Nikki78
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Hallo,
ich beziehe ALG 2 und habe eine Anhörung erhalten für einen angeblich verpaßten Termin, tatsächlich habe ich keine Kenntnis über eine Einladung.
In der Anhörung wird unten erwähnt: "Ḱommen Sie der Mitwirkungspflicht nachträglich nach, kann unter den Umständen des Einzelfalles die Kürzung beendet werden, sie darf ab dem Zeitpunkt nicht länger als 1 Monat dauern" (Sinngemäß)
Nun meine Frage:
Sollte man schon in der Antwort zur Anhörung, einen neuen Termin beantragen - Oder beginnt dieses Prozedere erst ab Kenntnis über eine Minderung?
ich beziehe ALG 2 und habe eine Anhörung erhalten für einen angeblich verpaßten Termin, tatsächlich habe ich keine Kenntnis über eine Einladung.
In der Anhörung wird unten erwähnt: "Ḱommen Sie der Mitwirkungspflicht nachträglich nach, kann unter den Umständen des Einzelfalles die Kürzung beendet werden, sie darf ab dem Zeitpunkt nicht länger als 1 Monat dauern" (Sinngemäß)
Nun meine Frage:
Sollte man schon in der Antwort zur Anhörung, einen neuen Termin beantragen - Oder beginnt dieses Prozedere erst ab Kenntnis über eine Minderung?