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Hallo zusammen,
1. Neue, unwirsche Tante im JC will mir Beine machen (ich will nicht, kein Bock auf GEZ und dann selbst zu zahlende höhere Heizkosten, wenn ich knapp aus dem Bezug falle)
2. Bin "Nachtarbeitnehmer" (Bereitschaftsdienst) im öffentl. Dienst. Nach 8 Std. "Arbeitszeit" habe ich Anspruch auf 11 Std. "Ruhe", also bis 17 Uhr (Arbz.gesetz).
3. Samstag und Sonntag habe ich frei. Montag wäre auch bis 22 Uhr frei, dann beginnt die "Nachtarbeit".
Amtsärztl., älteres Gutachten liegt auch der Arge vor, daß ich "nicht zu stark" belastet werden darf, sagen wir es mal so.
Nun fliegt mir wohl bald ein "Jobangebot" ins Haus (Anlaß, ich telefonisch: "Machen Sie doch was sie wollen!") bzw. später die Eingl.Vereinb. (unterschreibe ich diesmal nicht, hätte gerne Verwaltungsakt).
Den großen Spruch kann ich mir natürlich nur rausnehmen, so lange ich den Job habe, mit dem ich auch einen Wegfall von ALG II notfalls verschmerzen würde. Mein Begehren: Weiter von
der Arge in Ruhe gelassen zu werden. Die müssen doch in meinem Fall irgendwann mal aufgeben? Ich bombardiere die Mit Widersprüchen und Klagen, die kennen mich nicht. Aber das muß
natürlich generalstabsmäßig aufgezogen werden. Mit den Bewerbungen steht und fällt alles. Was darf ich, wie weit darf ich mich doof stellen?
1. Darf ich dämliche Bewerbungen per Mail schreiben ("Bewerbungstraining" habe ich wegen meines Jobs nicht zu befürchten)
Antwort: Ja, aber nicht direkt "torpedierend". Wo bekomme ich narrensichere Formulierungen her, was ich noch schreiben darf, wo aber der AG gleich hinschmeißt ?
2. Darf ich mich z.B. als "Arzt" bewerben (bin kein Arzt) und gilt das als Bewerbung? Wenn nicht, wo steht das?
3. Schwächen statt Stärken hervorheben soll erlaubt sein. In meiner Phantasie schreibe ich schon die lustigsten "Bewerbungen" (mit entsprechendem Lichtbild). Kann das gut gehen?
Irgendwie fehlt mir der Glaube. Aber juristisch geht es bestimmt. Die ehrgeizige Sachbearbeiterin sanktioniert bestimmt sofort meine "Bewerbungen", nur ohne Rechtsgrundlage.
Dummheit ist nicht verboten! Ein schmaler Grat zwischen dumm und bewußt torpedierend?
Antworten helfen sicher vielen in vergleichbaren Situationen. Vielen Dank für konstruktive Vorschläge!
1. Neue, unwirsche Tante im JC will mir Beine machen (ich will nicht, kein Bock auf GEZ und dann selbst zu zahlende höhere Heizkosten, wenn ich knapp aus dem Bezug falle)
2. Bin "Nachtarbeitnehmer" (Bereitschaftsdienst) im öffentl. Dienst. Nach 8 Std. "Arbeitszeit" habe ich Anspruch auf 11 Std. "Ruhe", also bis 17 Uhr (Arbz.gesetz).
3. Samstag und Sonntag habe ich frei. Montag wäre auch bis 22 Uhr frei, dann beginnt die "Nachtarbeit".
Amtsärztl., älteres Gutachten liegt auch der Arge vor, daß ich "nicht zu stark" belastet werden darf, sagen wir es mal so.
Nun fliegt mir wohl bald ein "Jobangebot" ins Haus (Anlaß, ich telefonisch: "Machen Sie doch was sie wollen!") bzw. später die Eingl.Vereinb. (unterschreibe ich diesmal nicht, hätte gerne Verwaltungsakt).
Den großen Spruch kann ich mir natürlich nur rausnehmen, so lange ich den Job habe, mit dem ich auch einen Wegfall von ALG II notfalls verschmerzen würde. Mein Begehren: Weiter von
der Arge in Ruhe gelassen zu werden. Die müssen doch in meinem Fall irgendwann mal aufgeben? Ich bombardiere die Mit Widersprüchen und Klagen, die kennen mich nicht. Aber das muß
natürlich generalstabsmäßig aufgezogen werden. Mit den Bewerbungen steht und fällt alles. Was darf ich, wie weit darf ich mich doof stellen?
1. Darf ich dämliche Bewerbungen per Mail schreiben ("Bewerbungstraining" habe ich wegen meines Jobs nicht zu befürchten)
Antwort: Ja, aber nicht direkt "torpedierend". Wo bekomme ich narrensichere Formulierungen her, was ich noch schreiben darf, wo aber der AG gleich hinschmeißt ?
2. Darf ich mich z.B. als "Arzt" bewerben (bin kein Arzt) und gilt das als Bewerbung? Wenn nicht, wo steht das?
3. Schwächen statt Stärken hervorheben soll erlaubt sein. In meiner Phantasie schreibe ich schon die lustigsten "Bewerbungen" (mit entsprechendem Lichtbild). Kann das gut gehen?
Irgendwie fehlt mir der Glaube. Aber juristisch geht es bestimmt. Die ehrgeizige Sachbearbeiterin sanktioniert bestimmt sofort meine "Bewerbungen", nur ohne Rechtsgrundlage.
Dummheit ist nicht verboten! Ein schmaler Grat zwischen dumm und bewußt torpedierend?
Antworten helfen sicher vielen in vergleichbaren Situationen. Vielen Dank für konstruktive Vorschläge!