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Wie in jedem Jahr um diese Zeit, laufen in vielen Betrieben „Entlassungswellen“ zum Jahresende und man weiß nie, ob man diesmal auch bei denen ist, die gehen müssen, oder ob man noch bleiben kann. Vorsorglich schon einmal ein paar Fragen zum Eintritt des "schlimmsten Falls":
Wie ist das, wenn man zwar jahrelang in einem Betrieb beschäftigt war und Anspruch auf ALG I erworben hat, dieses aber aufgrund eines niedrigen Gehalts nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern; man also gezwungen ist, mit ALG II aufzustocken?
Klar ist:
Wann sollte der ALG II -Antrag auf Aufstockung gestellt werden???
Bei uns sind AfA und JC in zwei ganz verschiedenen Gebäuden untergebracht, die weit voneinander entfernt liegen und strikt voneinander getrennt sind.
Wer übernimmt in einer Optionskommune die Arbeitsvermittlung: AfA oder JC ?
Mir wäre die Vermittlung durch die AfA natürlich als ALG I – Empfänger sehr viel lieber, weil ich hier wenigstens noch den ein oder anderen Bildungsträger hätte, der nicht ganz sinnentleert arbeitet und noch ein paar Fortbildungen anbietet, von denen ich als Kunde im JC nur träumen könnte.
Wie ist das, wenn man zwar jahrelang in einem Betrieb beschäftigt war und Anspruch auf ALG I erworben hat, dieses aber aufgrund eines niedrigen Gehalts nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern; man also gezwungen ist, mit ALG II aufzustocken?
Klar ist:
- Sobald einem die Kündigung tatsächlich vorliegt (z.B. Kündigung vom 30. September zum 31. Dezember),
- muss man sich bei der AfA arbeitssuchend melden (z.B. am 01. Oktober),
- bekommt die entsprechenden Unterlagen und Formulare zur Antragsstellung
und einen Abgabetermin, damit man sich arbeitslos melden kann,wenn es so weit ist (z.B. am 02. Januar)
Wann sollte der ALG II -Antrag auf Aufstockung gestellt werden???
- Gleich zusammen mit der „Arbeitssuchend“-Meldung (z.B. am 01. Oktober)?
- Oder erst zeitgleich bei Abgabe der Anträge auf ALG I (z.B. am 02. Januar)?
- Oder erst später, wenn einem der ALG I – Bewilligungsbescheid vorliegt?
Bei uns sind AfA und JC in zwei ganz verschiedenen Gebäuden untergebracht, die weit voneinander entfernt liegen und strikt voneinander getrennt sind.
Wer übernimmt in einer Optionskommune die Arbeitsvermittlung: AfA oder JC ?
Mir wäre die Vermittlung durch die AfA natürlich als ALG I – Empfänger sehr viel lieber, weil ich hier wenigstens noch den ein oder anderen Bildungsträger hätte, der nicht ganz sinnentleert arbeitet und noch ein paar Fortbildungen anbietet, von denen ich als Kunde im JC nur träumen könnte.