Ich plage mich jetzt seit nunmehr fast einem Jahr mit Anhörungen und einer Klage vor dem Sozialgericht rum.
Die ganze Angelegenheit ist ein wenig verworren, ich und wahrscheinlich auch das Arbeitsamt steigen nicht mehr ganz durch. Das merkt man an der immer wieder wechselnden Argumentationen des AA.
Ich bin seit längerem Selbständig mit sehr schwankenden Einnahmen (Künstler). In einigen Monaten des ALG 1 Bezuges wurde mein Einkommen komplett mit dem Anspruch verrechnet und ich bekam keine ALG 1 Zahlung.
Nun wird versucht für Monate, die ich sowieso keine Leistungen bezog, das ALG 1 von mir zurück zu fordern. Mein komplettes Einkommen wird für die Dauer des Leistungsbezugs (10,5 Monate) in einen Topf geworfen und argumentiert, dass ich zu viel verdient hätte. Aber eigentlich waren nur drei Monate über der Zuverdienstgrenze (trotz weniger als 15 Stunden die Woche).
Kann das AA Rückforderungen in voller ALG 1 höhe Stellen für Monate, in denen ich keine Leistung bezogen habe?
Vielen Dank für eure Antworten.
Die ganze Angelegenheit ist ein wenig verworren, ich und wahrscheinlich auch das Arbeitsamt steigen nicht mehr ganz durch. Das merkt man an der immer wieder wechselnden Argumentationen des AA.
Ich bin seit längerem Selbständig mit sehr schwankenden Einnahmen (Künstler). In einigen Monaten des ALG 1 Bezuges wurde mein Einkommen komplett mit dem Anspruch verrechnet und ich bekam keine ALG 1 Zahlung.
Nun wird versucht für Monate, die ich sowieso keine Leistungen bezog, das ALG 1 von mir zurück zu fordern. Mein komplettes Einkommen wird für die Dauer des Leistungsbezugs (10,5 Monate) in einen Topf geworfen und argumentiert, dass ich zu viel verdient hätte. Aber eigentlich waren nur drei Monate über der Zuverdienstgrenze (trotz weniger als 15 Stunden die Woche).
Kann das AA Rückforderungen in voller ALG 1 höhe Stellen für Monate, in denen ich keine Leistung bezogen habe?
Vielen Dank für eure Antworten.