N.blitz
Elo-User*in
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- 27 Mai 2006
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Hallo ich brauche eure Hilfe!
Ich habe vor kurzem meinen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt und abgegeben.
Jetzt habe Ich einen Brief von meinem neuen Sachbearbeiter bekommen mit der Aufforderung zur Mitwirkung Siehe Anlage:1
dort steht.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
-Gehaltsabrechnung Juli und August 2018
Diese wurden wie jeden Monat, von mir als PDF Datei, an seinen Kollegen per E-Mail gesendet
Frage: werden die Abrechnungen nicht in meiner Elektronische Akte vermerkt?
-Heiz und Betriebskostenabrechnung 2017 Siehe Anlage:2
Ich musste bisher noch nie eine Heiz und Betriebskostenabrechnung vorlegen,
Frage: wir waren Sparsam mit dem Heizen, muss ich das jetzt etwa zurückzahlen?
-Sie haben in Ihrem Weiterbewilligungsantrag angegeben, dass die weitere Person in ihrem Haushalt zur Haushaltsgemeinschaft
und nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
Ich bitte hierzu um Stellungnahme bzw. ggf. Korrektur der Angaben.
Ich habe geantwortet:
Dazu möchte Ich ihnen Mitteilen das mir ein Fehler beim Ausfüllen unterlaufen ist, natürlich gehört meine Frau zur Bedarfsgemeinschaft.
Frage: Kann es sein das der Sachbearbeiter deswegen jetzt die Abrechnungen sowie die Heiz und Betriebskostenabrechnung 2017 verlangt ?
Viele Grüße
N.blitz
Ich habe vor kurzem meinen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt und abgegeben.
Jetzt habe Ich einen Brief von meinem neuen Sachbearbeiter bekommen mit der Aufforderung zur Mitwirkung Siehe Anlage:1
dort steht.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
-Gehaltsabrechnung Juli und August 2018
Diese wurden wie jeden Monat, von mir als PDF Datei, an seinen Kollegen per E-Mail gesendet
Frage: werden die Abrechnungen nicht in meiner Elektronische Akte vermerkt?
-Heiz und Betriebskostenabrechnung 2017 Siehe Anlage:2
Ich musste bisher noch nie eine Heiz und Betriebskostenabrechnung vorlegen,
Frage: wir waren Sparsam mit dem Heizen, muss ich das jetzt etwa zurückzahlen?
-Sie haben in Ihrem Weiterbewilligungsantrag angegeben, dass die weitere Person in ihrem Haushalt zur Haushaltsgemeinschaft
und nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
Ich bitte hierzu um Stellungnahme bzw. ggf. Korrektur der Angaben.
Ich habe geantwortet:
Dazu möchte Ich ihnen Mitteilen das mir ein Fehler beim Ausfüllen unterlaufen ist, natürlich gehört meine Frau zur Bedarfsgemeinschaft.
Frage: Kann es sein das der Sachbearbeiter deswegen jetzt die Abrechnungen sowie die Heiz und Betriebskostenabrechnung 2017 verlangt ?
Viele Grüße
N.blitz