gila
StarVIP Nutzer*in
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Hallo Ihr Lieben!
Mal wieder was Neues
- diesmal betrifft es meine Schwester in NRW.
Sie hat mit nun 52 nach schwierigen Lebensmständen diese "Demenzbetreuungsausbildung" gemacht und auch gleich eine Stelle in einem priv. Altenheim gefunden. Nicht ganz Vollzeit - aber dafür 6 Tage und ab und an auch mal Einsatz am WE.
Sie hat ihre Leutchen zu betreuen - es ist sehr anstrengend für sie, sie ist ja nicht ganz gesund - aber sie liebt die Arbeit, obwohl sie jeden Tag nach der Arbeit erstmal vollkommen platt ist und sich daheim hinlegen muss. (Ich würde so eine Arbeit nicht tun (können), wenn ich so angeschossen wäre, aber da ist sie eben eigen)
Wir haben nach endlosen monatlichen Abrechnungen wg. leicht differierendem Gehalt je nach Stundenzahl eine halbjährl. Abrechnung erreicht, nachdem das JC vieles einfach nicht kapierte
Sie stockt nun mit ca. 270 Euro auf.
Es wurde ihr kürzlich eine EGV untergejubelt und die SB (Reha, Vermittlung) meinte, sie könne ja nach der Arbeit noch eine Putzstelle suchen.
Ich bin bald vom Hocker gefallen - denn ich hatte mit dieser "netten SB" schon persönlich kontakt, als ich damals die Sachen für meine Schwester vor Ort in die Hand nahm.
Natürlich hat sie NICHT unterschrieben. Ich habe in ihrem Namen einen meiner "saftigen" Briefe geschrieben, dass diese EVG leider nicht unterschrieben werden kann, da aufgrund der (bekannten) überaus kräftezehrenden Arbeitsbedingungen mit einer Gruppe von bis zu 20 alten, dementen Menschen keine Kraft- und Zeitreserven mehr vorhanden sind, sich noch "nebenbei zu verdingen".
"Gerne" sind wir aber offen für bessere Jobangebote
Sie arbeitet, leistet viel und basta.
Die EGV war nun monatelang vom Tisch und es war Ruhe.
Nun hatte sie wieder eine "Einladung" und ist da hin. Die SB meinte, sie könne ja das JC "loswerden", wenn sie neben ihrem Job eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen würde.
Dazu wurde ihr eine neue EGV vorgelegt, in der der EINZIGE Punkt (außer restl. Textbausteinen über Leistungen des JC blabla) ist:
Weiterführung der Tätigkeit als Fachkraft Betreuung und "Sie informieren sich über die Möglichkeiten der teilweisen Erwerbsminderung bei ihrer Rentenversicherung"
Frage: Ist sowas rechtens? Davon abgesehen, dass sie kaum das Schwarze unterm Fingernagel von der DRV bekommen würde ...
Nun hatte sie das unverschämte Glück, da auf dem absolut platten Land nach der Schulung (nach längerer psych. Krankheit über die Rehaabteilung bewilligt worden) einen Job zu finden, unregelmäßige und kräftezehrende Arbeitsbedingungen machen einen Nebenjob nicht möglich, sie arbeitet ca. 3/4 und weil die Gemeinde sich die Aufstockung "sparen" will, soll sie entweder weiter mit Druck schikaniert werden - oder sich zu einer EM-Rente "bekennen" damit man sie los ist?
Wie muss/kann man hier weiter verfahren?
Die EGV wird selbstverständlich auch wieder nicht unterschrieben!
Mal wieder was Neues

Sie hat mit nun 52 nach schwierigen Lebensmständen diese "Demenzbetreuungsausbildung" gemacht und auch gleich eine Stelle in einem priv. Altenheim gefunden. Nicht ganz Vollzeit - aber dafür 6 Tage und ab und an auch mal Einsatz am WE.
Sie hat ihre Leutchen zu betreuen - es ist sehr anstrengend für sie, sie ist ja nicht ganz gesund - aber sie liebt die Arbeit, obwohl sie jeden Tag nach der Arbeit erstmal vollkommen platt ist und sich daheim hinlegen muss. (Ich würde so eine Arbeit nicht tun (können), wenn ich so angeschossen wäre, aber da ist sie eben eigen)
Wir haben nach endlosen monatlichen Abrechnungen wg. leicht differierendem Gehalt je nach Stundenzahl eine halbjährl. Abrechnung erreicht, nachdem das JC vieles einfach nicht kapierte

Sie stockt nun mit ca. 270 Euro auf.
Es wurde ihr kürzlich eine EGV untergejubelt und die SB (Reha, Vermittlung) meinte, sie könne ja nach der Arbeit noch eine Putzstelle suchen.
Ich bin bald vom Hocker gefallen - denn ich hatte mit dieser "netten SB" schon persönlich kontakt, als ich damals die Sachen für meine Schwester vor Ort in die Hand nahm.
Natürlich hat sie NICHT unterschrieben. Ich habe in ihrem Namen einen meiner "saftigen" Briefe geschrieben, dass diese EVG leider nicht unterschrieben werden kann, da aufgrund der (bekannten) überaus kräftezehrenden Arbeitsbedingungen mit einer Gruppe von bis zu 20 alten, dementen Menschen keine Kraft- und Zeitreserven mehr vorhanden sind, sich noch "nebenbei zu verdingen".
"Gerne" sind wir aber offen für bessere Jobangebote

Sie arbeitet, leistet viel und basta.
Die EGV war nun monatelang vom Tisch und es war Ruhe.
Nun hatte sie wieder eine "Einladung" und ist da hin. Die SB meinte, sie könne ja das JC "loswerden", wenn sie neben ihrem Job eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen würde.
Dazu wurde ihr eine neue EGV vorgelegt, in der der EINZIGE Punkt (außer restl. Textbausteinen über Leistungen des JC blabla) ist:
Weiterführung der Tätigkeit als Fachkraft Betreuung und "Sie informieren sich über die Möglichkeiten der teilweisen Erwerbsminderung bei ihrer Rentenversicherung"
Frage: Ist sowas rechtens? Davon abgesehen, dass sie kaum das Schwarze unterm Fingernagel von der DRV bekommen würde ...
Nun hatte sie das unverschämte Glück, da auf dem absolut platten Land nach der Schulung (nach längerer psych. Krankheit über die Rehaabteilung bewilligt worden) einen Job zu finden, unregelmäßige und kräftezehrende Arbeitsbedingungen machen einen Nebenjob nicht möglich, sie arbeitet ca. 3/4 und weil die Gemeinde sich die Aufstockung "sparen" will, soll sie entweder weiter mit Druck schikaniert werden - oder sich zu einer EM-Rente "bekennen" damit man sie los ist?
Wie muss/kann man hier weiter verfahren?
Die EGV wird selbstverständlich auch wieder nicht unterschrieben!