berliner_geli
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Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Folgende Situation. Unser Sohn lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Freundin und 4 Kindern. Er ist erwerbstätig und die Freundin zu Hause. Mit dem letztgeborenen Kind hat das Jobcenter sie aufgefordert Kindergeldzuschlag zu beantragen, damit sie aus dem HartzIV-Bezug rauskommen. Soweit so gut, nun haben Sie aber einen Aufhebungsbescheid bekommen, dass sie auf eigenen Wunsch keine Bezüge mehr nach Hartz IV bekommen.
Macht es Sinn, dagenen Widerspruch einzulegen und welche Konsequenzen hätte es, wenn man keinen Widerspruch einlegt.
LG Geli
vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Folgende Situation. Unser Sohn lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Freundin und 4 Kindern. Er ist erwerbstätig und die Freundin zu Hause. Mit dem letztgeborenen Kind hat das Jobcenter sie aufgefordert Kindergeldzuschlag zu beantragen, damit sie aus dem HartzIV-Bezug rauskommen. Soweit so gut, nun haben Sie aber einen Aufhebungsbescheid bekommen, dass sie auf eigenen Wunsch keine Bezüge mehr nach Hartz IV bekommen.
Macht es Sinn, dagenen Widerspruch einzulegen und welche Konsequenzen hätte es, wenn man keinen Widerspruch einlegt.
LG Geli