Aufforderung zur Mitwirkung - Unterlagen werden verlangt, welche muss ich tatsächlich zeigen/abgeben?

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Schilkroete

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Guten Tag :),

seit dem 15.05 bin ich wieder berufstätig und aus zeitlichen Gründen (Arbeitszeit & JCZeit passen nicht immer zusammen) habe ich erst am 23.05 dem JC bescheid gegeben, dass ich nun wieder arbeite.
Nun soll ich Kontoauszug mit dem Gehlt und den Arbeitsvertrag vorlegen (bzw. Kopie).
Zusätzlich meinte der SB , dass es für die nächste Überweisung (für Monat Juni) wohl etwas zu spät sein, was nicht schlimm sein.
30.05 war das ALG II dann da.
Für den Kontoauszug habe ich mir die Tage ein Drucker zugelegt (Alter ist kürzlich von uns gegangen).
Den Arbeitsvertrag bekommen die nicht, geht die ja nichts an.

Heute erhalte ich ein Brief, dass noch einige Unterlagen benötigt werden,
Zitat:
"
- Arbeitsvertrag
- ausgefüllte Anlage EK
- Lohnabrechnung 05/18 nebst Kontoauszug mit Eingang der Lohnzahlung
oder
- vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung
"

Zum/Zur...
...Arbeitsvertrag, sofern sich da nichts geändert hat, bekommen die den nicht, wozu auch.
... ausgefüllte Anlage EK (hat die Bezeichnung: "zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinscht lebenden Person (zu Abschlitt 4 des Hauptantrags)"
... Lohnabrechnung, bekommen die nur geschwärzt, da muss ich alle Eingänge sichtbar lassen oder?
... vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung (Einkommensbescheinigung - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts)

Was muss ich nun tatsächlich vorlegen und was nicht?

Wenn Angaben gewünscht sind (bspw. Scanns) einfach sagen.
 
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Hi, anbei ab S. 15 eine Liste mit den Unterlagen, die das JC kopieren darf.
 

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Schilkroete

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Hi, anbei ab S. 15 eine Liste mit den Unterlagen, die das JC kopieren darf.

Guten Abend und erstmal danke für deine Antwort.

Meine Frage wird leider nicht wirklich beantwortet.
Auf Seite 15 fand ich nichts wirklich relevantes, vielleicht verstehe ich es auch einfach nicht.
Auf Seite 10 jedoch steht, dass ein Arbeitsvertrag ich ziziere "...nur bei Arbeitsaufnahme während des Leistungsbezuges (Feststellung
der Einkommensverhältnisse)." zur Akte genommen wird, sowie Kontoauszüge.
Bzgl. des Arbeitsvertrages stehen nun gegensätzliche Antworten im Raum.
Einmal die die sagt, dass das JC nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun hat und einmal dieses Dokument (welches jedoch auch keine Rechtsgrundlage bietet).
Nun bin ich etwas mehr verwirrt :icon_mrgreen:
 

Fairina

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Der AV ist ein Vertrag zwischen dir und deinem AG . Oft genug steht da auch eine Geheimhaltungsklausel drin. Tja und wie will das JC dich nun dazu bringen die zu brechen und damit den Job zu verlieren? Ich würde doch mal ein gepflegtes Briefchen an das KRM schicken und darauf verweisen. Zudem haben wir die DSVGO und - so leid es mir ja tut :peace: - auch das JC ist dem unterworfen. Du weißt nicht was mit den Daten aus dem AV geschieht ………..:icon_evil: :peace: :cheer2:
 

Schilkroete

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Der AV ist ein Vertrag zwischen dir und deinem AG . Oft genug steht da auch eine Geheimhaltungsklausel drin. Tja und wie will das JC dich nun dazu bringen die zu brechen und damit den Job zu verlieren? Ich würde doch mal ein gepflegtes Briefchen an das KRM schicken und darauf verweisen. Zudem haben wir die DSVGO und - so leid es mir ja tut :peace: - auch das JC ist dem unterworfen. Du weißt nicht was mit den Daten aus dem AV geschieht ………..:icon_evil: :peace: :cheer2:

Gut, das habe ich mir auch so gedacht :) Danke nochmal für die Bestätigung :)
Nur mal so für mich um die Wissenslücke zu füllen, was genau ist die KRM?


