Hallo zusammen,
ich habe mich gerade hier angemeldet aber schon einige Male mir hier hilfreichen Rat angelesen. Dafür danke ich euch erstmal
Nun zu meinem jetzigen Problem:
Ich wohne seit 1998 in einem Mehrfamilienhaus und habe 2000 und 2002 meine Kinder (der Vater wohnt auch in dem Haus, schon länger als ich) bekommen.
2000 habe ich das erste Mal mit der Arge zutun gehabt weil ich Aufgrund meiner Schwangerschaft nicht wieder Eingestellt wurde und mein Arbeitslosengeld ausgelaufen war. Da lief eigentlich alles problemlos, Geld wurde bewilligt, Wohnung angeschaut.
Nach meinem Erziehungsurlaub besuchte ich bis Juli 2008 eine Fachschule und bekam in dieser Zeit Förderung durch die KfW-Bank.
Ab Juli habe ich also wieder ALGII beantragt was auch zügig bewilligt wurde.
Der Ärger begann im September als 2 "nette" Frauen vom Amt einen Hausbesuch machen wollten. Ich habe sie nicht rein gelassen und um einen Termin gebeten. Einen konkreten Grund haben sie mir nicht genannt, geswchweigedenn sich vorgestellt. Nach einigen sehr unfreundlichen hin und her und Fragen über mich und den Kindesvater haben sie sich schließlich verabschiedet.
Danach haben sie unsere Nachbarn befragt und hatten ein langes Gespräch mit ihnen. Ich habe sie heimlich aus dem Fenster beobachtet.
Im November kam dann endlich ein Brief vom Amt mit der einstweiligen Einstellung aller Zahlungen an mich, ich sollte in der Anhörung den neuen Antrag der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen. Das habe ich natürlich nicht gemacht weil es keine Bedarfsgemeinschaft gibt.
So habe ich es auch geschrieben.
Heute ist nun der Aufhebungsbescheid gekommen mit der Begründung § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr.4 - SGB X
Das heißt also das ich in besonders schweren Maße die erforderliche Sorgfalt verletzt habe??? Ich frage mich nur wie. Ein Termin zur Wohnungsbesichtigung wurde nie vorgeschlagen. Jetzt schreiben sie das sie nicht prüfen konnten das der Vater in einer anderen Wohnung wohnt weil ich die Besichtigung meiner Wohnung abgelehnt habe.
Außerdem steht in meinem Mietvertrag das 3 Personen (ich und die Kinder) in der Wohnung wohnen und 2000 wurde die Wohnung schon einmal besichtigt.
Wie soll ich belegen das er in einer eigenen Wohnung wohnt? Und außerdem müsste ich ja dann bei jedem anderen Mieter mit der Adresse belegen das wir nicht zusammen leben.
Ich möchte nun einen Widerspruch schreiben und habe mich dazu hier schon belesen.
Dazu beantrage ich gleich Akteneinsicht weil ich die "Bedarfsgemeinschaft" mir überhaupt nicht erklären kann (ich vermute mal es kommt von den Nachbarn).
Nun wollte ich wissen wie es mit der Krankenkasse aussieht? Da sind wir doch bestimmt gar nicht mehr versichert oder? Und ab wann, der einstweiligen Einstellung oder ab Aufhebungsbescheid?
Und wie soll es weiter gehen? Ich habe seit Dezember keine Miete und Telefon mehr bezahlt. Die Anteiligen Beförderungskosten für die Kids muß ich bezahlen sonst kommen sie nicht in die Schule.
Selbst wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft wären müssten wir ja dann zusammen ziehen, was wir ja gar nicht wollen. 2 Wohnungen bezahlen sie doch nicht.
Der Vater ist selbstständig und lebt selbst am Existenzminimum, Unterhalt bezahlt er demnach nicht. Ich glaube auch nicht das er eine Krankenversicherung hat. Er würde vielleicht sogar noch Geld vom Amt bekommen wenn er es beantragen würde. Das will er aber nicht.
Und was muss ich machen wenn ich aufs Sozialgericht gehen will? Ich habe was gelesen das man nach 3 Monaten ohne Geld klagen kann.
Wo muss ich das machen und was brauche ich dafür alles?
Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe.
