Hallo Kartoffelsack,
53 Jahre, GdB 50, privat versichert, unbefristet teilweise Erwerbsgemindert, Teilzeit unbefristet beschäftigt
Damit ist (zumindest für die DRV) der erforderliche Teilzeit-Arbeitsmarkt
NICHT als "verschlossen" anzusehen und das wird auch eine "einvernehmliche" Aufhebung des Arbeitsvertrages nicht ändern können.
NUR wenn die DRV dafür eine "Berufs-Unfähigkeit" anerkennt würde sich das ändern, was andere (auch deine Ärzte) dazu meinen ist irrelevant.
Auch Entscheidungen privater Versicherer haben dafür
KEINE Bedeutung ...
Es gibt ja sicher nicht nur diesen AG wo du diese konkrete Tätigkeit ausüben könntest und genau darauf wird sich die DRV berufen wenn du auf die "Arbeitsmarktrente" hoffst ...
Ob das am "allgemeinen Arbeitsmarkt" als realistisch anzusehen ist spielt dabei keine besondere Rolle.
Mir wurde nach der 2. längeren AU-Zeit ein Aufhebungsvertrag angeboten.
Das habe ich erst einmal abgelehnt und mich trotzdem weiter mit dem Thema beschäftigt. Von der Personalabteilung habe ich nun konkrete Zahlen auf dem Tisch.
Das machen die AG sehr gerne, um damit die Zustimmung des Intergrations-Amtes umgehen zu können, damit gibst du freiwillig den erhöhten Kündigungsschutz auf, den du aus der anerkannten Schwerbehinderung hast.
Diese häufigeren (auch mal längeren) AU-Zeiten hat der AG nämlich zu akzeptieren wenn er Schwerbehinderte / Teil-EM-Rentner beschäftigt, die aber die Arbeit an sich noch (Teilzeit) ausüben können und das ist ja offenbar der Fall gewesen bisher.
Das war ihm schließlich Alles auch schon bekannt, als er dazu mal von der DRV befragt wurde im Zuge deiner Teilberentung ... das Intergrations-Amt würde also wegen "gelegentlicher" AU-Zeiten der Entlassung (wegen gelegentlicher AU)
NICHT zustimmen und darum versucht man dir den Aufhebungsvertrag schmackhaft zu machen.
Aufhebungsvertrag lautet auf betriebsbedingt im beiderseitigen Einvernehmen. Den habe ich aber noch nicht vorliegen.
Welche "betrieblichen" Gründe sollen das denn sein, dazu müsste der AG eine Sozial-Auswahl treffen (wenn es deswegen) "allgemein" Entlassungen geben soll ... und warum sollst du dann mit dieser Lösung einverstanden sein, ich denke es geht (dem AG) um deine Fehlzeiten wegen Krankheit (das wären "persönliche Gründe") ???
Ich werde das Angebot annehmen, auch weil mir bereits zweimal von ärztlicher Seite nahegelegt wurde mal für eine Zeit meinen Job ruhen zu lassen um gesundheitlich in eine bessere Verfassung zu gelangen. Hatte ich immer abgelehnt, weil von irgendetwas muss ich ja leben.
Darüber solltest du noch mal sehr gründlich nachdenken wenn du diesen Vorschlag schriftlich (zur Prüfung) erhalten hast, was deine Ärzte da so empfehlen hat für die DRV keine Bedeutung, wenn du nicht offiziell über lange Zeit AU geschrieben bist deswegen ... das wird ja sicher auch bei privaten KK irgendwie registriert ???
Dabei ist es völlig
EGAL, ob du noch Krankengeld bekommst oder nicht, das geht gesetzlich Versicherten auch nicht besser damit wenn sie mal aus allen Lohnersatzleistungen raus sind wegen langer Krankheit.
Arzt hätte gesundheitsbedingte Kündigung meinerseits unterstützt. Da bekomme ich durchaus etwas Schriftliches, wenn erforderlich.
Das mag für die AfA hilfreich sein, um damit einer Sperre bei ALGI aus dem Wege zu gehen aber die DRV interessiert das nicht als Begründung nun einen "verschlossenen Teilzeit-Arbeitsmarkt" für dich annehmen zu müssen ...
Das möchten die schon noch selbst entscheiden / feststellen dürfen, ob du insgesamt in der bisherigen Tätigkeit auch gar nicht mehr arbeiten
KANNST aus rein gesundheitlichen Gründen ....
Einkommen ist geklärt (Rente staatl.+ betrieblich).
Was genau bietet dir denn dein AG für diesen "Kuh-Handel" es ist ja noch ziemlich lange hin, bis du mal eine Alterrente bekommen kannst, wurde dir nur ein "Pauschalbetrag" genannt und du verzichtest dann damit auch gleich auf weitere Ansprüche (Urlaubsabgeltung z.B.) ... ist das wirklich so "verlockend" ... auch ohne Aussichten eine "Arbeitsmarktrente" bekommen zu können ???
Da ich mich nicht arbeitslos melde und auch kein Arbeitslosengeld beziehen werde gehen meine Fragen jetzt in Richtung DRV:
Und warum willst du darauf nun auch noch verzichten, gerade die AfA muss ja dann versuchen dich an einem anderen (leidensgerechten) Teilzeit-Arbeitsplatz unterzubringen, das kann mit dazu beitragen, dass die DRV ihre Ansichten irgendwann ändert, was deine gesundheitliche Eignung für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" betrifft ... ???
Wie erhalte ich den Anspruch auf eine volle EMR ohne Sozialleistungen? Muss ich da überhaupt was tun? Geht das überhaupt? Zahle ja zukünftig keine Pflichtbeiträge mehr ein.
