Der Unbeugsame
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Hallo zusammen,
hier:
www.kanzlei-hallermann.de
ist zu lesen:
Administrationshinweis...
Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?
Danke Euch.
Schöne Grüße
DU
hier:

Arbeitsbescheinigung – was Arbeitnehmer wissen sollten | Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann
Das Arbeitsamt verlangt eine Arbeitsbescheinigung, bevor es Arbeitslosengeld auszahlt. Was ist das und was droht, wenn keine Bescheinigung vorliegt?

ist zu lesen:
Dieses Vorgehen sollten Arbeitslose nicht ohne Weiteres tolerieren! Es ist in erster Linie die Pflicht des Arbeitgebers, eine korrekte Arbeitsbescheinigung vorzulegen. Stellt dieser das Dokument nicht aus, muss die Arbeitsagentur sich grundsätzlich mit den ihr vorliegenden Informationen begnügen oder selbst ermitteln. Auf dieser Grundlage hat sie zumindest vorläufig das Arbeitslosengeld auszuzahlen. Leider ist die Behörde oft anderer Auffassung und muss daher erst durch anwaltliches Schreiben überzeugt werden.
Administrationshinweis...
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Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?
Danke Euch.
Schöne Grüße
DU