Hallo zusammen,
ich bin seit 8 Jahren bei der selben Firma angestellt. Arbeite im Büro.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen aus gesundheitlichen Gründen (Mobbing etc). Dieser beinhaltet keine Abfindung in dem Sinne, sondern ich bin bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Ich kann den Vertrag jedoch auflösen und erhalte dann den „Restbetrag + 10%“ als Abfindung.
Eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit wird es wohl nicht geben, wegen den gesundheitlichen Gründen, allerdings wird eine Abfindung angerechnet, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Wird sie in diesem Fall aber.
Meine Überlegung ist nun, was würde passieren, wenn ich den Vertrag frühzeitig beende, die restlichen Monate ausbezahlt bekomme und vorübergehend einen Job als Kellnerin annehme? Und in diesem Job dann gekündigt werde? Bekomme ich dann weiterhin kein ALG, weil quasi die Anrechnung der Abfindung meines alten Vertrages läuft? Oder sind das geschlossene Vorgänge, sobald ich einen neuen Job, egal welchen, antrete? Ich möchte nicht „daheim sitzen“ und würde gerne arbeiten und mir gleichzeitig Zeit nehmen um den richtigen Job zu finden, jedoch habe ich Angst, dass falls der Fall eintritt gekündigt zu werden, ich weder ein Angestelltenverhältnis hab’s, noch Leistung der Agentur für Arbeit beziehen kann.
Ich hoffe die Frage war verständlich genug.
Grüße,
Lilo
ich bin seit 8 Jahren bei der selben Firma angestellt. Arbeite im Büro.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen aus gesundheitlichen Gründen (Mobbing etc). Dieser beinhaltet keine Abfindung in dem Sinne, sondern ich bin bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt. Ich kann den Vertrag jedoch auflösen und erhalte dann den „Restbetrag + 10%“ als Abfindung.
Eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit wird es wohl nicht geben, wegen den gesundheitlichen Gründen, allerdings wird eine Abfindung angerechnet, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Wird sie in diesem Fall aber.
Meine Überlegung ist nun, was würde passieren, wenn ich den Vertrag frühzeitig beende, die restlichen Monate ausbezahlt bekomme und vorübergehend einen Job als Kellnerin annehme? Und in diesem Job dann gekündigt werde? Bekomme ich dann weiterhin kein ALG, weil quasi die Anrechnung der Abfindung meines alten Vertrages läuft? Oder sind das geschlossene Vorgänge, sobald ich einen neuen Job, egal welchen, antrete? Ich möchte nicht „daheim sitzen“ und würde gerne arbeiten und mir gleichzeitig Zeit nehmen um den richtigen Job zu finden, jedoch habe ich Angst, dass falls der Fall eintritt gekündigt zu werden, ich weder ein Angestelltenverhältnis hab’s, noch Leistung der Agentur für Arbeit beziehen kann.
Ich hoffe die Frage war verständlich genug.
Grüße,
Lilo