Hallo, ich habe am 01.03.2019 ein schreiben vom Jobcenter bekommen in dem steht:
Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt.
Durch ein Datenabgleich (Paragraph 52 DGB II ) wurde bekannt, dass sie im Jahr 2017 Kapitalerträge in Höhe von 14,00 Euro hatten.
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw bestanden hat.
Folgende Unterlagen bzw Angaben werden hierzu noch benötigt.
•Kontoauszüge
•Bausparvertrag sowie einen Nachweis über den Stand des Bausparvertrags
Ich benötige Angaben für die Zeit 2017
Bitte reichen Sie mir diese bis zum 17.03.2019 ein.
Jetzt kommt meine frage diesbezüglich.
Ich habe 2017 alg 1 bezogen (kein ALG2) und habe mir mein Bausparvertrag (967,72€) und meine Lebensversicherung (1,832,40€) auszahlen lassen. Ich habe Alg 1 vom 01.01.2017 bis zum 30.10.2018 bezogen. Den Betrag vom Bausparvertrag habe ich am 5.12.2017 auf mein Bankkonto erhalten und den der Lebensversicherung am 14.12.2017
Alg 2 beziehe ich seit dem 01.10.2018.
Muss ich mit Sanktionen rechnen oder anderen Scherereien weil ich die Auszahlung nicht beim jobcenter angegeben habe?
Ich habe überhaupt kein plan von der Materie und würde euch bitten, ob ihr mir diesbezüglich Tips geben könnt wie ich weiter vorgehen soll
Mfg
Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt.
Durch ein Datenabgleich (Paragraph 52 DGB II ) wurde bekannt, dass sie im Jahr 2017 Kapitalerträge in Höhe von 14,00 Euro hatten.
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw bestanden hat.
Folgende Unterlagen bzw Angaben werden hierzu noch benötigt.
•Kontoauszüge
•Bausparvertrag sowie einen Nachweis über den Stand des Bausparvertrags
Ich benötige Angaben für die Zeit 2017
Bitte reichen Sie mir diese bis zum 17.03.2019 ein.
Jetzt kommt meine frage diesbezüglich.
Ich habe 2017 alg 1 bezogen (kein ALG2) und habe mir mein Bausparvertrag (967,72€) und meine Lebensversicherung (1,832,40€) auszahlen lassen. Ich habe Alg 1 vom 01.01.2017 bis zum 30.10.2018 bezogen. Den Betrag vom Bausparvertrag habe ich am 5.12.2017 auf mein Bankkonto erhalten und den der Lebensversicherung am 14.12.2017
Alg 2 beziehe ich seit dem 01.10.2018.
Muss ich mit Sanktionen rechnen oder anderen Scherereien weil ich die Auszahlung nicht beim jobcenter angegeben habe?
Ich habe überhaupt kein plan von der Materie und würde euch bitten, ob ihr mir diesbezüglich Tips geben könnt wie ich weiter vorgehen soll
Mfg
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