Hallo,
habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit ordentlicher Abfindung. 1 Monatsgehalt pro Jahr + 15.000€
Es steht drin "... um einer Betriebsbedingten Kündigung vorzubeugen..."
Die reguläre Kündigungsfrist laut Tarifvertrag (Verdi) wurde eingehalten.
Arbeitsverhältnis endet am 30.06.19
Bin jetzt 42 Jahre alt.
Hatte mich am 1.04.19 (Montag) telefonisch bei der Agentur gemeldet. Da wurde mir am Tel. gesagt, es wäre bereits ein Tag zu spät mit der Meldung. Ich kam aber am 29.03.19 (Freitag) aus 5 Monate Sabatical im Ausland zurück. Ist aber nicht der wesentliche Punkt, der mich hier interessiert.
Mein Ziel ist es nach Thailand auszuwandern. Im August möchte ich meine Freundin dort besuchen und mich um diverse Dinge kümmern. Dann komme ich noch mal für ein paar Monate wieder nach Dtl.
Durch die Abfindung ist mein Steuersatz dieses Jahr recht hoch und ich habe etwas Puffer mit der Abfindung. So dass ich nicht unbedingt auf ALG angewiesen wäre.
Ich möchte aber gern den ALG Anspruch sichern, falls das ganze mit Thailand nicht so klappt, wie gedacht. Oder ich mal ne „Pause“ in Dtl. Machen muss, dass ich dann auf ALG zurück greifen kann. Nun habe ich diverse Varianten gehört.
A)
Sich zum 01.07.2020 melden. Damit hätte man keinen Anspruch bis dahin. Liegt aber in der Rahmenfrist. Eine drohende Sperre aus zu spät gemeldet und Aufhebungsvertrag ist verjährt. Man muss da aber wohl genau aufpassen. Am zum 02.07.2020 wäre wohl zu spät und die 12Monate Sosvers. Arbeitsverhältnis in der Rahmenfrist passt nicht.
Dann wird meine Anspruch geprüft und wenn ich die 12Monate innerhalb 24Monate Rahmenfrist nachweisen kann, habe ich den Anspruch auf ALG.
Hier hätte ich dann 12Monate ALG Anspruch?
Den habe ich dann 4 Jahre sicher?
Krankenversichern müsste ich mich selber. Z.B. bei meiner jetzigen GKV AOK Nordost.
Werden die Beiträge aus dem Jahreseinkommen erhoben oder dem monatlichen Einkommen?
Wenn Jahreseinkommen, dann wären die Beiträge recht hoch
Wenn monatlich, dann wäre Mindestbeitrag angesagt, was ich auch ok finde.
B)
Ich melde mich zum 01.07.2019 einen Tag Arbeitssuchend an. (Ist das wording korrekt?).
Würde mich dann zum 02.07.2019 wieder abmelden als Arbeitssuchend.
Dann wird mein Anspruch geprüft und festgestellt.
Evtl. bekomme ich eine Sperre, wegen Aufhebungsvertrag und zu spät gemeldet.
D.h. 12Monate minus 3 Monate und ein bisschen = 8,5 Monate ALG Anspruch.
Diesen Anspruch habe ich dann 4 Jahre sicher?
Dann habe ich noch das Thema Aufhebungsvertrag.
Dieser wurde in der Firma, wegen Umstrukturierung, angeboten. Da kann ich auch Artikel aus der Presse zum Termin mitnehmen.
Ich war davor auch längere Zeit krank geschrieben wegen Depression (Stichwort Burnout). Mein Psychiater würde mir mit einem Atest helfen, hat er gesagt.
Am 21.06. habe ich nen Termin bei der Agentur. Da soll ich dann ein Formular ausgefüllt mitbringen. „Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag“
Da weiß ich nicht, was ich da am besten reinschreibe, ohne negative Folgen zu befürchten. Muss der Fragebogen überhaupt ausgefüllt werden?
Eigentlich würde ich auch gerne Weiterbildungen machen, die meine Auswanderung und Jobsuche im Ausland verbessert. Tatsächlich möchte ich gerne etwas arbeiten, was mir auch Spaß macht.
Dachte an bestimmte Projektmanagement Zertifizierungen und Schulungen an großen IT Systemen, wie SAP oder was ähnliches.
