Hallo,
erstmal super das es dieses Forum gibt und Hilfestellung bekommt!
Ich habe eine Frage, und hoffe es kann evtl. jemand beantworten.
Folgender Sachverhalt:
Ich hatte letztes Jahr einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da meine Abteilung ins Ausland verlagert wird und ich mit meinem AG übereinkam, das es im Unternehmen keine weitere Perspektive für mich gibt.
Folgende Eckpunkte:
Arbeitsverhätnis endet zum 30.06.19
Ich bin seit 01.02.19 einvernehmlich unwiederruflich freigestellt.
Gesetzliche Kündigungsfrist wurde eingehalten
Abfindung von 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Im Aufhebungsvertrag steht, das dieser geschlossen wurde um einer ansonsten betriebsbedingter Kündigung vorzukommen.
Arbeitssuchend habe ich mich heute fristgerecht bei der AfA gemeldet.
Ich hatte mich vor Unterschrift des Aufhebungsvertrages beim Arbeitsamt informiert. Eine Sperrzeit von 12 Wochen kann nicht 100% ausgeschlossen werden. Hierzu würde erst eine Prüfung seitens des Amtes erfolgen in Bezug auf dem Passus der ansonsten betriebsbedingter Kündigung.
Falls Sperrzeit, so läuft diese wohl nach Aussage das Amtes schon während der Freistellungsphase. Somit würde ich zumindest im Fall der Arbeitslosigkeit zum 01.07. direkt mein ALG bekommen für dann halt nur noch 9 Monate.
Soweit so gut.
Jetzt meine eigentliche Frage, die ich mir jetzt erst stelle.
Was würden denn passieren, wenn ich evtl. kurz vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit(oder unerwartet auch schon morgen) krank werden würde ? Ich hoffe natürlich nicht.
Würde ich denn von der Krankenkasse Krankengeld bekommen? Oder könnten die das Verweigern, da ja evtl. eine Sperrzeit eintrifft.
Gehen wir davon aus, ich würde eine Sperrzeit von 3 Monaten erhalten, die bereits während meine Freistellung (5 Monate) läuft und ich werden z.b. noch im Juni für längere Zeit krank. Was passiert dann? Bekomme ich Krankengeld oder nicht. Müsste ich es ggf. sogar zurückzahlen etc.
Ich hoffe ich konnte meine Frage verständlich rüberbringen und würde mich freuen, ob diese jemand beantworten kann.
Wie gesagt, noch bin ich erst als Arbeitssuchend und nicht Arbeitlos gemeldet, und habe somit natürlich noch kein ALG Antrag gestellt.Eine Eingliederungsvereinbarung musste ich aber heute schon unterschreiben.
Danke schonmals und Grüße
Zeyblo
erstmal super das es dieses Forum gibt und Hilfestellung bekommt!
Ich habe eine Frage, und hoffe es kann evtl. jemand beantworten.
Folgender Sachverhalt:
Ich hatte letztes Jahr einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da meine Abteilung ins Ausland verlagert wird und ich mit meinem AG übereinkam, das es im Unternehmen keine weitere Perspektive für mich gibt.
Folgende Eckpunkte:
Arbeitsverhätnis endet zum 30.06.19
Ich bin seit 01.02.19 einvernehmlich unwiederruflich freigestellt.
Gesetzliche Kündigungsfrist wurde eingehalten
Abfindung von 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Im Aufhebungsvertrag steht, das dieser geschlossen wurde um einer ansonsten betriebsbedingter Kündigung vorzukommen.
Arbeitssuchend habe ich mich heute fristgerecht bei der AfA gemeldet.
Ich hatte mich vor Unterschrift des Aufhebungsvertrages beim Arbeitsamt informiert. Eine Sperrzeit von 12 Wochen kann nicht 100% ausgeschlossen werden. Hierzu würde erst eine Prüfung seitens des Amtes erfolgen in Bezug auf dem Passus der ansonsten betriebsbedingter Kündigung.
Falls Sperrzeit, so läuft diese wohl nach Aussage das Amtes schon während der Freistellungsphase. Somit würde ich zumindest im Fall der Arbeitslosigkeit zum 01.07. direkt mein ALG bekommen für dann halt nur noch 9 Monate.
Soweit so gut.
Jetzt meine eigentliche Frage, die ich mir jetzt erst stelle.
Was würden denn passieren, wenn ich evtl. kurz vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit(oder unerwartet auch schon morgen) krank werden würde ? Ich hoffe natürlich nicht.
Würde ich denn von der Krankenkasse Krankengeld bekommen? Oder könnten die das Verweigern, da ja evtl. eine Sperrzeit eintrifft.
Gehen wir davon aus, ich würde eine Sperrzeit von 3 Monaten erhalten, die bereits während meine Freistellung (5 Monate) läuft und ich werden z.b. noch im Juni für längere Zeit krank. Was passiert dann? Bekomme ich Krankengeld oder nicht. Müsste ich es ggf. sogar zurückzahlen etc.
Ich hoffe ich konnte meine Frage verständlich rüberbringen und würde mich freuen, ob diese jemand beantworten kann.
Wie gesagt, noch bin ich erst als Arbeitssuchend und nicht Arbeitlos gemeldet, und habe somit natürlich noch kein ALG Antrag gestellt.Eine Eingliederungsvereinbarung musste ich aber heute schon unterschreiben.
Danke schonmals und Grüße
Zeyblo