Hallo, folgenender Fall
Arbeitsstelle letztes Jahr aufgenommen, reicht leider nicht um vom Amt wegzukommen, daher Antrag auf ergänzendes ALG2.
Gleichzeitig oder zeitnah, also vor Antritt der Arbeitsstelle Fahrkostenbeihilfe beantragt, und bewilligt bekommen für halbes Jahr ( 39km täglich, letzten 10 wurden schon nicht anerkannt.
Monatlich Lohnzettel zur Jobcenter geschickt, Lohn immer gleich
Nach Ende der 6 Monate Bewilligung Bescheid von Jobcenter, aufstockendes ALG2 muss zurückgezahlt werden, weil Fahrkostenbeihile bewilligt wurden ist.
Hat das seine Richtigkeit ?
Mir erschliesst sich der Sinn nicht ganz, denn es sind ja Mobilitätshilfen (MOBI) ?
Im Umkehrschluss hiesse das für mich auch, kein ergänzendes ALG2 , wenn Ausrüstungsbeihilfe, Umzugskosten oder sonstiges übernommen wird.
LG high
Also wenn jemand dazu die Rechtsgrundlage hätte, oder passende Argumente...morgen will betroffener Fall zum Amt
Arbeitsstelle letztes Jahr aufgenommen, reicht leider nicht um vom Amt wegzukommen, daher Antrag auf ergänzendes ALG2.
Gleichzeitig oder zeitnah, also vor Antritt der Arbeitsstelle Fahrkostenbeihilfe beantragt, und bewilligt bekommen für halbes Jahr ( 39km täglich, letzten 10 wurden schon nicht anerkannt.
Monatlich Lohnzettel zur Jobcenter geschickt, Lohn immer gleich
Nach Ende der 6 Monate Bewilligung Bescheid von Jobcenter, aufstockendes ALG2 muss zurückgezahlt werden, weil Fahrkostenbeihile bewilligt wurden ist.
Hat das seine Richtigkeit ?
Mir erschliesst sich der Sinn nicht ganz, denn es sind ja Mobilitätshilfen (MOBI) ?
Im Umkehrschluss hiesse das für mich auch, kein ergänzendes ALG2 , wenn Ausrüstungsbeihilfe, Umzugskosten oder sonstiges übernommen wird.
LG high
Also wenn jemand dazu die Rechtsgrundlage hätte, oder passende Argumente...morgen will betroffener Fall zum Amt