Einen sonnigen Tag wünsche ich 
kurz die Fakten:
Volle befristete EM-Rente rückwirkend ab 03/2012 bewilligt
Aufhebung Alg 2 nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ganz zum 01/2013
Letzte Alg 2 Zahlung erfolgte in 11/2012 für Dezember 2012
Erste Rentenzahlung erfolgt Ende 01/2013 für Januar 2013
Volle Verrechnung zwischen JC und DRV erfolgte
Beantragung Wohngeld rückwirkend ab Bezug von Alg 2
Wohngeldstelle sagt Nein, weil kein Antrag gestellt, Wohngeld erst ab 02/2013
Wohngeldstelle sagt, im Januar entsteht "Finanzierungslücke", ich soll Sozialgeld beantragen
Unterlagen für Beantragung Sozialgeld abgeholt
Zusatz-Fax an Wohngeldstelle bzgl. rückwirkende Bewilligung unter Berufung auf § 28 SGB X
Heute kam Schreiben von Wohngeldstelle, Alg 2 wurde ab 01/2013 ganz aufgehoben, es bestünde somit frühestens ab 01/2013 ein Wohngeldanspruch.
Ferner steht erneut im Schreiben, dass im Januar eine Finanzierungslücke besteht, so dass ggf. Anspruch auf Sozialgeld besteht, was ich gerade prüfen lasse.
Vor einer Entscheidung des Wohngeldamtes ist die Entscheidung des Sozialamtes abzuwarten, eine Wohngeld-Probeberechnung wurde bereits an das Sozialamt weitergeleitet.
Irgendwie habe ich das Gefühl, hier hin- und hergeschoben zu werden...
Meine Netto-EM-Rente würde 80% des Mindesteinkommens für Wohngeld erreichen (dies sogar etwas übersteigen) und nach Möglichkeit möchte ich eben nicht Sozialgeld erhalten (hat familiäre Gründe).
Fragen:
1.)
Hat die Wohngeldstelle tatsächlich recht? Ist Wohngeld nicht eine vorrangige Leistung vor Sozialgeld?! Und warum nicht rückwirkend ab Bezug Alg 2?
2.)
Muss ich Sozialgeld beantragen, wenn ich auch so mit Wohngeld über die Runden komme? Wohl Nein.
3.)
Widerspruch des Aufhebungsbescheides über Bewilligung von Alg 2 stellen, mit der Begründung, dass die vollen KDU-Kosten abgerechnet wurden?
Denke, das war es erst einmal.
Danke vorab und liebe Grüße aus Hamburg
DJL

kurz die Fakten:
Volle befristete EM-Rente rückwirkend ab 03/2012 bewilligt
Aufhebung Alg 2 nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ganz zum 01/2013
Letzte Alg 2 Zahlung erfolgte in 11/2012 für Dezember 2012
Erste Rentenzahlung erfolgt Ende 01/2013 für Januar 2013
Volle Verrechnung zwischen JC und DRV erfolgte
Beantragung Wohngeld rückwirkend ab Bezug von Alg 2
Wohngeldstelle sagt Nein, weil kein Antrag gestellt, Wohngeld erst ab 02/2013
Wohngeldstelle sagt, im Januar entsteht "Finanzierungslücke", ich soll Sozialgeld beantragen
Unterlagen für Beantragung Sozialgeld abgeholt
Zusatz-Fax an Wohngeldstelle bzgl. rückwirkende Bewilligung unter Berufung auf § 28 SGB X
Heute kam Schreiben von Wohngeldstelle, Alg 2 wurde ab 01/2013 ganz aufgehoben, es bestünde somit frühestens ab 01/2013 ein Wohngeldanspruch.
Ferner steht erneut im Schreiben, dass im Januar eine Finanzierungslücke besteht, so dass ggf. Anspruch auf Sozialgeld besteht, was ich gerade prüfen lasse.
Vor einer Entscheidung des Wohngeldamtes ist die Entscheidung des Sozialamtes abzuwarten, eine Wohngeld-Probeberechnung wurde bereits an das Sozialamt weitergeleitet.
Irgendwie habe ich das Gefühl, hier hin- und hergeschoben zu werden...
Meine Netto-EM-Rente würde 80% des Mindesteinkommens für Wohngeld erreichen (dies sogar etwas übersteigen) und nach Möglichkeit möchte ich eben nicht Sozialgeld erhalten (hat familiäre Gründe).
Fragen:
1.)
Hat die Wohngeldstelle tatsächlich recht? Ist Wohngeld nicht eine vorrangige Leistung vor Sozialgeld?! Und warum nicht rückwirkend ab Bezug Alg 2?
2.)
Muss ich Sozialgeld beantragen, wenn ich auch so mit Wohngeld über die Runden komme? Wohl Nein.
3.)
Widerspruch des Aufhebungsbescheides über Bewilligung von Alg 2 stellen, mit der Begründung, dass die vollen KDU-Kosten abgerechnet wurden?
Denke, das war es erst einmal.
Danke vorab und liebe Grüße aus Hamburg
DJL
