahlung,
nicht oder nur selten erreichen werde.
Das führt dazu, dass meine monatl. Fixkosten, mangels ALG2-Status und dazu gehörenden Ermäßigungen (Monatskarte, GEZ , Zuzahlung Medikamente)
um etwa 100 EUR ansteigen.
Jetzt meine Fragen:
Erhalte ich auf meinen Weiterbewilligungsantrag für 06/2018 bis 11/2018 einen gesonderten (Ablehnungs-) Bescheid?
Oder dient dieser Berechnungsbogen bereits als Ablehnung?
Wie kann ich wirksam gegen zu hoch geschätztes Einkommen vorgehen?
Vielen Dank fürs lesen......
Ich bin Aufstocker, der am Ende des laufenden Monats einen Abschlag und zum 15. des kommenden Monats den Restlohn erhält.
Die Restlohnzahlung, aufgrund saisonal schwankender Provisionen und Mehrarbeit, ist unterschiedlich hoch.
Nun habe ich meinen Weiterbewilligungsantrag für den Zeitraum Juni bis November 2018 zusammen mit den EK-Nachweisen für Oktober 2017 bis März 2018 eingereicht.
Dadurch habe ich die bereits eingereichten EK-Nachweise für den letzten Bewilligungszeitraum, November 2016 bis Oktober 2017, komplettiert.
Das führte nun zu einer rückwirkenden Neuberechnung 11/2011 bis 10/2017, und Anhörung meinerseits etc. Das ist unstrittig und ok.
Das letzte Blatt des Schreibens "Anhörung einer Überzahlung" , das aus Anschreiben, Neuberechnung jeden einzelnen Monats(11/2011 bis 10/2017)
mit den jeweiligen Erstattungsbeträgen und einer Rechtsmittelbelehrung besteht, ist jedoch ein Berechnungsbogen für den kommenden Bewilligungszeitraum (06/2018 bis 11/2018).
Laut dieser Berechnung wird ein Gesamtbetrag des übersteigenden verteilbaren Einkommens i.H. von 32 EUR ausgewiesen. Für mich sieht das so aus, als erhalte ich kein weiteres ALG2.
Dieser Berechnung liegen meine gleichmäßig hohe Abschlagszahlung und ein Betrag zugrunde, der geschätzt oder ausgewürfelt wurde.
Den ich jedoch in der Saure Gurkenzeit im Sommer, mangels Mehrarbeit und niedriger Provisionzahlung,
nicht oder nur selten erreichen werde.
Das führt dazu, dass meine monatl. Fixkosten, mangels ALG2-Status und dazu gehörenden Ermäßigungen (Monatskarte, GEZ , Zuzahlung Medikamente)
um etwa 100 EUR ansteigen.
Jetzt meine Fragen:
Erhalte ich auf meinen Weiterbewilligungsantrag für 06/2018 bis 11/2018 einen gesonderten (Ablehnungs-) Bescheid?
Oder dient dieser Berechnungsbogen bereits als Ablehnung?
Wie kann ich wirksam gegen zu hoch geschätztes Einkommen vorgehen?
Vielen Dank fürs lesen......