Hallo,
folgender Sachverhalt.
BG-Person sagt leider bei FM-Termin das uns die Wohnung fristgemäß gekündigt wurde. Ich meinte daraufhin, dass die Wohnung ohne Grund gekündigt wurde und die Kündigung daher rechtswidrig ist. Anwältin ist auch dran, wurde dem FM mitgeteilt.
Fristgemäße Kündigung ist somit vom Tisch.
Nun kam vor etwas über einem Monat auf einmal ein Schreiben, dass man mitteilen müsse, ob man noch in der Wohnung lebt und den Mietabgang nachweisen. Dieses wurde auch direkt per Fax (Schreiben aufgesetzt, händisch unterschrieben, eingescannt usw.) gemacht, mitgeteilt, dass man noch in der Wohnung lebt und auch Nachweise über die Mietzahlungen.
Damit dachte ich wäre das Thema gegessen.
Heute kam dann ein Schreiben vom JC, obwohl man dem nachgekommen ist, dass sie eine Vermieterbescheinigung wollen. Auf dieser steht nichts vom JC, allerdings BG-Nummer und so ein Scan-Code.
Da es angeblich einen Verdacht gibt, muss dieses ausgefüllt werden vom Vermieter?
Mal davon abgesehen, dass der Vermieter weder innerhalb von 8 Tagen reagieren wird, geht es ihn auch nichts an, dass wir Sozialleistungen bekommen. Ich bezweifel, dass er es überhaupt ausfüllen wird, da wir derzeit anwaltlich gegen ihn vorgehen und er versucht mit allen illegalen Möglichkeiten uns direkt aus der Wohnung rauszubekommen (dieses nur am Rande).
WBA wurde gerade wegen Selbstständigkeit um 6 Monate verlängert, also auch mit den derzeitigen Mietkosten.
Google habe ich bereits genutzt, aber irgendwie will er heute nichts anzeigen, vielleicht weil ich gerade wieder einen Depressionsschub bekomme. Dachte so eine Bescheinigung dürfe nicht gefordert werden, aber kann auch sein, da es hier ein Sonderfall ist, weil es angeblich nen Verdacht gibt. Und auch, weil ja gar nicht Jobcenter auf der Bescheinigung steht. Finde nicht mal das Urteil vom BSG mit dem Datenschutz und Sozialgeheimnis, nur andere Urteile
Kann mir vielleicht jemand helfen?
folgender Sachverhalt.
BG-Person sagt leider bei FM-Termin das uns die Wohnung fristgemäß gekündigt wurde. Ich meinte daraufhin, dass die Wohnung ohne Grund gekündigt wurde und die Kündigung daher rechtswidrig ist. Anwältin ist auch dran, wurde dem FM mitgeteilt.
Fristgemäße Kündigung ist somit vom Tisch.
Nun kam vor etwas über einem Monat auf einmal ein Schreiben, dass man mitteilen müsse, ob man noch in der Wohnung lebt und den Mietabgang nachweisen. Dieses wurde auch direkt per Fax (Schreiben aufgesetzt, händisch unterschrieben, eingescannt usw.) gemacht, mitgeteilt, dass man noch in der Wohnung lebt und auch Nachweise über die Mietzahlungen.
Damit dachte ich wäre das Thema gegessen.
Heute kam dann ein Schreiben vom JC, obwohl man dem nachgekommen ist, dass sie eine Vermieterbescheinigung wollen. Auf dieser steht nichts vom JC, allerdings BG-Nummer und so ein Scan-Code.
Da es angeblich einen Verdacht gibt, muss dieses ausgefüllt werden vom Vermieter?
Mal davon abgesehen, dass der Vermieter weder innerhalb von 8 Tagen reagieren wird, geht es ihn auch nichts an, dass wir Sozialleistungen bekommen. Ich bezweifel, dass er es überhaupt ausfüllen wird, da wir derzeit anwaltlich gegen ihn vorgehen und er versucht mit allen illegalen Möglichkeiten uns direkt aus der Wohnung rauszubekommen (dieses nur am Rande).
WBA wurde gerade wegen Selbstständigkeit um 6 Monate verlängert, also auch mit den derzeitigen Mietkosten.
Google habe ich bereits genutzt, aber irgendwie will er heute nichts anzeigen, vielleicht weil ich gerade wieder einen Depressionsschub bekomme. Dachte so eine Bescheinigung dürfe nicht gefordert werden, aber kann auch sein, da es hier ein Sonderfall ist, weil es angeblich nen Verdacht gibt. Und auch, weil ja gar nicht Jobcenter auf der Bescheinigung steht. Finde nicht mal das Urteil vom BSG mit dem Datenschutz und Sozialgeheimnis, nur andere Urteile
Kann mir vielleicht jemand helfen?