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Wenn ich eine Sanktion habe, und ich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch das SG wiederherstellen lassen möchte, muss das der RA machen, der mich im Widerspuchsverfahren vertritt, oder kann ich das auch alleine?
Denn der RA macht es nicht, ist zu bequem, will die SGs nicht belasten oder was weiss ich.Jedenfalls macht er es nicht.
Denn der RA macht es nicht, ist zu bequem, will die SGs nicht belasten oder was weiss ich.Jedenfalls macht er es nicht.