herrmannretd
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- 14 Januar 2019
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Guten Tag,
ich erhalte Leistungen nach SGB II und habe eine verpflichtende Einladung zu einer persönlichen Vorsprache im Jobcenter nach § 61 SGB I bekommen. Es soll geklärt werden ob ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.
Ich hatte einige Meldeaufforderungen verpasst und auch keine Gründe mitgeteilt.
Sollte ich zu dem Termin nicht antreten wird die Zahlung der Leistung eingestellt. Als weitere Begründung ist aufgeführt:
Ich wäre zwar per Post erreichbar aber es könnte sein das ich mich nicht wie gewünscht im orts und zeitnahen Bereich aufhalte.
Sie beharren auf ein persönliches Gespräch ansonsten wird die Leistung komplett einbehalten.
Ist die Verpflichtung zum persönlichen Gespräch wirklich verpflichtend?
Und kann die Geldleistung aufgrund von verpassten Meldeterminen zu 100% entzogen werden?
Es gibt keine Änderung in meinen leistungsrelevanten Verhältnissen. Im September hatte ich den letzten Weiterbewilligungsantrag abgegeben der bis September 2019 gültig ist.
Danke
ich erhalte Leistungen nach SGB II und habe eine verpflichtende Einladung zu einer persönlichen Vorsprache im Jobcenter nach § 61 SGB I bekommen. Es soll geklärt werden ob ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.
Ich hatte einige Meldeaufforderungen verpasst und auch keine Gründe mitgeteilt.
Sollte ich zu dem Termin nicht antreten wird die Zahlung der Leistung eingestellt. Als weitere Begründung ist aufgeführt:
Ich wäre zwar per Post erreichbar aber es könnte sein das ich mich nicht wie gewünscht im orts und zeitnahen Bereich aufhalte.
Sie beharren auf ein persönliches Gespräch ansonsten wird die Leistung komplett einbehalten.
Ist die Verpflichtung zum persönlichen Gespräch wirklich verpflichtend?
Und kann die Geldleistung aufgrund von verpassten Meldeterminen zu 100% entzogen werden?
Es gibt keine Änderung in meinen leistungsrelevanten Verhältnissen. Im September hatte ich den letzten Weiterbewilligungsantrag abgegeben der bis September 2019 gültig ist.
Danke