M
Minimina
Gast
Hallo Allerseits,
sind Massnahmenträger zur Aufklärungspflicht nach den §§ 13 und 14 SGB I verpflichtet, oder hat ein Teilnehmer der in der Massnahme schon drin steckt kein Recht mehr auf die Aufklärungspflicht?
LG MM
Nur das JC und andere Behörden sind Leistungsträger, die eine Aufklärungs- und Beratungspflicht nach den SGB haben.
Nein. Wenn dir was nicht paßt, wende dich ans JC nachdem du mit dem Leiter der Maßnahme gesprochen hast.Bedeutet das, das der Massnahmeträger, sobald man in einer Massnahme steckt, die Teilnehmer ohne Aufklärung zu allen Handlungen nach Belieben zwingen kann, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen, solange nicht ausdrücklich gegen das StGb oder die guten Sitten verstoßen wird?
LG MM
Bedeutet das, das der Massnahmeträger, sobald man in einer Massnahme steckt, die Teilnehmer ohne Aufklärung zu allen Handlungen nach Belieben zwingen kann, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen, solange nicht ausdrücklich gegen das StGb oder die guten Sitten verstoßen wird?
LG MM
Nein. Wenn dir was nicht paßt, wende dich ans JC nachdem du mit dem Leiter der Maßnahme gesprochen hast.
Jeder Betrieb muss zwingend eine Unfallversicherung haben und seine Mitarbeiter darauf hinweisen,indem er das bei Betriebseröffnung bekommene Schild gut erreich-u.lesbar an die Wand hängt.Dort steht der Name und die Kontaktdaten der zuständigen BG.Es ist eine Pflichtversicherung.
Das ist zwar eine nützliche Info, vielen Dank aber meine Frage ist woher ein Teilnehmer einer Massnahme wissen soll, ob und wie weit die der Massnahmeträger überhaupt legal handelt.
Glaubst Du denn ein naiver Unterling kümmert das, der nimmt alles so hin. Da würde auch eine Aufklärungspflicht nichts helfen, denn der fragt nicht nach. Für alle anderen hilft es sich zu informieren und sich zu wehren. Vom Maßnahmeträger wird man keine Aufklärung bekommen, denen ist nur wichtig Geld abzugreifen. Denen kann man nur mit den schon genannten Methoden Sand ins Getriebe streuen. Und ich möchte fast wetten, dass man bei jedem MT was findet, wenn man sucht.Wenn es keine Aufklärungspflicht gibt, kann können die einen vom Pferd erzählen und jeder naive Unterling glaubt alles und duckt sich. Aber grade da ist es mir wichtig inwieweit ich erst einmal das Recht auf Informationen habe, was der Massnahmeträger darf und nicht darf.
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