Super Bleifrei
Elo-User*in
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Hallo,
Ich bräuchte etwas Hilfe, um bei meinem eigenen Fall durchzusteigen:
Ich wohne (wohnte?) in Bremen, und war bei einer Leihfirma angestellt. Mein Kind lebt bei der Mama in der Nähe von Dresden. Das Kind ist in Bremen geboren, und als sie etwa ein Jahr alt war, machte Mamavknall auf Fall mit mir Schluss, und zog mit der kleinen zurück in ihre Heimat. Von 2009 bis 2017 zählte ich 100€ monatlich Unterhalt. Der RA meiner Ex hatte das anhand meines Einkommens ausgerechnet, und eingefordert, und weil ich durch die Trennung noch in einer Schockstarre war, erging Versäumnis Urteil über diese 100€ monatlich.
Letzte Jahr nahm sie sich einen neuen Anwalt, ich sollte nun den Regelsatz nach DDT zahlen. Also müsste ich selbst zum Anwalt, der sagte ich muss gar nichts zahlen, weil nichts da ist.
Kurz vor dem Gerichtstermin änderte sich die Sachlage, und der RA empfahl mir nun, die Forderung anzuerkennen, und zu zahlen, weil es nun aussichtslos wäre, da noch was zu erreichen. Mit der Anerkennung würde ich mir immerhin die Kosten eines verlorenen Verfahren ersparen.
So, nun zahle ich also den Regelsatz, 372€ monatlich. Bzw seit dieser Woche 380€. Inzwischen hat die Leihfirma beschlossen, den Betrieb einzustellen, und alle zu entlassen.
Damit ich nicht arbeitslos werde, habe ich das Angebot von dem Betrieb, an den ich verliehen war angenommen, und wurde zum 1 q. Übernommen.
Problem dabei: Der Betrieb liegt auf der Insel Norderney.
Und:seitdem ich kein leiher mehr bin, soll ich mich in den Personalzimmer als Erstwohnsitz anmelden, und dafür 320€ Miete bezahlen. Dafür Kriege ich nun etwas mehr Geld, nämlich 2100€ brutto.
Und wenn ich jetzt nach rechne, habe ich jetzt zwar mehr brutto, aber weniger netto. Das kann doch eigentlich gar nicht sein, oder?
2100 brutto sind ca 1400 netto. Das wären bei 320€ Freibetrag rund 1100 verfügbares Einkommen. Unterhalt weg bleiben 720€.
ALG2 Regelsatz 416€ plus 320€ KdU wären schon 736€, also mehr.
Jetzt kommt da noch die Wohnung in Bremen dazu, als ETW ist sie ja "Vermögen". Aber: die Wohnung ist in keinem guten Zustand, verkaufen oder Vermieten ist praktisch ausgeschlossen. Dazu brauche ich die Wohnung ja trotzdem: wenn ich alle 3 Wochen zu meinem Kind fahre - ab Bremen waren es 450km eine Richtung, ab Norddeich Fähranleger sind es über 600km - hin und zurück also mehr als 1200 Kilometer an nur einem Wochenende!, dann muss ich Freitag Abend, und auf dem Rückweg Sonntag Abend auf dem Festland übernachten, weil die Fähre spät abends nicht mehr fährt. Da bietet sich die eigene Wohnung natürlich an, weil ich da nicht für bezahlen muss. Und wenn das Kind in den Ferien zu mir kommt, kann ich sie ja auch nicht in das Zimmer der Personal WG mitnehmen.
Die Fähre kostet allein für mich 20€ hin und zurück. Für das Auto noch einmal zusätzlich 84€. Natürlich muss ich das Auto nicht mit nehmen, ich kann auch auf dem Festland parken : für 5€ pro Nacht. Gratis parken nur in mindestens 7 Kilometer Entfernung zur Fähre - das ist mir zu weit zum laufen. Da ist mitnehmen dann doch billiger. Jede Fahrt zu meinem kostet also um die 400€, und an Manchen Monaten sind es 2 Fahrten, also 800€ nur an Fahrtkosten.
Jetzt habe ich gelesen, daß man das beim ALG2 alles absetzen können soll, ich dann also diese rund 400€ alle 3 Wochen als "besonderer Bedarf: umgangskosten" erstattet bekommen würde.
Aber wie genau mache ich das? Wer ist dafür zuständig? Bremen oder Norderney? (Google sagt, auf Norderney gibt es keine Jobcenter...) Man kann viel googeln und lesen, Mal heisst es, bremen bleibt Wohnung, und das Zimmer ist "doppelte Haushaltsführung", dann wieder nein, norderney ist jetzt mein Mittelpunkt, also ist dort mein Antrag zu stellen. Ich bin. Inzwischen einfach nur noch völlig verwirrt.