Vielen Dank und Grüße
Yoda
habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben mit ordentlicher Abfindung. 1 Monatsgehalt pro Jahr + 15.000€
Es steht drin "... um einer Betriebsbedingten Kündigung vorzubeugen..."
Die reguläre Kündigungsfrist laut Tarifvertrag (Verdi) wurde eingehalten.
Arbeitsverhältnis endet am 30.06.19
Bin jetzt 42 Jahre alt.
Hatte mich am 1.04.19 (Montag) telefonisch bei der Agentur gemeldet. Da wurde mir am Tel. gesagt, es wäre bereits ein Tag zu spät mit der Meldung. Ich kam aber am 29.03.19 (Freitag) aus 5 Monate Sabatical im Ausland zurück. Ist aber nicht der wesentliche Punkt, der mich hier interessiert.
Mein Ziel ist es nach Thailand auszuwandern. Im August möchte ich meine Freundin dort besuchen und mich um diverse Dinge kümmern. Dann komme ich noch mal für ein paar Monate wieder nach Dtl.
Durch die Abfindung ist mein Steuersatz dieses Jahr recht hoch und ich habe etwas Puffer mit der Abfindung. So dass ich nicht unbedingt auf ALG angewiesen wäre.
Ich möchte aber gern den ALG Anspruch sichern, falls das ganze mit Thailand nicht so klappt, wie gedacht. Oder ich mal ne „Pause“ in Dtl. Machen muss, dass ich dann auf ALG zurück greifen kann. Nun habe ich diverse Varianten gehört.
A)
Sich zum 01.07.2020 melden. Damit hätte man keinen Anspruch bis dahin. Liegt aber in der Rahmenfrist. Eine drohende Sperre aus zu spät gemeldet und Aufhebungsvertrag ist verjährt. Man muss da aber wohl genau aufpassen. Am zum 02.07.2020 wäre wohl zu spät und die 12Monate Sosvers. Arbeitsverhältnis in der Rahmenfrist passt nicht.
Dann wird meine Anspruch geprüft und wenn ich die 12Monate innerhalb 24Monate Rahmenfrist nachweisen kann, habe ich den Anspruch auf ALG.
Hier hätte ich dann 12Monate ALG Anspruch?
Den habe ich dann 4 Jahre sicher?
Krankenversichern müsste ich mich selber. Z.B. bei meiner jetzigen GKV AOK Nordost.
Werden die Beiträge aus dem Jahreseinkommen erhoben oder dem monatlichen Einkommen?
Wenn Jahreseinkommen, dann wären die Beiträge recht hoch
Wenn monatlich, dann wäre Mindestbeitrag angesagt, was ich auch ok finde.
B)
Ich melde mich zum 01.07.2019 einen Tag Arbeitssuchend an. (Ist das wording korrekt?).
Würde mich dann zum 02.07.2019 wieder abmelden als Arbeitssuchend.
Dann wird mein Anspruch geprüft und festgestellt.
Evtl. bekomme ich eine Sperre, wegen Aufhebungsvertrag und zu spät gemeldet.
D.h. 12Monate minus 3 Monate und ein bisschen = 8,5 Monate ALG Anspruch.
Diesen Anspruch habe ich dann 4 Jahre sicher?
Dann habe ich noch das Thema Aufhebungsvertrag.
Dieser wurde in der Firma, wegen Umstrukturierung, angeboten. Da kann ich auch Artikel aus der Presse zum Termin mitnehmen.
Ich war davor auch längere Zeit krank geschrieben wegen Depression (Stichwort Burnout). Mein Psychiater würde mir mit einem Atest helfen, hat er gesagt.
Am 21.06. habe ich nen Termin bei der Agentur. Da soll ich dann ein Formular ausgefüllt mitbringen. „Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag“
Da weiß ich nicht, was ich da am besten reinschreibe, ohne negative Folgen zu befürchten. Muss der Fragebogen überhaupt ausgefüllt werden?
Eigentlich würde ich auch gerne Weiterbildungen machen, die meine Auswanderung und Jobsuche im Ausland verbessert. Tatsächlich möchte ich gerne etwas arbeiten, was mir auch Spaß macht.
Dachte an bestimmte Projektmanagement Zertifizierungen und Schulungen an großen IT Systemen, wie SAP oder was ähnliches.
Vielen Dank und Grüße
Yoda