Hallo Zusammen, ich habe zu diesem Thema einige unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Aussagen gefunden und finde die Antwort daher noch nicht ganz klar.
In meinem Fall kündigt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von 12 Wochen an (ich habe einen Aufgebungsvertrag unterzeichnet, da der Job für mich nicht mehr tragbar war) und weist darauf hin, dass in der Zeit, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, keine Krankenversicherung durch die Agentur besteht.
Es gibt jedoch einige Aussagen, die besagen, dass nach Ablauf der vierwöchigen Nachleistung durch die bisherige Krankenkasse auch bei einer Sperrzeit ab Woche 5 die Versicherung durch die Agentur übernommen werde. Dies scheint mir nach der Aussage oben ("keine KV, wenn kein ALG-Anspruch besteht") nicht so zu sein.
Nun weiß ich also nicht sicher, wie es ab Woche 5 aussieht.
Zudem ist es in meinem Fall voraussichtlich so, dass ich 6 Wochen nach Beendigung des Arbeitsvertrags eine neue Stelle antreten werde. Nach meinem Verständnis greift dann auch die 4-wöchige Nachleistungspflicht der bisherigen Versicherung nicht und man muss sich für den kompletten Zeitraum von 6 Wochen freiwillig versichern. Weiß jemand, ob das so korrekt ist?
Besten Dank im Voraus für mögliche Antworten...
Benni
In meinem Fall kündigt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von 12 Wochen an (ich habe einen Aufgebungsvertrag unterzeichnet, da der Job für mich nicht mehr tragbar war) und weist darauf hin, dass in der Zeit, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, keine Krankenversicherung durch die Agentur besteht.
Es gibt jedoch einige Aussagen, die besagen, dass nach Ablauf der vierwöchigen Nachleistung durch die bisherige Krankenkasse auch bei einer Sperrzeit ab Woche 5 die Versicherung durch die Agentur übernommen werde. Dies scheint mir nach der Aussage oben ("keine KV, wenn kein ALG-Anspruch besteht") nicht so zu sein.
Nun weiß ich also nicht sicher, wie es ab Woche 5 aussieht.
Zudem ist es in meinem Fall voraussichtlich so, dass ich 6 Wochen nach Beendigung des Arbeitsvertrags eine neue Stelle antreten werde. Nach meinem Verständnis greift dann auch die 4-wöchige Nachleistungspflicht der bisherigen Versicherung nicht und man muss sich für den kompletten Zeitraum von 6 Wochen freiwillig versichern. Weiß jemand, ob das so korrekt ist?
Besten Dank im Voraus für mögliche Antworten...
Benni