Hallo und guten Abend,
Nach über vier Wochen Bearbeitungszeit warte ich immer noch auf den Bewilligunsbescheid für ALG2.
Ich habe einen vollständigen Mietvertrag übersendet sowie Kopien meiner Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Nun habe ich einen Brief bekommen in dem folgende Unterlagen verlangt werden:
Kopie von letzter Betriebskostenabrechnung der Wohnung
Kopie von vollständiger Stromabrechnung von 2015 bis 2016
Kopie von Bewilligungs und Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit
Kopien der Kontoauszüge (die vorliegenden Kopien sind nicht vollständig)
Mietbescheinigung vom Vermieter vollständig ausgefüllt
Bis zum 30.3.2017 wird verlangt alle Unterlagen nachzureichen. Ansonsten: Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden (§60, 66, 67 SGB1)
Jetzt muss ich innerhalb von 14 Tagen sämtliche Unterlagen nachreichen, umgekehrt warte ich über vier Wochen und dann sowas. Wie soll das in so einer kurzen Zeit möglich sein, da jetzt komplett neue Unterlagen angefordert werden müssen. Sollte ich es innerhalb dieser Frist nicht schaffen, welche Möglichkeiten habe ich? Sind die oben genannten Unterlagen wirklich alle notwendig?
Liebe Grüße und vielen Dank!
Nach über vier Wochen Bearbeitungszeit warte ich immer noch auf den Bewilligunsbescheid für ALG2.
Ich habe einen vollständigen Mietvertrag übersendet sowie Kopien meiner Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Nun habe ich einen Brief bekommen in dem folgende Unterlagen verlangt werden:
Kopie von letzter Betriebskostenabrechnung der Wohnung
Kopie von vollständiger Stromabrechnung von 2015 bis 2016
Kopie von Bewilligungs und Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit
Kopien der Kontoauszüge (die vorliegenden Kopien sind nicht vollständig)
Mietbescheinigung vom Vermieter vollständig ausgefüllt
Bis zum 30.3.2017 wird verlangt alle Unterlagen nachzureichen. Ansonsten: Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden (§60, 66, 67 SGB1)
Jetzt muss ich innerhalb von 14 Tagen sämtliche Unterlagen nachreichen, umgekehrt warte ich über vier Wochen und dann sowas. Wie soll das in so einer kurzen Zeit möglich sein, da jetzt komplett neue Unterlagen angefordert werden müssen. Sollte ich es innerhalb dieser Frist nicht schaffen, welche Möglichkeiten habe ich? Sind die oben genannten Unterlagen wirklich alle notwendig?
Liebe Grüße und vielen Dank!