LG Tina
ich habe mich gerade hier angemeldet aber schon einige Male mir hier hilfreichen Rat angelesen. Dafür danke ich euch erstmal

Nun zu meinem jetzigen Problem:
Ich wohne seit 1998 in einem Mehrfamilienhaus und habe 2000 und 2002 meine Kinder (der Vater wohnt auch in dem Haus, schon länger als ich) bekommen.
2000 habe ich das erste Mal mit der Arge zutun gehabt weil ich Aufgrund meiner Schwangerschaft nicht wieder Eingestellt wurde und mein Arbeitslosengeld ausgelaufen war. Da lief eigentlich alles problemlos, Geld wurde bewilligt, Wohnung angeschaut.
Nach meinem Erziehungsurlaub besuchte ich bis Juli 2008 eine Fachschule und bekam in dieser Zeit Förderung durch die KfW-Bank.
Ab Juli habe ich also wieder ALGII beantragt was auch zügig bewilligt wurde.
Der Ärger begann im September als 2 "nette" Frauen vom Amt einen Hausbesuch machen wollten. Ich habe sie nicht rein gelassen und um einen Termin gebeten. Einen konkreten Grund haben sie mir nicht genannt, geswchweigedenn sich vorgestellt. Nach einigen sehr unfreundlichen hin und her und Fragen über mich und den Kindesvater haben sie sich schließlich verabschiedet.
Danach haben sie unsere Nachbarn befragt und hatten ein langes Gespräch mit ihnen. Ich habe sie heimlich aus dem Fenster beobachtet.
Im November kam dann endlich ein Brief vom Amt mit der einstweiligen Einstellung aller Zahlungen an mich, ich sollte in der Anhörung den neuen Antrag der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen. Das habe ich natürlich nicht gemacht weil es keine Bedarfsgemeinschaft gibt.
So habe ich es auch geschrieben.
Heute ist nun der Aufhebungsbescheid gekommen mit der Begründung § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr.4 - SGB X
Das heißt also das ich in besonders schweren Maße die erforderliche Sorgfalt verletzt habe??? Ich frage mich nur wie. Ein Termin zur Wohnungsbesichtigung wurde nie vorgeschlagen. Jetzt schreiben sie das sie nicht prüfen konnten das der Vater in einer anderen Wohnung wohnt weil ich die Besichtigung meiner Wohnung abgelehnt habe.
Außerdem steht in meinem Mietvertrag das 3 Personen (ich und die Kinder) in der Wohnung wohnen und 2000 wurde die Wohnung schon einmal besichtigt.
Wie soll ich belegen das er in einer eigenen Wohnung wohnt? Und außerdem müsste ich ja dann bei jedem anderen Mieter mit der Adresse belegen das wir nicht zusammen leben.
Ich möchte nun einen Widerspruch schreiben und habe mich dazu hier schon belesen.
Dazu beantrage ich gleich Akteneinsicht weil ich die "Bedarfsgemeinschaft" mir überhaupt nicht erklären kann (ich vermute mal es kommt von den Nachbarn).
Nun wollte ich wissen wie es mit der Krankenkasse aussieht? Da sind wir doch bestimmt gar nicht mehr versichert oder? Und ab wann, der einstweiligen Einstellung oder ab Aufhebungsbescheid?
Und wie soll es weiter gehen? Ich habe seit Dezember keine Miete und Telefon mehr bezahlt. Die Anteiligen Beförderungskosten für die Kids muß ich bezahlen sonst kommen sie nicht in die Schule.
Selbst wenn wir eine Bedarfsgemeinschaft wären müssten wir ja dann zusammen ziehen, was wir ja gar nicht wollen. 2 Wohnungen bezahlen sie doch nicht.
Der Vater ist selbstständig und lebt selbst am Existenzminimum, Unterhalt bezahlt er demnach nicht. Ich glaube auch nicht das er eine Krankenversicherung hat. Er würde vielleicht sogar noch Geld vom Amt bekommen wenn er es beantragen würde. Das will er aber nicht.
Und was muss ich machen wenn ich aufs Sozialgericht gehen will? Ich habe was gelesen das man nach 3 Monaten ohne Geld klagen kann.
Wo muss ich das machen und was brauche ich dafür alles?
Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe.
LG Tina