Zumindest Krankheits-Zeiten (mit AU-Bescheinigung) halten diesen Anspruch aufrecht, die volle EM-Rente kannst du natürlich auch ganz regulär beantragen wenn man dir keine "Arbeitsmarkt-Rente" zugestehen möchte.
Du wirst immer zu beweisen haben, dass dir Teilzeit-Arbeit (in jeder Form) gesundheitlich auch nicht mehr möglich ist für die Zukunft, der grundsätzliche Nachweis dafür ist und bleibt eine laufende AU-Bescheinigung ...
Muss ich mich weiter arbeitsunfähig schreiben lassen z. B. für die DRV? Wer bekäme diesen Nachweis dann? Privat versichert…die interessiert das nicht.
Unbedingt, denn bisher bist du ja sonst offiziell noch immer Teilzeit "Arbeits-
FÄHIG" / Erwerbsfähig, ob du "freiwillig" darauf verzichtest und (und mit der Teil-EM-Rente + Betriebsrente) "lieber" zu Hause bleibst, ist dafür unerheblich, das darf jeder machen wie er will und sich das finanziell erlauben kann.
Wenn du deine fortbestehende Arbeits-
UNFÄHIGKEIT für diesen Zeitraum bei der DRV nicht (mehr) belegen und beweisen kannst, dann ist das dein "Privatvergnügen" und bewirkt nicht mal mehr "Anrechnungszeiten" ( =
beitragsfreie Zeiten z. B. wegen nachgewiesener Krankheit ohne Leistungsansprüche).
Die (zu Hause gesammelten AU-Bescheinigungen) kann man notfalls auch irgendwann der DRV komplett und direkt zukommen lassen (zusammen mit einem Antrag auf volle EM-Rente z.B.), dann wird sich die DRV damit wohl befassen müssen.
Die Originale sollte man aber nicht aus der Hand geben solange Kopien den gleichen Zweck erfüllen ...
Laufende Arztbesuche und Behandlungen ersetzen das übrigens
NICHT, man kann sich durchaus auch in ärztlicher Behandlung befinden
OHNE tatsächlich (bescheinigt) Arbeits-
UNFÄHIG zu sein ...
Wir waren auch schon viele Jahre wegen chronischer Erkrankungen in regelmäßiger Behandlung und haben dabei noch Voll im Schichtdienst gearbeitet (bis auf gelegentliche AU-Zeiten).
Da das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgeber aufgelöst wird …könnte ich nach einem Jahr eine Arbeitsmarktrente beantragen? Lese ich immer mal wieder. Verschlossener Teilzeitmarkt, weil gesundheitlich ohne längere AU Zeiten nicht mehr arbeitsfähig.
Das Arbeitsverhältnis wird
NICHT auf Veranlassung des AG "aufgelöst" (dann muss er dich "einseitig" regulär kündigen, was er ohne Beteiligung / Zustimmung des Integrationsamt nicht darf) sondern im "
gegenseitigen Einvernehmen" aufgehoben, das bedeutet du bist
VOLL damit einverstanden ...
Sobald du deine Unterschrift auf diesen
Aufhebungs-VERTRAG gesetzt hast ... sind die (angeblichen) Gründe darin völlig
EGAL ... und du verzichtest "freiwillig" auf alle deine Schwerbehinderten-Rechte ...
Mit den (möglicherweise negativen) Folgen dieser Entscheidung (bei AfA und DRV) wird dich dein AG dann sicher sehr gerne "alleine im Regen stehen lassen" ... du warst ja einverstanden das Arbeitsverhältnis auf diesem Wege zu beenden ...
Ob das aber so wirklich passt bin ich mir nicht sicher. Die Entscheidung ob verschlossener Arbeitsmarkt treffe ja nicht ich. Sollte ich da meinerseits was tun?
Richtig erkannt, es gibt hier schon einige EM-Teilrentner, die auch glaubten, dass sie nur den vorhandenen Teilzeit-Arbeitsplatz aufgeben brauchen (manchmal hatten es auch die Ärzte so "empfohlen") und dann bald die "Arbeitsmarktrente" bekommen werden ...
Damit gilt aber
NICHT der Teilzeit-Arbeitsmarkt nun direkt als "verschlossen", es gibt ja (zumindest theoretisch) noch andere AG, wo man diese gleiche / ähnliche Arbeit machen könnte ... es geht dabei
NUR um die (leidensgerechte / zumutbare) Tätigkeit in Teilzeit und
NICHT um den konkreten / aktuellen AG dabei.
Irgendwie habe ich das Gefühl ich übersehe etwas. Gibt es noch etwas was ich bedenken muss?
Du übersiehst jede Menge wie mir scheint, um den Anspruch auf eine EM-Vollrente durchzusetzen musst du (medizinisch belegt) beweisen können, dass dir auch Teilzeit-Arbeit absolut
NICHT mehr möglich ist in der Zukunft ... eine weiter laufende AU-Bescheinigung (für die bisherige Teilzeit-Erwerbsfähigkeit) ist dafür nur der Anfang ...
Am Ende muss klar sein (auch bei der DRV) dass du
VOLL Erwerbsgemindert bist aus rein gesundheitlichen Gründen (= Erwerbsfähigkeit ist auf
UNTER 3 Stunden täglich gesunken).
Das "beweist" man nicht unbedingt sehr überzeugend (für die DRV) durch die "freiwillige" Aufgabe eines vorhandenen (bisher leidensgerechten) Teilzeit-Arbeitsplatzes ... gegen eine (aktuell vielleicht) "verlockende Abfindung" ...
MfG Doppeloma