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Guten Tag
,
seit dem 15.05 bin ich wieder berufstätig und aus zeitlichen Gründen (Arbeitszeit & JCZeit passen nicht immer zusammen) habe ich erst am 23.05 dem JC bescheid gegeben, dass ich nun wieder arbeite.
Nun soll ich Kontoauszug mit dem Gehlt und den Arbeitsvertrag vorlegen (bzw. Kopie).
Zusätzlich meinte der SB , dass es für die nächste Überweisung (für Monat Juni) wohl etwas zu spät sein, was nicht schlimm sein.
30.05 war das ALG II dann da.
Für den Kontoauszug habe ich mir die Tage ein Drucker zugelegt (Alter ist kürzlich von uns gegangen).
Den Arbeitsvertrag bekommen die nicht, geht die ja nichts an.
Heute erhalte ich ein Brief, dass noch einige Unterlagen benötigt werden,
Zitat:
"
- Arbeitsvertrag
- ausgefüllte Anlage EK
- Lohnabrechnung 05/18 nebst Kontoauszug mit Eingang der Lohnzahlung
oder
- vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung
"
Zum/Zur...
...Arbeitsvertrag, sofern sich da nichts geändert hat, bekommen die den nicht, wozu auch.
... ausgefüllte Anlage EK (hat die Bezeichnung: "zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinscht lebenden Person (zu Abschlitt 4 des Hauptantrags)"
... Lohnabrechnung, bekommen die nur geschwärzt, da muss ich alle Eingänge sichtbar lassen oder?
... vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung (Einkommensbescheinigung - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts)
Was muss ich nun tatsächlich vorlegen und was nicht?
Wenn Angaben gewünscht sind (bspw. Scanns) einfach sagen.
seit dem 15.05 bin ich wieder berufstätig und aus zeitlichen Gründen (Arbeitszeit & JCZeit passen nicht immer zusammen) habe ich erst am 23.05 dem JC bescheid gegeben, dass ich nun wieder arbeite.
Nun soll ich Kontoauszug mit dem Gehlt und den Arbeitsvertrag vorlegen (bzw. Kopie).
Zusätzlich meinte der SB , dass es für die nächste Überweisung (für Monat Juni) wohl etwas zu spät sein, was nicht schlimm sein.
30.05 war das ALG II dann da.
Für den Kontoauszug habe ich mir die Tage ein Drucker zugelegt (Alter ist kürzlich von uns gegangen).
Den Arbeitsvertrag bekommen die nicht, geht die ja nichts an.
Heute erhalte ich ein Brief, dass noch einige Unterlagen benötigt werden,
Zitat:
"
- Arbeitsvertrag
- ausgefüllte Anlage EK
- Lohnabrechnung 05/18 nebst Kontoauszug mit Eingang der Lohnzahlung
oder
- vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung
"
Zum/Zur...
...Arbeitsvertrag, sofern sich da nichts geändert hat, bekommen die den nicht, wozu auch.
... ausgefüllte Anlage EK (hat die Bezeichnung: "zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinscht lebenden Person (zu Abschlitt 4 des Hauptantrags)"
... Lohnabrechnung, bekommen die nur geschwärzt, da muss ich alle Eingänge sichtbar lassen oder?
... vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung (Einkommensbescheinigung - Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts)
Was muss ich nun tatsächlich vorlegen und was nicht?
Wenn Angaben gewünscht sind (bspw. Scanns) einfach sagen.