Moin.
Folgendes liegt bei mir an.
Mit Bescheid vom 09.01.17 wurde mir mitgeteilt, daß das Darlehen welches ich für Dezember 2016 erhalten habe, ab Februar 2017 in monatlichen Raten nach §42a SGB 2 mit den laufenden Leistungen aufgerechnet wird. Mit Darlehensbescheid vom 07.06.16 wurde mir bereits ein Darlehen für eine Mietkaution gewährt, was derzeit auch nach oben genannten Paragraphen monatlich aufgerechnet wird (40,40€). Weiterhin werden monatlich noch 2 Erstattungsansprüche aufgerechnet (20€ und 5€).
Da ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hab werden mir derzeit also 65,40€ monatlich aufgerechnet.
Rückzahlungsansprüche aus Darlehen sind in §42a Abs 2 SGB II geregelt. Dort steht: Die Höhe der Tilgung beträgt 10% des maßgebenden Regelbedarfs. Eine abweichende Aufrechnung ist unzulässig. Auch bei mehreren Darlehen ist die Tilgung durch Aufrechnung auf insgesamt 10% des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Soweit mehrere Rücktahlungsansprüche aus Darlehen mit Erstattungsansprüchen zusammentreffen, können die Rücktahlungsansprüche aus Darlehen nach §42 Abs 2 ebenfalls nur bis zur Höhe von insgesamt 10% des Regelbedarfs aufgerechnet werden.
Das Jobcenter hat natürlich meinen Widerspruch abgeschmettert, mit der Begründung, daß die Aufrechnung des Darlehensbetrag in Höhe von 10% gesetzlich geregelt ist. Des weiteren steht da wie folgt: Erfolgt parallel die Aufrechnung von Erstattungsansprüchen nach §43 SGB II und Darlehen nach §42a SGB II, regelt §43 Abs 3 Satz 2 SGB II das Verhältnis von gleichzeitig verlaufenden Aufrechnungen. Eine gleichzeitige Aufrechnung nach den beiden Paragraphen ist soweit zulässig, solange die Aufrechnungen insgesamt 30% nicht überschreiten.
So, habe ich jetzt hier in nen Denkfehler oder was ist nun richtig, Paragraph 42 sagt doch eindeutig das bei 2 Darlehen die Aufrechnung nicht 10% übersteigen darf.
Sonst würde mir ja monatlich dauerhaft über 100€ fehlen würden.
MfG Matze
Folgendes liegt bei mir an.
Mit Bescheid vom 09.01.17 wurde mir mitgeteilt, daß das Darlehen welches ich für Dezember 2016 erhalten habe, ab Februar 2017 in monatlichen Raten nach §42a SGB 2 mit den laufenden Leistungen aufgerechnet wird. Mit Darlehensbescheid vom 07.06.16 wurde mir bereits ein Darlehen für eine Mietkaution gewährt, was derzeit auch nach oben genannten Paragraphen monatlich aufgerechnet wird (40,40€). Weiterhin werden monatlich noch 2 Erstattungsansprüche aufgerechnet (20€ und 5€).
Da ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hab werden mir derzeit also 65,40€ monatlich aufgerechnet.
Rückzahlungsansprüche aus Darlehen sind in §42a Abs 2 SGB II geregelt. Dort steht: Die Höhe der Tilgung beträgt 10% des maßgebenden Regelbedarfs. Eine abweichende Aufrechnung ist unzulässig. Auch bei mehreren Darlehen ist die Tilgung durch Aufrechnung auf insgesamt 10% des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Soweit mehrere Rücktahlungsansprüche aus Darlehen mit Erstattungsansprüchen zusammentreffen, können die Rücktahlungsansprüche aus Darlehen nach §42 Abs 2 ebenfalls nur bis zur Höhe von insgesamt 10% des Regelbedarfs aufgerechnet werden.
Das Jobcenter hat natürlich meinen Widerspruch abgeschmettert, mit der Begründung, daß die Aufrechnung des Darlehensbetrag in Höhe von 10% gesetzlich geregelt ist. Des weiteren steht da wie folgt: Erfolgt parallel die Aufrechnung von Erstattungsansprüchen nach §43 SGB II und Darlehen nach §42a SGB II, regelt §43 Abs 3 Satz 2 SGB II das Verhältnis von gleichzeitig verlaufenden Aufrechnungen. Eine gleichzeitige Aufrechnung nach den beiden Paragraphen ist soweit zulässig, solange die Aufrechnungen insgesamt 30% nicht überschreiten.
So, habe ich jetzt hier in nen Denkfehler oder was ist nun richtig, Paragraph 42 sagt doch eindeutig das bei 2 Darlehen die Aufrechnung nicht 10% übersteigen darf.
Sonst würde mir ja monatlich dauerhaft über 100€ fehlen würden.
MfG Matze