Wie sieht es den mit dem Ausfüllen der "Anlage EK " aus, muss ich das ausfüllen und abgeben?
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was die von mir möchten diesen Papierkram finde ich total unnötig.
Dort müsste ich nur ein Kreuz unter Einkommen bei "Arbeitseinkommen" setzen, dann den Namen des Arbeitgeber und dessen Firmenanschrift - die Daten kennt das JC jedoch schon - mal abgesehen, dass die das nichts angeht.

Eine Lohnabrechnung von 05/18 wird ja auch verlangt. Die habe ich erhalten (also das Dokument) aber was ist, wenn die Zahlung erst im Juni eingegangen ist (meine Bankdaten wurden von mir etwas spät von mir verlangt)?
 

Cha

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Schilkroete

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Das Gespräch hat am Donnerstag stattgefunden.
Man sagt mir, dass ich den Arbeitsvertrag doch bitte einreichen soll.
Ich habe gefragt wofür sie den den bräuchte und die Antwort war: "Den benötigen wir für statistische Zwecke".
Ich daraufhin habe gesagt; "Also wenn das für statistische Zwecke benötigt wird, dann ist das ja weder vorgeschrieben noch Pflicht den Vertrag zu zeigen."
A: "Sie haben eine gewisse Mitwirkungspflicht... ich notiere, dass sie den Vertarg nicht vorlegen möchten"
Ich habe mich bedankt und verabschiedet.
Mal sehen was meine "Nicht"mitwirkung so für konsequenzen hat :)
 

Fairina

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Du musst keiner Statistikfälschung helfen. Der AV ist ein Vertrag zwischen DIR und DEINEM AG und nicht auch noch Dritten und schon gar nicht zur scientologyähnlichen Statistiksucht der JC . Als AG wäre ich sehr böse wenn ich hören würde das du den Vertrag Dritten hättest zugängig gemacht, die damit nichts zu tun haben. Eine Abmahnung wäre das mindeste, ich würde es sogar als Vertrauensbruch sehen.
 
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Fairina, der AV kann vertraulich sein, muss es aber nicht.

Und auch bei der Statistik wissen wir nicht sicher, ob das JC sich die Vermittlung auf die Fahne schreibt.
 

Atze Knorke

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Fairina

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Huhu Kerstin,
es geht mir nicht um die gefälschten Vermittlungsstatistiken. Es geht einfach um einen Vertrauensbruch. Wie soll ich jemandem vertrauen, der seinen AV hinz und kunz vorlegt. Was erzählt er dann über die Firma? Was plaudert er so aus? Nene, eine AM wäre das Mindeste und ein im Auge behalten und abziehen von relevanten Arbeitsbereichen. Und müßte ich unterscheiden zwischen AN die entlassen werden müßten, wäre derjenige dabei. Da hört es bei mir einfach auf. Ja man lernt leider oft durch Erfahrung. So lassy fair ich sonst und früher war, da hat es Abstriche bei mir gegeben. Und so etwas würde ich dazu zählen.
 
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Übertreib doch nicht immer so. Nicht in jedem Arbeitsvertrag stehen Firmengeheimnisse. Und für eine Abmahnung musst du erstmal erfahren, dass der Vertrag dem Amt vorgelegt wurde.
 

Fairina

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Ich schrieb doch: Wenn ich erfahren würde.

Und Übertreibung? Nein! Dazu habe ich zu viel selbst erlebt mit Mitarbeitern/Kollegen/Angestellten. Heute flöge jeder sofort raus, der meint er könne... Nein, ich bleib dabei, man lernt im Laufe der Zeit und man wird naturgemäß eisiger und strigenter. Es geht einfach nicht mehr anders. Früher waren Jobs eben nur "Jobs". Man hatte einen Beruf und den füllte man in der Regel auch aus in dem man Eigenverantwortung zeigte. Ich rede nicht von Firmen wo man am liebsten gar nicht hingegangen wäre. Heute ist es ein Job und genauso benehmen sich die meisten AN . Sie jobben und von Berufung kann keine Rede mehr sein.

Mal so ein paar Beispiele:
AN hat zu Beginn des Jahres sich zu seinem Jahresurlaub zu äußern und dies aufgrund dessen das es im Vorjahr etwas chaotisch zu ging. Und AN sagt: ich weiß doch nicht wie der Sommer aus schaut. Wenn es regnet, dann will ich keinen Urlaub. Toll oder?

