E
ExitUser
Gast
Hallo liebe Fori's,
meine Frau hatte einen gültigen VA vom 6.11.12. Dieser wurde nach
§44 Abs. 1 SGB X gekündigt.
§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Ist eine Kündigung des VA nach diesem § überhaupt möglich????
Das ist die Frage worum es mir geht, alles andere ist belanglos.
Soweit ich das verstehe nein. Aber vieleicht weiß jemand von Euch darüber Bescheid.
Würde meinem JC gerne weiter Stress bereiten.

meine Frau hatte einen gültigen VA vom 6.11.12. Dieser wurde nach
§44 Abs. 1 SGB X gekündigt.
§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
Ist eine Kündigung des VA nach diesem § überhaupt möglich????
Das ist die Frage worum es mir geht, alles andere ist belanglos.
Soweit ich das verstehe nein. Aber vieleicht weiß jemand von Euch darüber Bescheid.
Würde meinem JC gerne weiter Stress bereiten.

