Aufkärungspflicht Massnahmenträger?

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Minimina

Gast
Hallo Allerseits,

sind Massnahmenträger zur Aufklärungspflicht nach den §§ 13 und 14 SGB I verpflichtet, oder hat ein Teilnehmer der in der Massnahme schon drin steckt kein Recht mehr auf die Aufklärungspflicht?

LG MM
 
Hallo Allerseits,

sind Massnahmenträger zur Aufklärungspflicht nach den §§ 13 und 14 SGB I verpflichtet, oder hat ein Teilnehmer der in der Massnahme schon drin steckt kein Recht mehr auf die Aufklärungspflicht?

LG MM

Maßnahmeträger unterliegen weder der Aufklärungs- noch der Beratungspflicht. In den §§ 13 und 14 SGB II heißt es lediglich: "Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. [...] Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind." Pflichten sind dem JC gegenüber zu erfüllen. Nur das JC und andere Behörden sind Leistungsträger, die eine Aufklärungs- und Beratungspflicht nach den SGB haben.
 
Nur das JC und andere Behörden sind Leistungsträger, die eine Aufklärungs- und Beratungspflicht nach den SGB haben.

Bedeutet das, das der Massnahmeträger, sobald man in einer Massnahme steckt, die Teilnehmer ohne Aufklärung zu allen Handlungen nach Belieben zwingen kann, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen, solange nicht ausdrücklich gegen das StGb oder die guten Sitten verstoßen wird?

LG MM
 
Nein. Wenn dir was nicht paßt, wende dich ans JC nachdem du mit dem Leiter der Maßnahme gesprochen hast.
 

Eigentlich hat das JC auch die Pflicht zur Kontrolle......aber Theorie und Praxis klaffen weit auseinander.

Wesentlich effektiver kann es sein schon beim ersten Gespräch mit dem Massnahmeträger nach dem zuständigen Unfallversicherundträger /Berufsgenossenschaft zu fragen......und sich dann mit dem Zuständigkeitsbereich zu befassen.Berufsgenossenschaften haben hoheitliche Befugnisse....und können von hier auf jetzt einen ganzen Betrieb still legen.

Lies mal ein bißchen im SGB VII .......es könnte nützlich sein





Nachtrag :

Jeder Betrieb muss zwingend eine Unfallversicherung haben und seine Mitarbeiter darauf hinweisen,indem er das bei Betriebseröffnung bekommene Schild gut erreich-u.lesbar an die Wand hängt.Dort steht der Name und die Kontaktdaten der zuständigen BG.Es ist eine Pflichtversicherung.

Auch ein Massnahmeträger ist ein "Betrieb" ......
 
Nein. Wenn dir was nicht paßt, wende dich ans JC nachdem du mit dem Leiter der Maßnahme gesprochen hast.

Das ist nicht die Frage. Es geht darum welche rechtlichen Möglichkeiten man beim Massnahmeträger hat und nicht auf welch andere Arten man sich zur Wehr setzen kann.


Das ist zwar eine nützliche Info, vielen Dank aber meine Frage ist woher ein Teilnehmer einer Massnahme wissen soll, ob und wie weit die der Massnahmeträger überhaupt legal handelt.

Wenn es keine Aufklärungspflicht gibt, kann können die einen vom Pferd erzählen und jeder naive Unterling glaubt alles und duckt sich. Aber grade da ist es mir wichtig inwieweit ich erst einmal das Recht auf Informationen habe, was der Massnahmeträger darf und nicht darf.

LG MM
 
Das ist zwar eine nützliche Info, vielen Dank aber meine Frage ist woher ein Teilnehmer einer Massnahme wissen soll, ob und wie weit die der Massnahmeträger überhaupt legal handelt.

SGB I §§ 13-15 ....wenn das nicht reicht DGB/Verdi Arbeitsrecht.Das SGB verweist in etlichen §§ auf andere Gesetzbücher.
Ordnungsamt,Gewerbeaufsicht,IHK,KK,Arbeiterkammer und Berufsgenossenschaft können auch Ansprechpartner sein.

In erster Linie ist allerdings der SB der zuständige Ansprechpartner.
 
Was der Massnahmeträger darf oder verlangen darf?

Wenn du in deinem schicken weissen Bürodress nicht plötzlich auf der Lagerhalle fegen üben lernen willst, dann machste das halt nicht.

Könntest du mal dein Problem genauer schildern?

Du muss auch nicht als Training zur Prostituierten ohne Kondom üben...
 
Glaubst Du denn ein naiver Unterling kümmert das, der nimmt alles so hin. Da würde auch eine Aufklärungspflicht nichts helfen, denn der fragt nicht nach. Für alle anderen hilft es sich zu informieren und sich zu wehren. Vom Maßnahmeträger wird man keine Aufklärung bekommen, denen ist nur wichtig Geld abzugreifen. Denen kann man nur mit den schon genannten Methoden Sand ins Getriebe streuen. Und ich möchte fast wetten, dass man bei jedem MT was findet, wenn man sucht.
 
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