Ich bräuchte etwas Hilfe, um bei meinem eigenen Fall durchzusteigen:
Ich wohne (wohnte?) in Bremen, und war bei einer Leihfirma angestellt. Mein Kind lebt bei der Mama in der Nähe von Dresden. Das Kind ist in Bremen geboren, und als sie etwa ein Jahr alt war, machte Mamavknall auf Fall mit mir Schluss, und zog mit der kleinen zurück in ihre Heimat. Von 2009 bis 2017 zählte ich 100€ monatlich Unterhalt. Der RA meiner Ex hatte das anhand meines Einkommens ausgerechnet, und eingefordert, und weil ich durch die Trennung noch in einer Schockstarre war, erging Versäumnis Urteil über diese 100€ monatlich.
Letzte Jahr nahm sie sich einen neuen Anwalt, ich sollte nun den Regelsatz nach DDT zahlen. Also müsste ich selbst zum Anwalt, der sagte ich muss gar nichts zahlen, weil nichts da ist.
Kurz vor dem Gerichtstermin änderte sich die Sachlage, und der RA empfahl mir nun, die Forderung anzuerkennen, und zu zahlen, weil es nun aussichtslos wäre, da noch was zu erreichen. Mit der Anerkennung würde ich mir immerhin die Kosten eines verlorenen Verfahren ersparen.
So, nun zahle ich also den Regelsatz, 372€ monatlich. Bzw seit dieser Woche 380€. Inzwischen hat die Leihfirma beschlossen, den Betrieb einzustellen, und alle zu entlassen.
Damit ich nicht arbeitslos werde, habe ich das Angebot von dem Betrieb, an den ich verliehen war angenommen, und wurde zum 1 q. Übernommen.
Problem dabei: Der Betrieb liegt auf der Insel Norderney.
Und:seitdem ich kein leiher mehr bin, soll ich mich in den Personalzimmer als Erstwohnsitz anmelden, und dafür 320€ Miete bezahlen. Dafür Kriege ich nun etwas mehr Geld, nämlich 2100€ brutto.
Und wenn ich jetzt nach rechne, habe ich jetzt zwar mehr brutto, aber weniger netto. Das kann doch eigentlich gar nicht sein, oder?
2100 brutto sind ca 1400 netto. Das wären bei 320€ Freibetrag rund 1100 verfügbares Einkommen. Unterhalt weg bleiben 720€.
ALG2 Regelsatz 416€ plus 320€ KdU wären schon 736€, also mehr.
Jetzt kommt da noch die Wohnung in Bremen dazu, als ETW ist sie ja "Vermögen". Aber: die Wohnung ist in keinem guten Zustand, verkaufen oder Vermieten ist praktisch ausgeschlossen. Dazu brauche ich die Wohnung ja trotzdem: wenn ich alle 3 Wochen zu meinem Kind fahre - ab Bremen waren es 450km eine Richtung, ab Norddeich Fähranleger sind es über 600km - hin und zurück also mehr als 1200 Kilometer an nur einem Wochenende!, dann muss ich Freitag Abend, und auf dem Rückweg Sonntag Abend auf dem Festland übernachten, weil die Fähre spät abends nicht mehr fährt. Da bietet sich die eigene Wohnung natürlich an, weil ich da nicht für bezahlen muss. Und wenn das Kind in den Ferien zu mir kommt, kann ich sie ja auch nicht in das Zimmer der Personal WG mitnehmen.
Die Fähre kostet allein für mich 20€ hin und zurück. Für das Auto noch einmal zusätzlich 84€. Natürlich muss ich das Auto nicht mit nehmen, ich kann auch auf dem Festland parken : für 5€ pro Nacht. Gratis parken nur in mindestens 7 Kilometer Entfernung zur Fähre - das ist mir zu weit zum laufen. Da ist mitnehmen dann doch billiger. Jede Fahrt zu meinem kostet also um die 400€, und an Manchen Monaten sind es 2 Fahrten, also 800€ nur an Fahrtkosten.
Jetzt habe ich gelesen, daß man das beim ALG2 alles absetzen können soll, ich dann also diese rund 400€ alle 3 Wochen als "besonderer Bedarf: umgangskosten" erstattet bekommen würde.
Aber wie genau mache ich das? Wer ist dafür zuständig? Bremen oder Norderney? (Google sagt, auf Norderney gibt es keine Jobcenter...) Man kann viel googeln und lesen, Mal heisst es, bremen bleibt Wohnung, und das Zimmer ist "doppelte Haushaltsführung", dann wieder nein, norderney ist jetzt mein Mittelpunkt, also ist dort mein Antrag zu stellen. Ich bin. Inzwischen einfach nur noch völlig verwirrt.