Hallo, hier gehts um die Kappung des Bedarfs der KdU bei einem "nicht erforderlichem" Umzug (§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II).
Nach einem Urteil des SG Berlin vom 11. November 2011 - Az. S 37 AS 14345/11 ist eine Kappung des Bedarfs der KdU bei "nicht erforderlichem" Umzug (lt. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II) nur für die Dauer von 2 Jahren möglich (https://openjur.de/u/282748.html - Punkte 32.-35.).
In einem anderen Urteil muss zumindest eine Anpassung des Bedarfs erfolgen: SG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2010 - Az. S 82 AS 7352/09 (https://openjur.de/u/285708.html).
Auch hier wird darauf hingewiesen: https://www.juris.de/jportal/portal...gbii&wt_mc=rss.jpk-sgbii&nid=jpk-SGBB-3SR0041 (Punkt 142)
Jetzt meine Frage: Mit welcher Begründung (Grundlage) schreibt man einen Antrag (oder Überprüfungsantrag?) auf Anpassung der KdU - oder besser, wie schreibt man einen Antrag auf komplette Übernahme der derzeitigen (und auch angemessenen) KdU.
Schon mal Dank an alle, die hier weiterhelfen können!
Nach einem Urteil des SG Berlin vom 11. November 2011 - Az. S 37 AS 14345/11 ist eine Kappung des Bedarfs der KdU bei "nicht erforderlichem" Umzug (lt. § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II) nur für die Dauer von 2 Jahren möglich (https://openjur.de/u/282748.html - Punkte 32.-35.).
In einem anderen Urteil muss zumindest eine Anpassung des Bedarfs erfolgen: SG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2010 - Az. S 82 AS 7352/09 (https://openjur.de/u/285708.html).
Auch hier wird darauf hingewiesen: https://www.juris.de/jportal/portal...gbii&wt_mc=rss.jpk-sgbii&nid=jpk-SGBB-3SR0041 (Punkt 142)
Jetzt meine Frage: Mit welcher Begründung (Grundlage) schreibt man einen Antrag (oder Überprüfungsantrag?) auf Anpassung der KdU - oder besser, wie schreibt man einen Antrag auf komplette Übernahme der derzeitigen (und auch angemessenen) KdU.
Schon mal Dank an alle, die hier weiterhelfen können!