G
Gelöschtes Mitglied 28373
Gast
Moin,
ich hab ein fixe Frage. Gerade helfe ich der Tochter einer Bekannten bei JC-Problemen und bin mit "meiner" ersten Klage konfrontiert.
Es handelt sich um einen Änderungsbescheid mit Bescheid zur Rückforderung wegen einer Überzahlung. Der ursprüngliche Bescheid ist aus dem April, der ablehnende Widerspruchsbescheid aus dem Oktober.
Bisher haben wir nichts davon gehört, dass irgendjemand das Geld eintreiben wollte. Aber da Widersprüche und Klagen ja eigentlich keine aufschiebende Wirkung haben, bin ich mir da gerade unsicher, ob ich noch irgendwas unternehmen muss, damit nicht spontan der Zoll vor der Tür steht.
Könnt ihr mich da fix aufklären, bitte?
ich hab ein fixe Frage. Gerade helfe ich der Tochter einer Bekannten bei JC-Problemen und bin mit "meiner" ersten Klage konfrontiert.
Es handelt sich um einen Änderungsbescheid mit Bescheid zur Rückforderung wegen einer Überzahlung. Der ursprüngliche Bescheid ist aus dem April, der ablehnende Widerspruchsbescheid aus dem Oktober.
Bisher haben wir nichts davon gehört, dass irgendjemand das Geld eintreiben wollte. Aber da Widersprüche und Klagen ja eigentlich keine aufschiebende Wirkung haben, bin ich mir da gerade unsicher, ob ich noch irgendwas unternehmen muss, damit nicht spontan der Zoll vor der Tür steht.
Könnt ihr mich da fix aufklären, bitte?