AN läßt ständig seinen Müll und Fressalien liegen, der Arbeitsplatz sieht aus wie Sau. Die Bitte um Reinigung wird mit: Dafür ist die Putzfrau da. Nein ist sie nicht!

AN möchte mal wieder Fr oder Mo Urlaub haben. In der Woche sind aber alle AN dringend von Nöten aufgrund eines Sonderauftrages der zudem auch angekündigt wurde. Und er kommt einfach nicht und reicht für 2 oder 3 Tage einen gelben Schein ein. Die Kollegen müssen deshalb Überstunden schieben und sind sauer und die Firma darf Überstunden zahlen oder Freizeitausgleich bieten. Ich finde das nicht als normal.

Immer sind es die Gleichen die Brückentage nutzen. Immer die Gleichen deren Arbeit unter Umständen Fehler enthalten. Schnell wird etwas abgeheftet und keiner findet es mehr weil es falsch abgelegt wurde.

Ich könnte dir aus meiner Praxis Dutzende solcher oder ähnlicher Vorfälle aufzählen. Und das sowohl in verantwortlicher wie auch weisungsgebundener Tätigkeit. Nöh, heute bin ich was so etwas angeht eiskalt.

Wir haben sogar mal im Freundeskreis diskutiert wie wir mit einer Firma fahren (nicht im Sinne von bewegen) würden wenn wir ganz viel Geld hätten. Wie das halt so ist :biggrin:. Wir waren uns alle einig, daß wir nur untereinander uns einstellen würden weil es in der Vergangenheit auch so schon wunderbar klappte. Wo man sich verlassen konnte aufeinander. Und das waren Leute, die nicht in verantwortlicher Position standen. Ein Freund von mir macht von den ärgsten Schlampereien Fotos und da fragt man sich immer wieder ob die Leute zu blöd sind oder vorsätzlich. Übrigens habe, hatte und würde ich mich heute noch blind auf meine Freunde verlassen können. Es sind Leute, die Arbeit sehen und nicht weg schauen.

Aber so hat wohl jeder seine Erlebnisse. Ich habe eben meine Einstellung dazu geschrieben.
 
E

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Ich hab mich auch schon bei manchen Kollegen gefragt, wie es bei denen zu hause aussieht.

Noch schlimmer finde ich allerdings Unzuverlässigkeit. Absprechen nicht einhalten, Termine Plätzen lassen....allerdings, wenn man wie ich ab und an mit Indern zusammenarbeitet, wird man da lockerer. Termine werden dort allenfalls als Empfehlungen aufgefasst. Und ob man dann das angefragte geliefert bekommt, ist die naechste Frage.
 

Fairina

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Das stimmt. Auch mit Südeuropäern oder Türken wird man gelassener. Die Pakistani sind übrigens noch "besser" drauf. Vor allem wenn du nicht hier im Inland damit zu tun hast. Auf der anderen Seite sind sie so herzlich, du kannst gar nicht anders. Du bist einfach sofort ein Teil der Familie wenn du mit Türken zu tun hast oder mit Indern, Pakistani und noch vielen anderen Menschen. Trifft auch auf Afrikaner zu. Aber du musst natürlich auch bereit sein für so etwas. Deutscher Ordnungssinn und Zeitmanagement haben da keinen Platz.
 

Schilkroete

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Also erstmal danke für eure, unerwarteten, Kommentare - habe keine Antworten erwartet, erst recht keine Diskussion :popcorn:.

Update zur Vervollständigung:
Ein Brief bzgl. einer "Anhörung zu einer Überzahlung" habe ich nun erhalten.
Die Rückerstattungsumme hat den erwarteten Betrag.
Ich kann mich zum Sachverhalt bis zum 8 Juli äußern... wieso auch immer.

Also die Komplexität die das JC an den Tag legt ist echt überwältigend.

Davon, dass ich den Arbeitsvertrag nicht abgegeben habe ließt man in den Briefen nichts. Hat der/die SB mal wieder heiße Luft ausgeblasen, ich habe auf Gegenwehr gehofft -.-.

Wenn alles vorbei ist, ich denke mit dem nächsten Brief sollte der Fall abgeschlossen worden sein, dann melde ich mich nochmal :icon_pause:.
 
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