Aufstocker , Fahrkostenbeihilfe

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Hallo, folgenender Fall


Arbeitsstelle letztes Jahr aufgenommen, reicht leider nicht um vom Amt wegzukommen, daher Antrag auf ergänzendes ALG2.

Gleichzeitig oder zeitnah, also vor Antritt der Arbeitsstelle Fahrkostenbeihilfe beantragt, und bewilligt bekommen für halbes Jahr ( 39km täglich, letzten 10 wurden schon nicht anerkannt.

Monatlich Lohnzettel zur Jobcenter geschickt, Lohn immer gleich :)

Nach Ende der 6 Monate Bewilligung Bescheid von Jobcenter, aufstockendes ALG2 muss zurückgezahlt werden, weil Fahrkostenbeihile bewilligt wurden ist.

Hat das seine Richtigkeit ?
Mir erschliesst sich der Sinn nicht ganz, denn es sind ja Mobilitätshilfen (MOBI) ?
Im Umkehrschluss hiesse das für mich auch, kein ergänzendes ALG2 , wenn Ausrüstungsbeihilfe, Umzugskosten oder sonstiges übernommen wird.

LG high

Also wenn jemand dazu die Rechtsgrundlage hätte, oder passende Argumente...morgen will betroffener Fall zum Amt
 
Im Grundfreibetrag ist doch nur eine Pauschale für die Fahrtkosten vorgesehen. Demnach hättest du höhere Fahrtkosten geltend machen können. Der Freibetrag hätte sich dadurch erhöht. Ich denke diese Fahrtkostenbeihilfe wird als Einkommen angenommen. So kann es natürlich sein, das gar kein Anspruch mehr auf ALG II bestand.
 
Ich denke mal, darüber hätte die Jobcenter den HE aber aufklären müssen. Ich würde mal mit der Begründung fFalschberatung versuchen, die Rückzahlung abzuwehren.

Andererseits sollte der TE mal prüfen, ob er statt ALGII nicht Wohngeld beantragen kann und so ganz von der Jobcenter wegkommt.
 
Hallo,


sind wohl zwei Sachen falsch gelaufen, wie ich das jetzt mitbekommen habe.
Im ALG2 -Antrag wurde bei der Frage beziehen sie Leistungen von Dritten nein angekreuzt, die Jobcenter geht aber davon aus, dass die Mobilitätshilfe von der Afa kommt, die sozusagen Dritte sind.

Da Fahrkosten erstatten werden, werden die km zur Arbeit mal 19 Tage mal 19 cent pro Kilometer nicht entgegengerechnet für die Zeit, bzw nicht vollständig ... (Statt 179 Euro, wegen Mobi von 100 Euro, also nur 79 etc), wodurch sich für die Zeit der Mobilitätshilfe kein Anspruch auf aufstockendes ALG2 ergibt.

Ich hoffe, ich bekomme die Berechnung mal zu sehen, und kann das halbwegs nachrechnen.

Weil die Fahrkostenbeihilfe nicht der Jobcenter mitgeteilt wurde, kam der böse Brief sie haben grob fahrlässig falsche Angaben gemacht.

Fahrkostenbeihilfe wurden von Prinzip gewährt für 07.10.08 bis 06.04.09.
Laut Sachbearbeiter berücksichtigt für November bis April (jeweils kompletter Monat)

Laut Wohngeldrechner ergibt sich Betrag von 28,00 Euro. Der Aufstockungsbetrag seitens der Jobcenter sind um die 80,00 Euro (also, wenn jetzt die Mobi nicht gezahlt wird)

Fragbar ist, in wie weit man nachträglich Wohngeld beantragen könnte, weil ja kein Anspruch auf ergänzentes ALG2 besteht seit November, was man allerdings erst im April erfahren hat, durch negativ-Bescheid )
 
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